1022 Schweit. (Juni 19.—Juli 2.)
nur angenommen werden, wenn die Zahl der Rohstoffe und Nahrungs-
mittel, an deren Ausfuhr und Durchfuhr die Bedingung absoluter Wieder-
ausfuhrverweigerung geknüpft wird, eine mäßige ist, und wenn einer Reihe
wichtiger nationaler Industrien die freie Ausfuhrmöglichkeit auch dann ge-
währleistet wird, wenn sie mit eingeführten Rohstoffen arbeitet, die an sich
unter das absolute Ausfuhrverbot fallen, natürlich vorausgesetzt, daß nicht
eine Verwendung zu direkten Kriegszwecken in Frage steht. Ferner müssen
zum Zwecke des für die Schweiz eine Lebensbedingung bedeutenden Aus-
tauschverkehrs die erforderlichen Kompensationsmöglichkeiten geschaffen werden,
und schließlich ist selbstverständliche Bedingung, daß die Schweiz von jeder
ausländischen Bevormundung freigehalten werden muß. Die wirtschaftliche
Politik des Bundesrates war stets eine neutrale und wird auch in Zukunft
eine streng neutrale bleiben. Der Einfuhrtrust muß, um annehmbar zu
sein, die Möglichkeit schaffen, diese neutrale Stellung auch fernerhin ein-
zunehmen. Bei den vorhandenen vortrefflichen Beziehungen sei wohl zu
erwarten, daß sie der Schweiz alles ersparen werden, was eine übermäßige
Beeinträchtigung ihrer freien wirtschaftlichen Selbständigkeit zur Folge
haben könnte.
Sollten die Verhandlungen über die Schaffung des Einfuhrtrustes
wider Erwarten nicht zu einem befriedigenden Resultat gelangen und sollte
die sich alsdann ergebende Lage neue wirtschaftliche Schädigungen zeitigen
und Opfer verlangen, so ist der Bundesrat gewiß, daß sie von dem schweizeri-
schen Volke mutig und patriotisch getragen werden. Grund zu irgendwelcher
Beunruhigung, namentlich bezüglich der Lebensmittelversorgung, ist
nicht vorhanden. Die kriegführenden Staaten haben in dankenswerter Weise
für die Schweiz die Möglichkeit geschaffen, die für die Bevölkerung erforder-
lichen Lebensmittel in einem Umfange einzuführen, der uns nicht nur bis
jetzt ermöglichte, ohne Not zu leben, sondern auch auf lange Zeit hinaus
reichende Vorräte zu beschaffen und ohne große Sorge in die Zukunft zu
blicken. Eine Organisation des Konsums ist bis heute nicht not-
wendig gewesen und wird auch zurzeit nicht ins Auge ge faßt.
Sollte sie wünschenswert erscheinen, so wird sich unser Volk auch eine Ein-
schränkung willig gefallen lassen.
19. Juni. Die Bundesversammlung vertagt sich auf den
20. September.
29. Juni. Die Verhandlungen mit dem Vierverband wegen
eines übereinkommens über die Errichtung eines schweizerischen
Einfuhrtrusts führen nach längeren schwierigen Verhandlungen
schließlich zum Ziel. Die Ernennung der Direktoren hat durch die
Bundesregierung zu erfolgen.
2. Juli. Der Bundesrat genehmigt eine Verordnung be-
treffend die strafrechtliche Verfolgung von Beschimpfungen fremder
Völker, Staatsoberhäupter oder Regierungen.
Danach wird, wer öffentlich in Wort oder Schrift, in Bild oder Dar-
stellung ein fremdes Volk, dessen Staatsoberhaupt oder dessen Regierung
in der öffentlichen Meinung herabwürdigt oder dem Haß und der Miß-
achtung preisgibt, sowie, wer eine nicht öffentliche Aeußerung dieses Inhalts
in beleidigender Absicht öffentlich macht, mit Gefängnis bis zu 6 Monaten
oder mit Geldbuße bis zu 5000 Franken bestraft. Beide Strafen können
verbunden werden. Ferner: Wer Drucksachen, Bilder oder andere Dar-