332 Das Peutsche Reich und seine eintelnen Glieder. (Oltober 21.—23.)
auf dem Bonner Katholikentage 1881 und auf dem Mainzer Katholiken-
tage 1892 in der Fassung brauchte: „Katholisch ist Trumpf“.
21. Oktober. (Sachsen.) Landtagswahlen.
Bei den sächsischen Wahlen wird zum erstenmal das Pluralwahlrecht
angewandt und zugleich die Mandatsziffer von 81 auf 92 gebracht. Gleich
der erste Wahltag zeigt den Zuwachs der Sozialdemokratie, die 16 Kan-
didaten durchbringt und mit 53 in die Stichwahl kommt, während die
Konservativen, die früher 46 Sitze innehatten, nur 14 Kandidaten durch-
bringen und mit 17 in die Stichwahl kommen.
21. Oktober. (Baden.) Landtagswahlen.
Die nach dem allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahl-
system stattfindenden badischen Landtagswahlen ergeben ebenfalls ein starkes
Anwachsen der Sozialdemokratie, die im ersten Wahlgang 10 Kandidaten
durchbringt. Nach Abschluß der Stichwahlen vom 30. Oktober ist das
Resultat für die 73 Wahlkreise (im Vergleich zum alten Landtag): Zentrum
26 (28), Sozialdemokraten 20 (12), Nationalliberale 17 (23), Demokraten
6 (5), Konservative 2 (3), Freisinnige 1 (1), Bund der Landwirte 1 (1).
22. Oktober. (Sachsen-Koburg.) Reichstagsstichwahl zwi-
schen Ouarck (nl.) und Zietzsch (Soz.).
Der Sozialdemokrat siegt mit 433 Stimmen Majorität mit Hilfe
der demokratischen VBereinigung, die durch den aus Berlin herübergekom-
menen Führer Dr. Breitscheid veranlaßt wird, für den Sozialdemokraten
zu stimmen.
22. Oktober. (Potsdam.) Fürst Bülow nimmt an der
Geburtstagsfeier der Kaiserin teil.
Dadurch wird den Behauptungen der Presse, daß zwischen dem
Kaiser und dem Fürsten Bülow seit längerer Zeit ein gespanntes Ver-
hältnis bestehe, der Boden entzogen.
BW. Oktober. (Bremen.) Verfassungsstreit zwischen dem Senat
und der Linken der Bürgerschaft.
Er wird durch eine Aenderung des § 21 der Verfassung beigelegt.
Statt aus 13 Juristen und 3 Kaufleuten soll künftig der Senat aus
10 Juristen, 3 Kaufleuten und 3 anderen Nichtjuristen oder Kaufleuten
zusammengesetzt sein.
B. Oktober. (Berlin.) 6. ordentliche Generalsynode.
In der Denkschrift des evangelischen Oberkirchenrats über die
äußere Mission wird angeführt, daß in den Kolonien 322 Missionare
und 29 Schwestern tätig sind, und daß die Aufwendungen 1680000 Mark
etrogen.
Den Hauptgegenstand der Beratungen bildet der Entwurf eines
Kirchengesetzes betreffend das Verfahren bei Beanstandung der Lehre
von Geistlichen („Gesetz über Irrlehre"). Der § 1 wird in der Fassung
des Kommissionsantrages angenommen: „Wegen Frrlehre eines Geistlichen
findet fortan ein disziplinares Einschreiten nicht statt. Dagegen ist nach
Abschnitt 1 dieses Kirchengesetzes zu verfahren, wenn auf Grund von Tat-
sachen die Annahme gerechtfertigt erscheint, daß ein Geistlicher in seiner
amtlichen oder außeramtlichen Tätigkeit mit dem Bekenntnis der Kirche
dergestalt in Widerspruch getreten ist, daß seine fernere Wirksamkeit inner-
halb der Landeskirche mit der für die Lehrverkündigung allein maßgebenden