Full text : Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

März  [8.)

206  1611  92

auch  E.  v.  Gn.  dermassen  caution  angebotten,  dass  Sie  nit  vrsach
gehabt,  in  I.  L.  misstrauen  zue  sezen,  —  so  ist  doch  endlich,  nachdem
  mit  lachendem  munde  pro  et  contra  vermeldet  worden,  dass  in
statssachen  mann  nit  allemahl  alles  so  leucht  begreiffen  könne,  die
sachen  dahin  gestelt  worden,  wie  meine  anmahnung  aufweiset  (welche
ich  vmb  besserer  gwissheit  willen,  ob  ich  S.  L.  gemüet  recht
verstanden,  zue  papir  gebracht  und  S.  L.  vbergeben  vnd  von  S.  L.,
wie  sie  vnden  bei  dem  puncten  der  administration  auch  angedeutet
vnd  approbirt  worden,  hie  beygelegt  zue  befinden).!

Vnd  stehet  bey  E.  v.  Gn.  resolution,  ob  Sie  solche  darin  gedachte
  vorschleg  verstendig  vnd  der  sach  gemes  erkennen  welln  vnd
meinte  [ich],  dass  Wirtenberg  neben  E,  v.  Gn.  am  ersten  mit  S.  L.
vnd  etwa  Wurtzburg,  Menz  oder  sonst  einem  wolaffectionirten

ı  „Verzeichnuss  etlicher  puncten,  deren  mein  herr  vetter,  herr  Maximilian
  in  Beiren  hertzog  vor  meinem  abreisen  zu  erinnern.“  —  I.  Der  Herzog
ist  zu  ersuchen,  auf  alle  möglichen  Mittel  zu  denken,  damit  das  geschwächte
Vertrauen  imReich  wieder  gestärkt,  Friede  und  Einigkeit  unter  allen  Ständen
  wieder  aufgerichtet  und  allen  feindlichen  Anschlägen  gegen  das  Corpus  des
Reichs  oder  dessen  Glieder  —  auch  von  seiten  solcher,  Jie  in  der  Uneinigkeit  der
Stände  ihren  Vorteil  suchen  —  gesteuert  werde.  Dasselbe  willauch  mein  Vater
tun.  Daaber  ds%u  vor  allem  nötig  ist,  dass  die  Ursachen  zu  solchem  Mistrauen
aufgehoben  werden,  so  sull  jeder  Teil  seine  Beschwerden  in  möglichster  Kürze
und  mit  Weglassung  des  Unnötigen  zusammentragen.  Wenn  man  damit  gefasst
ist,  sollen  friedliebende  Fürsten  zusammentreten  oder  ihre  vertrautesten
Räte  zusammenschicken,  um  darüber  vertraulich  zu  kommunizieren  und  von
Mitteln  zu  reden,  wie  man  künftig  solchem  Mistrauen  und  Weitläufigkeiten
samt  dem  daraus  foleenden  Landschaden  und  Verderben  vorbauen  könne.
Wenn  möglich  sollen  sich  die  Räte  auch  eines  Gutachtens  vergleichen,  um
es  ihren  Herrn  zu  referieren;  namentlich  aber  sollen  sie  darauf  bedacht  sein,
wie  die  Justiz  wieder  in  richtigen  Gang  zu  bringen  wäre  und  die  unerörterten
Sachen  ehestens  expediert  werden  könnten;  dabei  soll  soviel  immer  möglich
  und  tunlich  den  alten  Reichssatzungen,  Abschieden  und  dem  Religionsfrieden,
  die  im  wesentlichen  nicht  wol  zu  verbessern  sind,  nac  n
werden.  Diese  Fürsten  könnten  es  dann  an  die  andern  im  Reiche  bringen.
II.  Weil  wegen  des  passauer  Volks  eine  General-Mutination  zu  besorgen  ist
und  dadurch  nächst  Böhmen  dem  Reich,  vor  allem  aber  dem  bairischen  Kreis
unwiderbringlicher  Schaden  zugefügt  werden  könnte,  so  wird  der  Herzog  wegen
allem,  was  dieses  Volkes  halber  gemeldet  wird,  mit  meinem  Vater  kommunizieren,
den  bairischen  Kreistag  befördern  und  dem  Vater  berichten,  was  für  Resolution
von  Salzburg  kommt,  damit  man  sich  ehestens  einer  Defension  vergleichen
und  Unheil  verhüten  kann.  Ich  vertraue  dem  Herzog  nicht  nur  wegen  der
Kreisverfassung  sondern  auch  wegen  der  Erbeinigung  und  Verwandtschaft,  dass
er,  sobald  ihm  etwas  vorkommt,  was  meinen  Eltern,  Brüdern  oder  deren
Landen  zu  Nachteil  gereichen  könnte,  uns  ehestens  Mitteilung  machen,  dem
Unheil  vorbauen  oder  im  Fall  widerrechtlichen  Zusetzens  dies  mit  der  Tat  abwenden
  helfen  und  uns  zur  Erreichung  unserer  Befugnisse  und  Rechte  behilflich
sein  werde.  Dasselbe  wollen  wir  dem  Herzog  und  dessen  Landen  erweisen
und  soll  man  sich  gegenseitig  aufs  äusserste  befleissen,  gute  Nachbarschaft
zu  halten  und  dies  auch  den  beiderseitigen  Dienern  und  Räten  einschärfen.  —
Die  andern  Punkte  betreffen  den  kurpfälzischen  Administrationsstreit,  die

jülicher  und  die  kaisheimische  Sache.  Actum  München  den  2  Der
1611  (Ma.,  519,3,  f.5;  eigenhändige  Aufzeichnung  Wolfgang  Wilhelms).