364 Schweden. (Januar 15.—Mai 29.)
XIII.
Schweden.
15. Januar. Der König eröffnet den Reichstag. Thronrede.
Budget.
Die Thronrede stellt fest, daß den gefahrdrohenden Tagen des ver-
gangenen Jahres ruhigere Zeiten gefolgt und daß die Beziehungen zu den
fremden Mächten befriedigend seien. Es werden Vorlagen angekündigt
betreffend die Erweiterung des Wahlrechtes zur Zweiten Kammer, betreffend
die Altersversicherung, betreffend die Verurteilung, betreffend die Erhöhung
der Ausgaben für Heer und Marine.
Das Budget balanziert mit 193583000 Kronen. Ein Defizit von
14,8 Millionen Kronen soll durch Steuererhebung gedeckt werden.
24. Februar. Die Regierung bringt eine Wahlvorlage ein.
Hiernach wird die Mitgliederzahl der Zweiten Kammer 165 für das
Land und 65 für die Städte betragen. In jedem Wahlkreise wird ein
Vertreter durch Mehrheitswahl gewählt. Die größeren Städte werden in
Wahlkreise mit je einem Vertreter geteilt. Wahlberechtigt ist jeder un-
bescholtene Mann nach dem vollendeten vierundzwanzigsten Lebensjahre.
In die Zweite Kammer kann nur gewählt werden, wer in dem Wahlkreise,
oder, wenn es sich um eine Stadt mit mehreren Wahlkreisen handelt, in
einem derselben das Wahlrecht hat. Bei den allgemeinen Wahlen ist die
absolute Mehrheit erforderlich, bei Stichwahlen die einfache Mehrheit. Die
Einteilung der Wahlkreise wird alle neun Jahre vom König festgesetzt.
14./15. Mai. Ablehnung der Wahlvorlage.
Die Erste Kammer verwirft mit 126 gegen 18 Stimmen den
Wahlrechtsentwurf der Regierung und nimmt mit 118 gegen 26 Stimmen
einen Antrag an, betreffend das allgemeine Wahlrecht mit Proportional=
wahlen zu beiden Kammern und Herabsetzung der Wahlperiode der Ersten
Kammer von neun auf sechs Jahre. — Die Zweite Kammer genehmigt
den Regierungsentwurf mit 134 gegen 94 Stimmen.
23. Mai. Beide Kammern des Reichstags genehmigen mit
großer Mehrheit den Handelsvertrag mit Deutschland.
29. Mai. Kabinettswechsel.
Das Ministerium ersucht den König, wegen der abweichenden Be-
schlüsse beider Kammern in der Wahlrechtsfrage Neuwahlen zur Zweiten
Kammer auszuschreiben, um den Wählern Gelegenheit zu geben, sich über
den von der Ersten Kammer angenommenen Wahlrechtsentwurf auszu-
sprechen. Nach reiflicher Erwägung antwortet der König, daß er das An-
suchen des Kabinetts nicht annehmen und Neuwahlen zur Zweiten Kammer
nicht ausschreiben lassen könne, weil er ein solches Vorgehen weder als
logisch noch als parlamentarisch richtig ansähe. Infolge hiervon reichen
sämtliche Mitglieder der Regierung ihr Abschiedsgesuch ein (25. Mai). —
Am 29. wird folgendes Kabinett gebildet: Lindemann Ministerpräsident
und Minister ohne Portefeuille, Beisitzer beim höchsten Gericht Albert
Petersson Justizminister, Admiral Dyrssen Marine, Rektor Juhlin Inneres,
Swartz Finanzen, Hammarskjöld Kultus, Alfred Petersson Landwirtschaft.
Der bisherige Minister des Aeußeren Tvolle und Kriegsminister Tingsten