Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Einunddreißigster Jahrgang. 1915. Zweite Hälfte. (56b)

IX. 
Schweiz. 
17. Jan. Zum ao. Gesandten und bevollmächtigten Minister in 
Wien wird als Nachfolger von Dr. Choffat der Chef des politischen 
Departements Dr. jur. Charles Bourcart ernannt. 
An dessen Stelle tritt der Gesandte in Buenos Aires Dr. Dunant. 
22. Jan. Ausfuhrverbote. 
Der Bundesrat erläßt ein Ausfuhrverbot auf Schokolade, Essig, 
Waren aus weichem Kautschuk, mit Ausnahme elastischen Gewebes, Re- 
tortenkohle, Weißblech, Kabel und isolierte Leitungsdrähte aus Kupfer, rein 
oder legiert, Steinkohlenteerpech, Holzessigsäure, Kalk und Essigsäure. 
Am 5. Februar wird das Ausfuhrverbot auf Hanf, Flachs, Jute, 
Manilahanf und ähnliche Spinnstoffe, sowie auf deren Abfälle, ferner auf 
Rohgespinste dieser Stoffe ausgedehnt. 
Unterm 16. März wird das Ausfuhrverbot weiter auf Schuhwaren 
aller Art, auf Schmelztiegel aus Graphit, auf rohen und raffinierten 
Kampfer erstreckt. · 
6. Febr. Gesetzentwurf über eine einmalige Bundeskriegssteuer 
auf Vermögen und Erwerb. 
Der Bundesrat stellt den Entwurf zu einem Verfassungsartikel über 
die Einführung einer einmaligen Kriegssteuer fest. Diese Steuer wird auf 
das Vermögen und den Erwerb natürlicher und juristischer Personen er- 
hoben. Für natürliche Personen sind die Vermögen von weniger als 10000 
und der Erwerb von weniger als 2500 Franken steuerfrei. Für Witwen 
und Waisen kann das steuerfreie Vermögen erhöht werden. Der Steuersatz 
ist progressiv und beträgt 1 bis 15 pro Tausend des Reinvermögens und 
½ bis 8 % des Reinerwerbs. Bei Aktiengesellschaften und Kommandit- 
gesellschaften richtet sich der Steuersatz nach der Dividende und beträgt 2 
bis 10 pro Tausend des einbezahlten Aktienkapitals nebst Resevervefonds 
und anderer Rückstellungen und ½ bis 2½ pro Tausend des nicht ein- 
bezahlten Kapitals. Bei Genossenschaften beträgt der Steuersatz 8% des 
Reinertrags. Der Bezug erfolgt in mindestens zwei Raten. Ein Fünftel 
wird den Kantonen abgeliefert. 
In seiner Botschaft zum Gesetzentwurf über die Kriegssteuer berechnet 
der Bundesrat die voraussichtliche Vermehrung der Staatsschuld infolge 
der politischen Ereignisse auf 300 Millionen Franken, wovon 50 Millionen 
durch die Kriegssteuer gedeckt werden sollen. 
11. März. Anleihe in Amerika. 
Die Eidgenossenschaft trifft eine Vereinbarung mit dem Bankhause 
Lee, Higginson & Co. in Boston auf Unterbringung von Anleihen in den 
Vereinigten Staaten bis zur Höhe von 15 Millionen Dollar zum Zwecke
	        
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