esetz und L
für das
Königreich Bayern.
Nr. 32.
München, den 14. Mai 1918.
Inhalt#:
Gesetz vom ". Mai 1918, die Familiensideikommisse betreffend — Gesetz vom 9. Mai 1918 uber die Abänderang
des Zwangsabtretungsgesetzes vom I7 November 1837. — Bekanutmachung vom 25 April 1918 zum
Vollzuge des Gesetzes vom 3 April 1917 über die Besteuerung des Personen= und Güterverkehrs. —. Verleihung
von Würden — Auszug aus der Adels-Matrikel des Kontgreichs.
Gesetz, die Famtlienfideikommisse betreffend.
Tudwig III.
von Gottes Gnaden füönig von Gayern, Pfahzgraf bei Rhein,
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben usw. usw.
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrats mit Beirat und Zustimmung der
Kammer der Reichsräte und der Kammer der Abgeordneten unter Beobachtung der im Tit. J
§ 7 der Verfassungsurkunde vorgeschriebenen Formen beschlossen und verordnen, was folgt:
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