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Spaniern im französischen Einflußgebiete. — Art. 13 bestimmt die gemeinsamen
Maßregeln gegen den Waffen= und Pulverschmuggel. — Art. 14 behält eine
30 Kilometer breite Küstenstrecke südöstlich von Melilla vor, auf der im Sinne
des Art. 7 des französisch-englischen Vertrages über Marokko und Egupten
Gibraltar gegenüber keine Befestigung ausgeführt werden darf. — Art. 15
und 16 sehen Ausführungsbestimmungen vor.
Aus diesem Geheimvertrage geht hervor, daß Spanien allerdings
berechtigt ist, Larrasch und Alkassar als in seinem Einflußgebiet liegend
anzusehen. Die einzige Bestimmung, gegen die Spanien sich vergangen zu
haben scheint, ist die, daß es Frankreich von seinem militärischen Unter-
nehmen gegen Alkassar und Larrasch nicht vorher verständigte. Doch kann
es sich darauf berufen, daß es durch Frankreichs Kriegszug gegen Fez dieser
Vertragspflicht enthoben worden ist. Die zum Vertrage gehörige Karte
wird vom „Temps“ veröffentlicht.
10. November. (Paris.) Der spanisch-französische Geheim-
vertrag von 1902. (Siehe S. 591 Anhang I: Allgemeines. Kon-
gresse. Enthüllungen 11. Mai.)
Der „Figaro“ veröffentlicht den Wortlaut des geheimen französisch-
spanischen Vertragsentwurfs von 1902. Durch diesen ohne Wissen und
gegen die Interessen Englands abgefaßten Entwurf sollte Spanien nicht
bloß Tanger, Larrasch, Elksar und Tetuan erhalten, sondern auch die Gegend
von Fez selbst. Ministerpräsident Silvela habe diesen unter seinem Vor-
gänger Grafen Sagasta vereinbarten Vertragsentwurf im Hinblick auf Eng-
land für so bedenklich gehalten, daß er das Schriftstück der Londoner
Regierung übermittelt habe. Durch diesen Schritt sei das Zustandekommen
des Vertrages vereitelt worden. Darauf sei die Tatsache zurückzuführen,
daß England in das zwei Jahre später mit Frankreich abgeschlossene Ab-
kommen eine Klausel aufgenommen habe, worin die Verständigung mit
Spanien als wesentliches Element des Abkommens gefordert wurde.
10. November. (Madrid.) Ein dritter spanisch-französischer
Geheimvertrag vom 1. September 1905.
„Correnspondencia de Espana“ veröffentlicht einen französisch-
spanischen Geheimvertrag von 4 Artikeln, durch den Frankreich und Spanien
verschiedenen Artikeln des im Jahr zuvor unterzeichneten Vertrages eine
genaue Auslegung geben und ihre gegenseitige Haltung namentlich bezüglich
der öffentlichen Arbeiten, des Handels, der Schulen, des Geldes, der Er-
richtung der marokkanischen Bank, des Zolldienstes usw. festlegen. Die
beiden Regierungen verpflichten sich in diesem Vertrage, sich gegenseitig
Unterstütung zu leihen hinsichtlich dieser Dienste, bester Ausführung der
öffentlichen Arbeiten, Organisation der Eingeborenenpolizei und bezüglich
anderer Fragen, die in Algeciras erörtert werden sollten und bezüglich
deren Diskussion Frankreich und Spanien sich das gegenseitige Versprechen
geben, vollständig im Einklang miteinander vorzugehen.
17. November. Enthüllung über die Haltung des engl. Kabinetts
während der Marokkokrise. (Nach dem „Berl. Lokalang.“)
Bei einem Festessen in Andover bespricht der konservative Parla-
mentarier Hauptmann W. V. Faber die Ereignisse des Hochsommers
und behauptet, daß England einen Ueberfall auf Deutschland plante, um dem
verbündeten Frankreich zu helfen. Wenn es nicht dazu kam, so ist das
hauptsächlich der Unbereitschaft der englischen Flotte und der Armee zu
danken — immer vorausgesetzt, daß Kapitän Faber recht hat. Möglich ist