März [8.)
206 1611 92
auch E. v. Gn. dermassen caution angebotten, dass Sie nit vrsach
gehabt, in I. L. misstrauen zue sezen, — so ist doch endlich, nachdem
mit lachendem munde pro et contra vermeldet worden, dass in
statssachen mann nit allemahl alles so leucht begreiffen könne, die
sachen dahin gestelt worden, wie meine anmahnung aufweiset (welche
ich vmb besserer gwissheit willen, ob ich S. L. gemüet recht
verstanden, zue papir gebracht und S. L. vbergeben vnd von S. L.,
wie sie vnden bei dem puncten der administration auch angedeutet
vnd approbirt worden, hie beygelegt zue befinden).!
Vnd stehet bey E. v. Gn. resolution, ob Sie solche darin gedachte
vorschleg verstendig vnd der sach gemes erkennen welln vnd
meinte [ich], dass Wirtenberg neben E, v. Gn. am ersten mit S. L.
vnd etwa Wurtzburg, Menz oder sonst einem wolaffectionirten
ı „Verzeichnuss etlicher puncten, deren mein herr vetter, herr Maximilian
in Beiren hertzog vor meinem abreisen zu erinnern.“ — I. Der Herzog
ist zu ersuchen, auf alle möglichen Mittel zu denken, damit das geschwächte
Vertrauen imReich wieder gestärkt, Friede und Einigkeit unter allen Ständen
wieder aufgerichtet und allen feindlichen Anschlägen gegen das Corpus des
Reichs oder dessen Glieder — auch von seiten solcher, Jie in der Uneinigkeit der
Stände ihren Vorteil suchen — gesteuert werde. Dasselbe willauch mein Vater
tun. Daaber ds%u vor allem nötig ist, dass die Ursachen zu solchem Mistrauen
aufgehoben werden, so sull jeder Teil seine Beschwerden in möglichster Kürze
und mit Weglassung des Unnötigen zusammentragen. Wenn man damit gefasst
ist, sollen friedliebende Fürsten zusammentreten oder ihre vertrautesten
Räte zusammenschicken, um darüber vertraulich zu kommunizieren und von
Mitteln zu reden, wie man künftig solchem Mistrauen und Weitläufigkeiten
samt dem daraus foleenden Landschaden und Verderben vorbauen könne.
Wenn möglich sollen sich die Räte auch eines Gutachtens vergleichen, um
es ihren Herrn zu referieren; namentlich aber sollen sie darauf bedacht sein,
wie die Justiz wieder in richtigen Gang zu bringen wäre und die unerörterten
Sachen ehestens expediert werden könnten; dabei soll soviel immer möglich
und tunlich den alten Reichssatzungen, Abschieden und dem Religionsfrieden,
die im wesentlichen nicht wol zu verbessern sind, nac n
werden. Diese Fürsten könnten es dann an die andern im Reiche bringen.
II. Weil wegen des passauer Volks eine General-Mutination zu besorgen ist
und dadurch nächst Böhmen dem Reich, vor allem aber dem bairischen Kreis
unwiderbringlicher Schaden zugefügt werden könnte, so wird der Herzog wegen
allem, was dieses Volkes halber gemeldet wird, mit meinem Vater kommunizieren,
den bairischen Kreistag befördern und dem Vater berichten, was für Resolution
von Salzburg kommt, damit man sich ehestens einer Defension vergleichen
und Unheil verhüten kann. Ich vertraue dem Herzog nicht nur wegen der
Kreisverfassung sondern auch wegen der Erbeinigung und Verwandtschaft, dass
er, sobald ihm etwas vorkommt, was meinen Eltern, Brüdern oder deren
Landen zu Nachteil gereichen könnte, uns ehestens Mitteilung machen, dem
Unheil vorbauen oder im Fall widerrechtlichen Zusetzens dies mit der Tat abwenden
helfen und uns zur Erreichung unserer Befugnisse und Rechte behilflich
sein werde. Dasselbe wollen wir dem Herzog und dessen Landen erweisen
und soll man sich gegenseitig aufs äusserste befleissen, gute Nachbarschaft
zu halten und dies auch den beiderseitigen Dienern und Räten einschärfen. —
Die andern Punkte betreffen den kurpfälzischen Administrationsstreit, die
jülicher und die kaisheimische Sache. Actum München den 2 Der
1611 (Ma., 519,3, f.5; eigenhändige Aufzeichnung Wolfgang Wilhelms).