Rußland. (Dezember 27.) 301
werden; 3. daß behufs Wahrung der Gleichheit der Personen aller Stände
vor Gericht die notwendige Gleichheit in der Ordnung des Gerichtswesens
im Reiche eingeführt und den gerichtlichen Anordnungen die erforderliche
Selbständigkeit gesichert werde; 4. daß zur weiteren Entwicklung der von
uns gefaßten Maßnahmen zum Schutze des Loses der Arbeiter in den
Fabriken und Werkstätten und der Arbeiter in anderen Erwerbszweigen
Sorge für die Einführung ihrer staatlichen Versicherung zu tragen sei;
5. daß die zu einer Zeit des beispiellosesten Auftretens der verbrecherischen
Tätigkeit der Feinde der öffentlichen Ordnung erlassenen gesetzlichen Aus-
nahmebestimmungen durchzusehen sind, deren Anwendung mit einer be-
deutenden Erweiterung des Gutdünkens administrativer Obrigkeiten ver-
bunden ist, und daß hierbei Sorge zu tragen ist für eine möglichste Ein-
schränkung der Gebietsgrenzen, in denen sie sich ausdehnen, sowie für ein
Gesetz, daß die durch diese hervorgerufene Beschränkung der Rechte von
Privatpersonen zugelassen wird nur in Fällen, wo tatsächlich die staatliche
Sicherheit bedroht wird; 6. daß zur Ausführung meines im Manifest vom
11. März 1903 ausgedrückten unbeugsamen Herzenswunsches behufs Schutzes
der durch die Grundgesetze des Reiches geheiligten Duldsamkeit in Glaubens-
sachen die Rechte der Sektierer sowie der Personen, die heterodoxen und
nicht christlichen Bekenntnissen angehören, festgestellt und daß unabhängig
hiervon gegenwärtig auch durch ein administratives Verfahren die ent-
sprechenden Maßnahmen zur Beseitigung aller nicht direkt im Gesetz an-
gegebenen Beschränkungen ergriffen werden; 7. daß eine Durchsicht der be-
stehenden Verordnungen auszuführen ist, die Rechte der Ausländer und
Eingeborenen besonderer Reichsgebiete beschränken, indem von der Zahl
der Bestimmungen künftig diejenigen übrig bleiben, welche die gegenwärtigen
Reichsinteressen und den Nutzen des russischen Volkes fördern; 8. daß aus
den gegenwärtig bestehenden Verordnungen über die Presse überflüssige
Einschränkungen zu beseitigen und das gedruckte Wort in klar bestimmte
gesetzliche Grenzen zu bringen ist, um damit der heimischen Presse gemäß
ihrer fortgeschrittenen Bildung und der ihr deshalb zukommenden Bedeu-
tung die Möglichkeit zu geben, ihren hohen Beruf würdig zu erfüllen und
eine wahre Verkünderin vernünftiger Bestrebungen zum Nutzen Rußlands
zu sein. Indem wir auf diesen Grundlagen eine Reihe in nächster Zu-
kunft bevorstehender großer Umgestaltungen anordnen, von denen ein Teil
nach früher von uns erlassenen Anweisungen bereits einer vorläufigen
Untersuchung unterliegt, halten wir bei der Verschiedenheit und Wichtigkeit
dieser Umgestaltungen für gut, hiermit zu bestimmen: Die Ordnung der
Geschäfte zur Beurteilung der Mittel für die Möglichkeit ihrer schnellen
und vollständigen Verwirklichung in der Reihe unserer staatlichen Einrich-
tungen und die Aufgabe der engsten Einigung der verschiedenen Teile der
Verwaltung liegt dem Ministerkomitee ob. Infolgedessen ordnen wir an:
Das Ministerkomitee hat bezüglich jedes der oben angeführten Gegenstände
die Frage zu prüfen, wie unsere Absichten in der besten Weise ins Leben
gerufen werden können, und hat uns in kürzester Frist seine Beschlüsse zu-
gehen zu lassen. Ueber die fernere Tendenz der beabsichtigten Maßnahmen
und über den weiteren Gang der Ausarbeitung der genannten Angelegen-
heiten hat das Ministerkomitee uns in der vorgeschriebenen Ordnung zu
berichten. Nikolaus.
27. Dezember. Die Regierung erläßt folgende Verordnung
gegen die Bestrebungen, eine Anderung der Verfassung herbeizuführen:
Im Herbst fanden in St. Petersburg Versammlungen der Ab-
gesandten der Semstwos statt, die verschiedene Wünsche bezüglich der Re-