fullscreen: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

Ausbreitung des Zollvereins. 79 
zösischen Krieg zu verwickeln, um dadurch Frankreich an einem 
Angriff auf Italien zu hindern. Besonders war König Ludwig 
von Bayern gegen Osterreich erbittert, und drängte in Berlin 
auf Abschluß eines Vereins, unabhängig vom Bunde, behufs 
eines gemeinsamen Systems für ihre militärischen Vorkehrungen. 
Unter diesen Umständen schien sich dem Minister Grafen 
Bernstorff eine weite und erfreuliche Aussicht zu eröffnen. 
Dem genialsten der preußischen Staatsmänner, Herrn von Motz, 
der nach langer Mühe das Defizit aus dem Staatshaushalt 
beseitigt hatte, war es endlich auch gelungen, die durch das 
Zollgesetz von 1818 ausgestreute Saat zu frischem Wachsthum 
zu bringen; 1828 schloß Hessen-Darmstadt den Zollverein 
mit Preußen; 1829 folgte ein Handelsvertrag mit Bayern 
und Württemberg, ausgesprochener Maaßen zu dem Zwecke, 
um als Vorbereitung zu einem vollständigen Zollverein zu 
dienen. Wenn dies gelang, so war kein Zweifel, daß Baden, 
Kurhessen, Thüringen, Sachsen sehr bald folgen müßten und 
folgen würden — wie es denn im Verlaufe weniger Jahre 
wirklich geschah — dann war mit Ausnahme der kleinen 
Küstenstaaten das ganze außerösterreichische Deutschland zu 
einem großen, im Innern freien, nach Außen geschlossenen 
Verkehrsgebiet unter preußischer Leitung, unabhängig vom 
Bundestage, geeinigt. Nun kamen 1830 jene süddeutschen 
Aufforderungen nach Berlin zu preußischem Schutz für den 
bedrohten Oberrhein, zu einem gemeinschaftlichen Militärsystem, 
ebenfalls unabhängig vom Bundestage und dessen ohnmächtiger 
Kriegsverfassung, und erst recht unabhängig von Osterreich 
und dessen unzuverlässigem Rückhalt. Es ist wahr, die Süd- 
deutschen redeten zunächst nur von Vorkehrungen gegen die 
augenblickliche Kriegsgefahr. Aber wäre denn eine inhaltlose
	        
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