Srankrei. (Juli 5.—13.) 247
die französischen Behörden von dieser tatsächlichen Abtretung offiziell unter-
richtet worden sind werden die französischen Truppen, die nach dem Ueber-
einkommen vom 3. Oktober 1903 Tschantabun provisorisch besetzt hielten,
diese Stadt zu räumen haben.
5. Juli. (Deputiertenkammer.) Annahme der zwei-
jährigen Dienstzeit.
Die Kammer genehmigt mit 400 gegen 173 Stimmen trotz des
Einspruchs des Kriegsministers André den Beschluß der Kommission, nach
dem die Reservisten zwischen dem 1. Juli und dem 1. Oktober nicht ein-
berufen werden dürfen. — Hierauf wird das ganze Gesetz über die zwei-
jährige Dienstzeit angenommen mit 517 gegen 43 Stimmen.
5. Juli. (Senat.) Abschaffung des Kongregationsunterrichts.
Der Senat genehmigt mit 167 gegen 108 Stimmen das Gesetz be-
treffend Abschaffung des Unterrichts durch Kongreganisten in der Fassung
der Deputiertenkammer. Danach können die von den Kongregationen bis-
her geleiteten Schulen nach Belieben sofort geschlossen werden, oder es
kann ihnen eine Frist bis zu zehn Jahren gegönnt werden.
9. Juli. (Paris.) Eine Kommission, die eine gegen Edgar
Combes, den Sohn und Privatsekretär des Ministerpräfidenten, er-
hobene Beschuldigung, er habe sich von den Karthäusern bestechen
lassen, zu untersuchen hatte, erklärt die Beschuldigung für un-
begründet. — Die Angelegenheit hatte erregte Erörterungen ver-
anlaßt.
10. Juli. Frankreich und Schweden-Norwegen schließen einen
Schiedsgerichtsvertrag.
10./11. Juli. In 80 Departements werden die Kongregations-
schulen geschlossen.
13. Juli. (Kammer.) Auf die Frage eines sozialdemokra-
tischen Abgeordneten nach der Einkommensteuer erwidern der Finanz-
minister und Ministerpräsident, daß diese Angelegenheit im Oktober
beraten werden soll. — Hierauf wird die Kammer vertagt.
Juli. Bruch zwischen dem Vatikan und Frankreich.
Die Kurie strengt gegen die Bischöfe von Laval (Msgr. Gnay) und
von Dijon (Le Nordez) einen Prozeß an, der mit der Absetzung endet
(Mai). Die französische Regierung protestiert gegen dieses Vorgehen als
eine Verletzung des Konkordats und fordert Zurücknahme des Absetzungs-
beschlusses, da der Papst nicht einseitig einen französischen Bischof absetzen
dürfe (Juli). Da die Zurückziehung nicht erfolgt, läßt Minister des Aus-
wärtigen Delcassé durch den französischen Geschäftsträger Courcel dem
Vatikan folgende Note überreichen (29. Juli): Nachdem sie mehrere Male
auf die schweren Verletzungen der Konkordatsrechte des Staates hingewiesen,
welche das Vorgehen des Heiligen Stuhles, durch dessen direkten Verkehr
mit den französischen Bischöfen, hervorruft, hat die Regierung der Republik
zweimal, am 23. Juli, den Heiligen Siuhl wissen lassen, welchen Schluß
sie aus der fortgesetzten Verkennung ihrer Rechte ziehen muß. Gezwungen,
laut der Antwort des Herrn Staatssekretärs vom 26. Juli, feststellen zu.