298 Kußland. (November Ende—Dezember 9.)
Die Versammlung erkennt mit 71 gegen 27 Stimmen die Notwen-
digkeit an, daß Rußland in verfassungsmäßige Bahnen einlenke. Folgende
Thesen werden aufgestellt: 1. Das bestehende anormale Regime, die ge-
trennten Ansichten von Gesellschaft und Regierung, lassen kein Vertrauen
wischen beiden entstehen. 2. Die Abschließung der Gesellschaft von der
Leilnahme an den inneren Angelegenheiten der Staatsverwaltung und die
Bevormundung des allgemeinen Lebens sind zu verwerfen. 3. Das bureau-
kratische Regime, welches die oberste Gewalt vom Volke trennt, schafft den
Boden für administrative Willkür. 4. Eine regelrechte Entwicklung des
Staates und Gesamtlebens ist nur möglich, wenn die Gesellschaft an der
Verwaltung partizipieren darf. 5. Zur Beseitigung der Möglichkeit ad-
ministrativer Willkür ist unbedingt erforderlich die Feststellung und Ein-
führung von Lebensprinzipien, welche die Unantastbarkeit der Persönlich-
keit wie des Privatlebens sichern. Niemand soll befugt sein, ohne die Ge-
nehmigung der unabhängigen Gerichtsgewalt jemand zur Verantwortung
zu ziehen oder eine Beschränkung seiner Rechte vorzunehmen. Dazu ist
unumgänglich nötig die Feststellung eines gesetzlichen Weges, der zur
zivilen oder kriminellen Verantwortung jener Persönlichkeiten führt, die
das Gesetz übertreten. Nur auf diese Weise ist gesetzliches Handeln seitens
der Verwaltungsbehörden zu sichern. 6. Zur vollen Entwicklung der Geistes-
kräfte des Volkes, zur allseitigen Behebung seiner Not und zum anstands-
losen Ausdruck der allgemeinen Meinung ist unbedingt das freie Wort,
Preßfreiheit, Versammlungs= und Verbindungsrecht nötig. 7. Die perfön-
lichen, bürgerlichen wie politischen Rechte aller Bürger müssen gleich sein.
8. Die Selbsttätigkeit der Gesellschaft ist Hauptbedingung einer regelmäßigen,
erfolgreichen Entwicklung des politischen wie ökonomischen Lebens des
Staates. Da die Mehrzahl der Bewohner dem Bauernstande angehört,
muß dieser so gestellt werden, daß bei ihm die Selbsttätigkeit und Energie
entwickelt werde. Das ist aber nur möglich durch eine fundamentale
Aenderung der Verwaltung und der Gerichtsbarkeit. 9. Zur Sicherstellung
einer regelrechten Entwicklung des Staats= wie Gesellschaftslebens ist un-
bedingt eine aktive Anteilnahme von Volksvertretern bei der Gesetzgebung
notwendig, ebenso für die Bestätigung des Reichsbudgets. Ferner ist eine
Kontrolle der ausführenden Organe der Regierung notwendig.
Ende November. Dezember. In Universitätsstädten, wie
Petersburg und Moskau, demonstrieren Studenten und Studen-
tinnen (besonders am 11. Dezember) unter Beteiligung von Ar-
beitern. Es werden rote Fahnen entfaltet. Polizei und Kosaken
gehen gegen die Demonstranten vor.
Ende November. Dezember. Die Cholera breitet sich in
Transkaukafien, besonders im Gouvernement Eriwan, aus.
Anfang Dezember. In der europäischen Presse wird be-
hauptet, daß Rußland die Flotten von Chile und Argentinien zu
kaufen suche.
9. Dezember. (Finnland.) Der Landtag wird mit fol-
gender Thronrede eröffnet:
Indem Ich es für gut befunden habe, Sie in den ordentlichen Land-
tag zusammenzuberufen und den nächsten Landtag für 1907 einzuberufen,
habe Ich damit einen neuen Beweis Meines Vertrauens zum finnischen