Veuischr# Reich. (Januar 27. 28.) 55
machen. An der Gründung der Gesellschaft find die Kriegsministerien
Preußens, Bayerns, Sachsens, Württembergs, das Reichsamt des
Innern und das Reichsmarineamt, sowie drei Banken beteiligt.
Zum Vorstande der Gesellschaft wurden neben den Herren Haupt-
mann d. R. Dr. Hiekmann als Vertreter der Heeresverwaltung und Dr. Traut-
mann als Vertreter des Reichsamts des Innern die Herren Bernhard
Zeitschel von der russischen Siemens-Schuckert-Gesellschaft, Johann Warn-
holtz von der Deutsch--Ostafrikanischen Gesellschaft und Moritz Kirchheim von
der Firma Eisner und Kirchheim bestellt. Der Zweck der Gesellschaft
ist nicht auf Erwerb gerichtet, ihre etwaige Dividende auf 4 vom Hundert
beschränkt, ein Ueberschuß bei Auflösung muß dem Reichskanzler für ge-
meinnützige Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Aufsichtsrat und Vor-
stand führen die Geschäfte im Ehrenamt. Um der Gesellschaft die Er-
fahrungen weitester Kreise zugänglich zu machen, sollen neben dem Auf-
sichtsrat ein Beirat und, soweit nötig, Ortsausschüsse aus Sachverständigen
derjenigen Wirtschaftsgebiete gebildet werden, auf denen sich die Gesell-
schaft zu betätigen haben wird. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich
in Berlin, Mauerstraße Nr. 53 (Kleisthaus). Die Kriegswirtschafts-Aktien-
gesellschaft ist berufen, durch eine wirtschaftsverständige und kaufmännisch
organisierte Behandlung die ihr anvertrauten Güter vor Entwertung zu
bewahren und sie der besten erreichbaren Verwendung zuzuführen.
27. Jan. (Preußen.) Zum Verkehr mit Mehl.
Ueber die Auslegung des § 49 der Bundesratsverordnung vom 25. Januar
erteilt der preußische Handelsminister auf eine ergangene Anfrage dahin
Bescheid, daß bis zum 31. Januar die Lieferung von Mehl an Behörden,
öffentliche und gemeinnützige Anstalten, Händler, Bäcker und Konditoren auch
auf Grund von Abschlüssen zulässig ist, die in der Zeit vom 26. bis 31. Jannar
getätigt werden.
27. Jan. (Bayern.) Im Anschluß an den Bundesratsbeschluß
über die Beschlagnahme aller Brotgetreide= und Mehl-
sorten erläßt die Staatsregierung eine Bekanntmachung, in der
es u. a. heißt:
Die unbedingt notwendige genaue und zuverlässige Durchführung der
Maßnahmen stellt hohe Anforderungen an die staatlichen und Gemeinde-
Behörden und erfordert die selbstlose willige Mitarbeit der Bevölkerung
in allen ihren Schichten. Jeder Einzelne muß sich bewußt sein, daß hier-
durch der Ausgang unseres Krieges und der Waffenerfolg unserer Truppen
beeinflußt werden kann, die für uns Blut und Leben opfern. Nur ein
Volk von höchster staatlicher Kultur und von dem stahlharten Siegerwillen
des deutschen Volkes wird diese Leistung vollbringen und hierauf ist die
Gewißheit begründet, daß die Beteiligten willig die Opfer bringen werden,
die der Beschluß des Bundesrates von jedem fordert.
28. Jan. (Bundesrat.) Beschlüsse betreffend Krankenversiche-
rung und ärztliche Notprüfung.
Der Bundesrat erteilt der Vorlage betreffend Krankenversicherung und
Wochenhilfe während des Krieges und der Vorlage betreffend die Bestimmungen
über die außerordentliche ärztliche Prüfung (Notprüfung) die Zustimmung.
Ueber die Fortsetzung der von privaten Versicherungsunternehmungen zu er-
hebenden Gebühren für das Kalenderjahr 1914 wird Beschluß gefaßt.