Nz#rag zu S. 291. 371
Punkte, Ehrwürdige Brüder, besonders bei der Auswahl der Lehrer, kann
Eure Wachsamkeit und Eure Festigkeit nie zu groß sein; denn nach dem
Beispiel der Lehrer richten sich meistens die Schüler. Darum handelt im
Bewußtsein Eurer Pflicht hierin klug, aber auch unnachsichtlich.
Die gleiche Wachsamkeit und Strenge ist bei der Prüfung und
Auswahlen der Kandidaten für die heiligen Weihen nötig. Ferne, ferne
vom Priestertum sei die Neuerungssucht; Gott haßt die Stolzen und
Trotzigen! — Keiner soll in Zukunft den Doktorgrad in der Theologie
und im kanonischen Rechte erhalten, der nicht vorher den regelmäßigen
Kursus in der scholastischen Philosophie absolviert hat. Wird er trotzdem
verliehen, so soll er null und nichtig sein. — Was die heilige Kongregation
für die Bischöfe und Regularen im Jahre 1896 den Welt- und Ordens-
geistlichen Italiens über den Besuch der Universitäten vorgeschrieben hat,
das soll, so verfügen Wir, in Zukunft für alle Nationen Geltung haben.
— Kleriker und Priester, die einer katholischen Universität oder einem
katholischen Institut angehören, sollen Fächer, für welche diese Professuren
besitzen, nicht an der weltlichen Universität studieren. Wurde das bisher
irgendwo erlaubt, so bestimmen Wir, daß es in Zukunft nicht mehr
geschehe. — Die Bischöfe, deren Leitung solche Universitäten oder Institute
unterstehen, sollen mit aller Gewissenhaftigkeit dafür sorgen, daß Unsere
hier gegebenen Vorschriften beständig eingehalten werden.
III. Ebenso ist es Pflicht der Bischöfe, die Lektüre modernistischer
oder solcher Schriften, die vom Modernismus angesteckt sind oder den-
selben fördern, zu verbieten, falls sie erschienen sind, und sonst ihre Ver-
öffentlichung von vornherein zu verhindern. — Ferner dürfen alle der-
artigen Bücher, Zeitungen und Zeitschriften weder den Seminaristen noch
den Hörern an Universitäten erlaubt werden; sie sind nicht weniger schädlich
als unsittliche Schriften; ja sie sind noch schlimmer, weil sie die Wurzel
des christlichen Lebens vergiften. — Nicht anders darf das Urteil lauten
über die Schriften einiger Katholiken, die zwar sonst brave Leute sind,
aber, ohne Kenntnis der Theologie und von der modernen Philosophie
angesteckt, die letztere mit dem Glauben zu vereinigen und, wie sie sagen,
für den Glauben nutzbringend zu machen suchen. Wegen des Namens
und Ansehens der Verfasser liest man sie unbedenklich; daher ist die Gefahr,
allmählich in den Modernismus zu geraten, um so größer.
Um Euch, Ehrwürdige Brüder, in einer so wichtigen Sache eine
allgemeine Regel zu geben: sucht mit Entschiedenheit alle gefährlichen
Bücher aus Euren Diözesen fern zu halten, selbst durch feierliches Verbot.
Wenn auch der Heilige Stuhl keine Mühe scheut, solche Schriften zu ver-
bannen, so sind sie doch so zahlreich geworden, daß es über die Kräfte
geht, alle zu zensurieren. So kommt dann die Medizin manchmal zu
spät, weil das Uebel mit der Zeit übermächtig geworden. Darum wollen
Wir, daß die Bischöfe ohne alle Furcht, ohne alle Klugheit des Fleisches
und ohne Rücksicht auf das Geschrei schlechter Menschen, milde aber fest
ihres Amtes walten, eingedenk dessen, was Leo XIII. in der apostolischen
Konstitution Ofticiorum vorgeschrieben: Die Bischöfe sollen, auch als
Delegaten des Apostolischen Stuhles, schädliche Bücher und Schriften, die
in ihrer Diözese veröffentlicht oder veröffentlicht oder verbreitet sind, ver-
bieten und aus den Händen der Gläubigen zu entfernen trachten. Diese
Worte verleihen ein Recht, bedingen aber auch eine Pflicht. Niemand
glaube diese Amtspflicht erfüllt zu haben, wenn er das eine oder andere
Buch bei Uns anzeigt, während er manche andere frei zirkulieren läßt. —
Es soll Euch in keiner Weise beirren, Ehrwürdige Brüder, wenn der Ver-
fasser etwa anderswo sein Imprimatur erhalten hat; denn vielleicht ist es
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