304 Tũrkei. (März 13. — April 9.)
13. März. (Saloniki.) Die Neuorganisation der Polizei
für den Vilajet Saloniki tritt in Kraft.
Die Stadt wird in verschiedene Polizeibezirke eingeteilt, wovon ein
jeder einen Polizeiposten mit einem Kommissar und mehreren Polizisten
besitzt. Außerdem soll an einer jeden wichtigen Straßenecke ein Polizist
postiert werden. Die ganze Provinz wird ein Polizistenkorps von 260 Mann
mit einem Polizeidirektor an der Spitze erhalten; hiervon kommen auf die
Stadt Saloniki 134 Mann. Der Reorganisationsausschuß hat die bereits
in Dienst befindlichen polizeilichen Organe in betreff auf ihr Vorleben einer
Untersuchung unterworfen, infolge deren 17 Kommissare und 32 Gemeine
aus dem Dienst entlassen wurden.
Anfang April. Im Vilajet Kossowo richtet ein Erdbeben
große Verheerungen an.
9. April. (Konstantinopel.) Die Pforte und Bulgarien
schließen folgendes Abkommen über Makedonien:
Das Fürstentum Bulgarien verpflichtet sich, die Bildung revolu-
tionärer Komitees und bewaffneter Banden in seinen Provinzen zu ver-
bieten und zu verhindern; ebenso mit der ganzen Strenge der bulgarischen
Gesetze jene zu bestrafen, die nach Verübung aufrührerischer Handlungen
in den benachbarten türkischen Provinzen sich nach dem südlichen oder nörd-
lichen Bulgarien flüchten. Bulgarien wird die Ausfuhr von Sprengstoffen,
Giften und gesundheitsschädlichen Erzeugnissen in die benachbarten türkischen
Vilajets verhindern. Wie es in dem Vertrage bestimmt ist, wird den
Türken im nördlichen und südlichen Bulgarien die freie Religionsübung
gestattet. Im Falle einer Vakanz der Muftistellen in Sofia oder an anderen
Orten wird der Scheikh-ül-Islam in Konstantinopel von der Wahl eines
neuen Muftis verständigt werden. Die nach der Entente zwischen Ruß-
land und Oesterreich-Ungarn für die Vilajets Saloniki, Monastir und Sofia
(Uesküb) bereits angeordneten Reformen müssen eingeführt werden. Ebenso
muß die allgemeine Amnestie, die der Sultan in seiner großen Milde be-
fohlen hat, vollkommen ausgeführt werden. Alle jene Personen, die bis
jetzt mittelbar oder unmittelbar in die Aufstandsbewegung verwickelt und
als verdächtig verbannt oder für politische Delikte verurteilt worden sind,
werden begnadigt werden. Ausgeschlossen sind jene, welche sich des Dyna-
mits zur Zerstörung von Dampfschiffen, Brücken, Eisenbahnen und öffent-
lichen Gebäuden bedient haben und bereits abgeurteilt wurden. Die
Christen, die sich aus der Türkei nach Bulgarien geflüchtet haben und
deren Besitztum gelitten hat, werden bei ihrer Rückkehr in die Heimat von
den türkischen Behörden bei dem Wiederaufbau ihrer Häuser unterstützt
werden und ihren Grundbesitz zurückerhalten. Ein Spezialabkommen wird
wegen Auslieferung der Verbrecher und gewöhnlichen Deserteure getroffen
werden, die sich aus der Türkei nach Bulgarien flüchten und umgekehrt.
Um Briganten und Banden an Grenzüberschreitungen zu verhindern,
werden seitens der türkischen und der bulgarischen Regierung an der
Grenze gemischte Zivil- und Militärfunktionäre bestellt werden. Zugleich
wird eine Kommission zur Regelung der beiderseits schwebenden Fragen
gebildet werden und sofort ihre Arbeiten beginnen. Die unlängst gegen
die Sendungen aus Bulgarien verfügten Zollmaßnahmen werden zurück-
genommen und durch die früheren Bestimmungen ersetzt. Die Grenz-
sicherheit muß verstärkt werden. Der Eisenbahnverkehr muß unbehindert
sein, und es wird den mit gültigen Papieren versehenen Bulgaren, die in