Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (April 16.—20.) 71
140,9, für die Salzsteuer von 50,3 auf 54,2, für die Maischbottichsteuer
von 12,7 auf 13, für die Verbrauchsabgabe von Branntwein von 106,4
auf 106,5, für die Schaumweinsteuer von 4,5 auf 4,9, für die Brausteuer
und Uebergangsabgabe von Bier von 29,5 auf 32,6, für die Aversen für
Zölle und Verbrauchssteuern von 0,07 auf 0,08, für den Spielkartenstempel
von 1,5 auf 1,8, für die Wechselstempelsteuer von 11,4 auf 14,6, für die
Statistische Gebühr von 1,05 auf 1,28, für das Auswärtige Amt von 1,04
auf 1,15, für das Reichsamt des Innern von 10 auf 13,25, für die Ver-
waltung des Reichsheeres von 8,8 auf 10,5, für die Marineverwaltung
von 0,58 auf 0,60, für das Münzwesen von 3,6 auf 5,3, für den Reichs-
anteil am Reingewinn der Reichsbank von 10,6 auf 12,4, für die Bank-
notensteuer von 0,39 auf 0,53, für die Post- und Telegraphenverwaltung
von 480 auf 592,4, für die Reichsdruckerei von 8,3 auf 9,5, die Reichs-
eisenbahnen von 96,3 auf 123,8, für die Ausgleichungsbeträge von 18,09
auf 24,59 Millionen Mark. Die Stempelabgabe für Wertpapiere und
Kassengeschäfte wird von der Regierung konstant auf 74,7 Millionen Mark
geschätzt. — Insgesamt rechnet das Reichsschatzamt auf eine Steigerung
der Ausgaben des Reiches von 1904 bis 1909 von 1694,3 auf 1925 Mill.
Mark und auf eine Steigerung der Einnahmen in demselben Zeitraum von
1614 auf 1874,4 Millionen Mark. Das Reichsschatzamt berechnet ferner,
daß nach der schätzungsweisen Ermittlung der Ausgabe- und Einnahme-
beträge zur Deckung fehlen würden im Jahre 1905 80, im Jahre 1906
76, im Jahre 1907 68,6, im Jahre 1908 95,5 im Jahre 1909 50,5
Millionen Mark.
16. April. Das Preußische Abgeordnetenhaus bespricht
den Ankauf und die Stilllegung von Zechen im Ruhrrevier durch
ein Kohlensyndikat, wodurch große wirtschaftliche Schädigungen be-
fürchtet werden. Handelsminister Möller hält die Befürchtungen
für übertrieben.
17. April. (Berlin.) Der Zentralvorstand der national-
liberalen Partei spricht sich gegen jeden Versuch auf Abänderung
des Reichstagswahlrechts aus.
18. April. Der Reichstag genehmigt einstimmig folgende
Resolution Gröber (Z.) über staatliche Lieferungen:
Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dafür Sorge zu tragen, daß
1. bei der Vergebung von Arbeiten und Lieferungen durch die Reichs-
behörden sowie durch die Heeresverwaltungen Preußens, Sachsens und
Württembergs auf die Handwerker und Arbeiter insbesondere des Leistungs-
ortes tunlichst Rücksicht genommen werde; daß 2. für die Vergebung von
Arbeiten und Lieferungen durch die genannten Behörden tunlichst einheit-
liche Bestimmungen getroffen werden, welche die Art der Ausschreibung,
die Bedingungen für die Beteiligung an dem Wettbewerb, das Zuschlags-
und Abnahmeverfahren regeln und den Schädigungen entgegenwirken, welche
durch das heutige Submissionsverfahren dem Handwerkerstand und dem
Arbeiterstand zugefügt werden; daß endlich 3. von den hiernach getroffenen
Bestimmungen dem Reichstag Kenntnis gegeben werde.
20. April. Das Preußische Abgeordnetenhaus genehmigt
in zweiter Beratung das Gesetz über die Dienstaufsicht bei den
größeren Amtsgerichten.