Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Einunddreißigster Jahrgang. 1915. Zweite Hälfte. (56b)

Grsfßbritannien. (Oktober 14.) 837 
Mac Kenna weist bei Einbringung des Gesetzes zur Legalisierung 
der amerikanischen Anleihe nachdrücklich auf die große Bedeutung der 
Anleihe hin. Durch sie werde der Wechselkurs verbessert. Es sei eine 
Handelstransaktion unter billigen, ehrlichen Bedingungen. 
Bei der Verhandlung kritisiert Sir Frederic Banbury die Bedin- 
gungen, unter denen die Anleihe abgeschlossen wurde, als etwas übermäßig 
günstig für die Vereinigten Staaten, jedoch sei es unvermeidlich gewesen, 
da die Regierung die Angelegenheit so lange habe schleppen lassen, bis die 
Unterhandlungen in ungebührlicher Eile hätten durchgeführt werden müssen. 
Das Anleihegesetz wird in allen Lesungen angenommen. 
Der Generalpostmeister teilt mit, die Halbpennypost werde nicht 
abgeschafft. · 
Grey teilt mit, daß die Regierung beabsichtige, Baumwollstückgüter 
und andere Baumwollerzeugnisse für Güter zu erklären, die bei An- 
fertigung von Erplosivmitteln gebraucht werden, und die Ausfuhr solcher 
Artikel nach an Deutschland und Oesterreich- Ungarn grenzenden Ländern 
zu verbieten. Bei den neulich beendeten Verhandlungen über Bildung 
eines nationalen Trusts in der Schweiz hätten die Regierungen der ver- 
bündeten Staaten mit den besonderen ökonomischen Bedingungen der 
Schweiz zu rechnen gehabt. Sie hielten es deshalb für unmöglich, da- 
gegen Einspruch zu erheben, daß die schweizerischen Ausfuhrhändler gewisse 
Garnsorten und Baumwollgüter nach Deutschland senden, vorausgesetzt, daß 
die Güter keinen militärischen Wert besitzen. 
Ein Mitglied lenkt die Aufmerksamkeit auf die Mißstimmung, die 
durch die Verzögerung der Postsendungen, die über das Gebiet der 
Kriegführenden verschickt werden, in einigen neutralen Ländern ent- 
standen ist. Grey antwortet, diese Frage habe den Gegenstand sorgfältiger 
Erwägung gebildet. Sowohl zur Zeit des südafrikanischen Krieges wie heute 
sei die Regierung der Ansicht, daß, da der Kriegszustand die Anwendung 
des Artikels 4 Absatz 1 der allgemeinen Postkonvention zwischen den Krieg- 
führenden selbst ausschalte, das Abkommen einer der Verträge sei, die nur 
in Friedenszeiten Geltung hätten. Die Regierung erachte es für unmöglich, 
die Vertragsbestimmungen so auszulegen, daß sie den kriegführenden Staaten 
die Verpflichtung auferlegen, als Nachrichtenkanal zu dienen. Sie halte 
sich verpflichtet, von dem Rechte Gebrauch zu machen, Postsendungen zwischen 
neutralen Staaten, die über England gehen, zu durchsuchen. Es werde 
größte Sorgfalt darauf verwandt, eine unnötige Verzögerung oder Benach- 
teiligung der rechtmäßigen Interessen der Neutralen zu vermeiden. 
14. Okt. (Unterhaus.) Sir Ed. Grey gibt über die durch 
den Eintritt Bulgariens in den Krieg geschaffene Lage auf dem 
Balkan und die Absendung von Truppen nach Saloniki folgende 
Erklärung ab: 
Die Verbündeten wollten die Einigkeit auf dem Balkan erzielen und 
alle redlichen Wünsche der Balkanstaaten auf dem Wege gegenseitiger Zu- 
geständisse erfüllen. Die Grundlage ihrer Politik war die Absicht, den 
Völkern aller Rassen und Religionen Gelegenheit zu geben, sich an den 
Staat anzuschließen, mit dem sie die meiste Verwandtschaft fühlten. In- 
folge der Ereignisse der letzten Jahre war aber die Politik Deutschlands 
und Oesterreich-Ungarns, die darauf gerichtet war, die bestehenden Ab- 
neigungen zu vergrößern und Zwietracht zu säen, leichter durchführbar als 
unsere Politik der Versöhnung und der Eintracht. Zu den Bedingungen, 
die die Verbündeten Bulgarien stellten, gehörte auch, daß das Land an
	        
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