Hord-Amerika. (Februar 20.) 345
die in irgend einer Besitzung der Vereinigten Staaten gewohnt haben,
und Fremde, die früher bereits rechtmäßig in der Union zugelassen
worden sind und sich von einem Gebietsteil der Vereinigten Staaten über
benachbartes Staatsgebiet in einen anderen Gebietsteil begeben. Fremde,
die in Guam, Porto Rico oder Hawaii landen, sind ebenfalls von der
Kopfsteuer befreit. Wenn sie aber, aus diesen Gebieten kommend, später
in einem Hafen der Vereinigten Staaten auf dem nordamerikanischen Kon-
tinent landen und inzwischen das amerikanische Bürgerrecht nicht erworben
haben, sind sie der Kopfsteuer ebenfalls unterworfen. Ausgeschlossen von
der Zulassung sind nach wie vor Blödsinnige, Geisteskranke, Arme, Personen,
von denen anzunehmen ist, daß sie der Oeffentlichkeit zur Last fallen
werden, mit einer ekelhaften oder gefährlichen ansteckenden Krankheit Be-
haftete, Prostituierte, Polygamisten, Verbrecher, staatsgefährliche Elemente
usw. sowie Kontraktarbeiter. Neu ist die Bestimmung, daß die Ein-
wanderungsbehörde berechtigt ist, als unerwünschte Einwanderer auch solche
Personen zu bezeichnen, die nach einem Attest des Untersuchungsarztes
geistig oder körperlich so geschwächt erscheinen, daß ihre wrwerbeäigtet
als beeinträchtigt angesehen werden kann; ferner die Bestimmung, daß kein
Einwanderer landen darf, dessen Fahrschein oder Ueberfahrt mit dem Gelde
eines anderen bezahlt worden ist, oder der mit Unterstützung anderer ins
Land gekommen ist, wenn nicht in unzweideutiger Weise nachgewiesen wird,
daß der Fahrschein oder die Ueberfahrt nicht, sei es direkt oder indirekt,
von einer Korporation, einem Verein, einer Gesellschaft, einer Stadtgemeinde
oder einer fremden Regierung bezahlt worden ist. Kinder unter 16 Jahren,
die nicht von beiden Eltern oder von dem Vater oder von der Mutter
begleitet sind, dürfen nur nach dem diskretionären Ermessen des Secretary
of Commerce and Labor oder in Gemäßheit der von diesem erlassenen
Bestimmungen zum Landen verstattet werden. Ausländern, die auf dem
Festland der Vereinigten Staaten auf Grund von Pässen landen wollen,
welche für irgend ein anderes Land als die Vereinigten Staaten oder deren
Besitzungen oder die Zone des Panama-Kanals ausgestellt sind, kann der
Präsident die Zulassung verweigern, sofern er überzeugt ist, daß die Ein-
wanderung der mit solchen Pässen versehenen Personen den Interessen der
amerikanischen Arbeiter zuwiderläuft. Neu ist ferner die Bestimmung,
wonach die Schiffsführer, die Rückwanderer (alien passengers) von irgend
einem Hafen der Vereinigten Staaten befördern wollen, verpflichtet sind,
vor der Abreise dem Zollbeamten dieses Hafens ein vollständiges Ver-
geichnis dieser Rückwanderer vorzulegen. (Sektion 12.) Sektion 39 sieht
ie Berufung einer Kommission vor, die aus drei von dem Präsidenten
des Senats zu ernennenden Senatoren, aus drei von dem Sprecher des
Repräsentantenhauses zu ernennenden Abgeordneten und aus drei von
dem Präsidenten der Vereinigten Staaten zu ernennenden sonstigen Mit-
gliedern bestehen soll. Die Kommission soll mit der weiteren Untersuchung
der Einwanderungsfrage beauftragt werden. Gleichzeitig hat der Präsident
der Vereinigten Staaten die Ermächtigung erhalten, eine internationale
Konferenz zur Regelung der Einwanderungsfrage nach seinem Ermessen
einzuberufen. — Durch Sektion 42 wird schließlich noch für jedes Schiff,
das Einwanderer nach den Vereinigten Staaten bringt, der für jeden
Zwischendeckspassagier bisher als erforderlich festgesetzte Luftraum u. a.
dadurch erhöht, daß für das Hauptdeck und das erste Zwischendeck 18
Quadratfuß und für das zweite Zwischendeck 20 Quadratfuß an freier
Bodenfläche für jeden Zwischendeckpassagier bei vorgeschriebener Deckhöhe
verlangt werden. Diese Bestimmung soll erst vom 1. Januar 1909 in
Kraft treten.