II.
Die österreichisch-ungarische Monarchie.
1. Januar. (Ungarn.) Wegen verschiedener Regelwidrig-
keiten wurde der Oberstadthauptmann Markowitsch samt der ganzen
städtischen Polizei der Stadt Versecz suspendiert. Die gesamten
Arbeiten der Polizei sowie der Schutz der öffentlichen Sicherheit
wurden der Gendarmerie übertragen.
1. Januar. (Ungarn.) Der Wahlgesetzentwurf, der am
31. Dezember dem Abgeordnetenhause vorgelegt wurde, wird ver-
öffentlicht.
In die erste Gruppe der Wähler gehören diejenigen Personen, die
acht Klassen der Mittelschule, d. i. der Gymnasien, Realschulen und An-
stalten der gleichen Art, absolviert haben, nach Vollendung des 24. Lebens-
jahres ohne jede weitere Bedingung. In die zweite Gruppe gehören die-
jenigen, die sechs Klassen der Elementarschule oder einen diesen Klassen
entsprechenden Handels- oder Gewerbelehrkurs absolviert haben, sobald sie
das 30. Lebensjahr vollendet haben, aber nur dann, wenn sie eine Steuer
in irgendwelchem Betrag zahlen oder irgendwelche Beschäftigung oder An-
stellung im Handels= oder Gewerbefach oder einen Arbeitskreis besserer Art
(Arbeitsleiter, Gärtner, Winzer u. dgl.) im Bereiche der Urproduktion oder
eine beim Militär erreichte Unteroffiziercharge usw. nachweisen können.
In die dritte Gruppe gehören diejenigen nur des Lesens und Schreibens
kundigen Personen ebenfalls mit der Altersgrenze von 30 Jahren, die ab-
gesehen von den bei den vorhergehenden Kategorien gestellten Anforderungen
noch die Forderung eines längeren, zwei- bis fünfjährigen Dienstes bei
demselben Arbeitgeber erfüllen müssen. Außerdem aber sind in dieser Gruppe
auf Grund eines Minimalvermögens Wähler diejenigen, welche ein Steuer-
minimum von 20 Kronen leisten oder den Besitz eines Anwesens von acht
Joch Acker nachweisen können. In die vierte Gruppe endlich gehören die-
jenigen 30 Jahre alten Analphabeten, die ein Steuerminimum von 40 Kronen
oder den Besitz von 16 Joch Acker nachweisen können.
4. Januar. (Ungarn.) Anstatt des zurückgetretenen Justiz-
ministers Szekely wurde der Staatssekretär im Unterrichtsministerium
und frühere Strafrechtsprofessor Balogh zum Justizminister ernannt.
5. Januar. (Außenhandel 1912.) Die Einfuhr betrug
3187,2, die Ausfuhr 2661,9 Millionen, demnach 295,5 Millionen
mehr gegen das Vorjahr. Das Passivum der Handelsbilanz in
den Monaten Januar bis Dezember beträgt demnach 825,3 Mil-
lionen Kronen gegen 787,4 Millionen Kronen im Vorjahre.