Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Einunddreißigster Jahrgang. 1915. Erste Hälfte. (56a)

Veuischr# Reich. (Januar 27. 28.) 55 
machen. An der Gründung der Gesellschaft find die Kriegsministerien 
Preußens, Bayerns, Sachsens, Württembergs, das Reichsamt des 
Innern und das Reichsmarineamt, sowie drei Banken beteiligt. 
Zum Vorstande der Gesellschaft wurden neben den Herren Haupt- 
mann d. R. Dr. Hiekmann als Vertreter der Heeresverwaltung und Dr. Traut- 
mann als Vertreter des Reichsamts des Innern die Herren Bernhard 
Zeitschel von der russischen Siemens-Schuckert-Gesellschaft, Johann Warn- 
holtz von der Deutsch--Ostafrikanischen Gesellschaft und Moritz Kirchheim von 
der Firma Eisner und Kirchheim bestellt. Der Zweck der Gesellschaft 
ist nicht auf Erwerb gerichtet, ihre etwaige Dividende auf 4 vom Hundert 
beschränkt, ein Ueberschuß bei Auflösung muß dem Reichskanzler für ge- 
meinnützige Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Aufsichtsrat und Vor- 
stand führen die Geschäfte im Ehrenamt. Um der Gesellschaft die Er- 
fahrungen weitester Kreise zugänglich zu machen, sollen neben dem Auf- 
sichtsrat ein Beirat und, soweit nötig, Ortsausschüsse aus Sachverständigen 
derjenigen Wirtschaftsgebiete gebildet werden, auf denen sich die Gesell- 
schaft zu betätigen haben wird. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich 
in Berlin, Mauerstraße Nr. 53 (Kleisthaus). Die Kriegswirtschafts-Aktien- 
gesellschaft ist berufen, durch eine wirtschaftsverständige und kaufmännisch 
organisierte Behandlung die ihr anvertrauten Güter vor Entwertung zu 
bewahren und sie der besten erreichbaren Verwendung zuzuführen. 
27. Jan. (Preußen.) Zum Verkehr mit Mehl. 
Ueber die Auslegung des § 49 der Bundesratsverordnung vom 25. Januar 
erteilt der preußische Handelsminister auf eine ergangene Anfrage dahin 
Bescheid, daß bis zum 31. Januar die Lieferung von Mehl an Behörden, 
öffentliche und gemeinnützige Anstalten, Händler, Bäcker und Konditoren auch 
auf Grund von Abschlüssen zulässig ist, die in der Zeit vom 26. bis 31. Jannar 
getätigt werden. 
27. Jan. (Bayern.) Im Anschluß an den Bundesratsbeschluß 
über die Beschlagnahme aller Brotgetreide= und Mehl- 
sorten erläßt die Staatsregierung eine Bekanntmachung, in der 
es u. a. heißt: 
Die unbedingt notwendige genaue und zuverlässige Durchführung der 
Maßnahmen stellt hohe Anforderungen an die staatlichen und Gemeinde- 
Behörden und erfordert die selbstlose willige Mitarbeit der Bevölkerung 
in allen ihren Schichten. Jeder Einzelne muß sich bewußt sein, daß hier- 
durch der Ausgang unseres Krieges und der Waffenerfolg unserer Truppen 
beeinflußt werden kann, die für uns Blut und Leben opfern. Nur ein 
Volk von höchster staatlicher Kultur und von dem stahlharten Siegerwillen 
des deutschen Volkes wird diese Leistung vollbringen und hierauf ist die 
Gewißheit begründet, daß die Beteiligten willig die Opfer bringen werden, 
die der Beschluß des Bundesrates von jedem fordert. 
28. Jan. (Bundesrat.) Beschlüsse betreffend Krankenversiche- 
rung und ärztliche Notprüfung. 
Der Bundesrat erteilt der Vorlage betreffend Krankenversicherung und 
Wochenhilfe während des Krieges und der Vorlage betreffend die Bestimmungen 
über die außerordentliche ärztliche Prüfung (Notprüfung) die Zustimmung. 
Ueber die Fortsetzung der von privaten Versicherungsunternehmungen zu er- 
hebenden Gebühren für das Kalenderjahr 1914 wird Beschluß gefaßt.
	        
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