536 Schweiz. (März 31.— April 20.)
31. März. Internationaler Arbeiterschutz.
Das „Schweizerische Bundesblatt“ macht bekannt, daß entsprechend
der internationalen Vereinbarung über das Verbot der Nachtarbeit der in
der Industrie beschäftigten Frauen und über das Verbot der Verwendung
von weißem (gelbem) Phosphor nur die folgenden Staaten in der vor-
geschriebenen Zeit die Ratifikationsurkunden in Bern hinterlegt haben:
1. Für das Verbot der Nachtarbeit der Industriearbeiterinnen: Deutsch-
land, Oesterreich, Ungarn, Belgien, Frankreich, Großbritannien, Luxem-
burg, die Niederlande, Portugal und die Schweiz; 2. für das Verbot der
Verwendung von weißem Phosphor: Deutschland, Dänemark, Frankreich,
Luxemburg, die Niederlande und die Schweiz.
4. April. (Luzern.) Einführung der Verhältniswahl.
In einer Volksabstimmung beschließt das Luzerner Volk mit starker
Mehrheit die Einführung der Verhältniswahl. Diesem Entscheid mißt man
in der ganzen Schweiz grundsätzliche Bedeutung bei.
9. April. (Bern.) Neue Heeresorganisation.
Unter dem Vorsitz von Bundesrat Müller sind die höhern Truppen-
führer versammelt, um zur neuen Heeresorganisation und zur Frage der
Abänderung des Infanteriegewehres Stellung zu nehmen. Die Haupt-
neuerung ist die Herabsetzung der Zahl der Divisionen von acht auf sechs
unter Aufhebung der Armeekorpsverbände, die Einführung von Gebirgs-
brigaden, die Zuteilung von Maschinengewehren zu den Infanteriebrigaden
und die Einführung der schweren Artillerie des Feldheeres. Was die zweite
Frage anbelangt, so handelt es sich bloß um einige Abänderungen an der
lesigen Waffe, um sie dem Gebrauch der neuen Munition anzupassen. Die
erforderlichen Kosten sind auf ungefähr 18—20 Millionen Franken ver-
anschlagt.
16. April. Heeresetat.
Die schweizerische Armee hatte in Auszug und Landwehr am
1. Januar 1909 einen Effektivbestand von 206986 Mann. Der General-
stab setzt sich zusammen aus 148 Offizieren; die vier Armeekorps zählen
zusammen 172877 Mann, dazu kommen noch 17952 Mann Festungs-
truppen und 16000 Mann stehen zu weiterer Verwendung zur Verfügung
des Bundesrats.
20. April. (Bern.) Internationale Gotthardbahnkonferenz.
Es ist eine Verständigung über alle Programmpunkte er-
zielt worden. Die Delegierten haben den Entwurf einer neuen Verein-
barung unterzeichnet, dessen Annahme sie ihren Regierungen empfehlen
werden. Den Inhalt gibt die „Nordd. Allg. Ztg.“ folgendermaßen: „Die
bisherigen, zwischen Deutschland, Italien und der Schweiz in den Jahren
1869, 1871, 1878 und 1879 abgeschlossenen Gotthardbahnverträge sollen
außer Wirksamkeit treten und durch einen neuen Vertrag ersetzt werden.
Es konnte davon abgesehen werden, in den neuen Vertrag aus den alten
Verträgen diejenigen Bestimmungen zu übernehmen, die sich auf den Bau,
die Betriebseröffnung, die Einzahlung der Subventionen und ähnliche Ver-
hältnisse bezogen und ihre ursprüngliche Bedeutung inzwischen verloren
haben. Dagegen sind die Verpflichtungen allgemeiner Natur, die in den
alten Verträgen hinsichtlich der Betriebsführung und Tarife der Gotthard-
bahn auferlegt waren, im wesentlichen beibehalten und auf das Gesamtnetz
der schweizerischen Bundesbahnen ausgedehnt worden. Insbesondere gilt
dies von der Verpflichtung, die bisher nur für die Gotthardbahn bestand,