Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Einunddreißigster Jahrgang. 1915. Zweite Hälfte. (56b)

1028 Scweij. (Oktober 1.—12.) 
zwei Einzelfälle zu rechtfertigen und erklärt, daß die oberste Militärbehörde 
grundfählich die Urlaubsbewilligung an Parlamentsmitglieder gutheiße. 
Is dritter Interpellant erzählt der Konservative Daucourt (Pruntrut) 
von allerlei kleinen Reibereien zwischen Militär und Bürgern in den Grenz- 
gegenden. Der Bundesrat verspricht, diese Fälle zu untersuchen. Das 
Postulat Schenkel (Sd.), das durch eine Notverordnung des Bundes die 
Gemeinden zur finanziellen Hilfeleistung bei Mietnot anhalten wolle, wird 
mit 38 gegen 35 Stimmen verworfen. 
1. Okt. Die Bundesversammlung vertagt sich auf den 
6. Dezember. 
Der Antrag, eine ständige Geschäftsprüfungskommission zu bestellen, 
wird abgelehnt. 
Der Ständerat stimmt der Verfassungsänderung des Kantons Uri 
zu, wonach die Landsgemeinde das Recht auf Abberufung von Behörden 
erhält. 
1. Okt. Aufnahme von Ausländern. 
In einem Rundschreiben an die Kantonsregierungen empfiehlt der 
Bundesrat eine Reihe von Vorkehrungen, um zu verhindern, daß paß- und 
mittellose Ausländer ins Land kommen, deren Abschiebung auf Schwierig- 
keiten stoßen würde und die der Schweiz zur Last fallen könnten. 
2. Okt. Der Bundesrat ist für die Einführung eines Reis- 
monopols. 
9. Okt. Weitere Ausfuhrverbote. Ermächtigung zur Kartoffel- 
einfuhr aus dem Auslande. 
Der Bundesrat dehnt auf Antrag des politischen Departements die 
Ausfuhrverbote auf folgende Artikel aus: Hadern aus Wolle und Halb- 
wolle, Walzdraht in Ringen und runden flachen Stäben jeder Stärke, neue 
und gebrauchte Schraubstöcke, Seile und Taue aus Eisen und Stahldraht, 
Schwebebahnanlagen sowie deren Bestandteile, Chlorkalk sowie Nadeln für 
Stick-, Strick- und Wirkmaschinen. Das Ausfuhrverbot tritt am 13. Oktober 
in Kraft. Unterm 19. Oktober tritt hierzu noch ein Verbot der Ausfuhr 
von Baumwollgarnen. 
Der Bundesrat genehmigt die Vorlage des Volkswirtschaftsdeparte- 
ments, wodurch dieses zur Einfuhr von Kartoffeln aus dem Ausland 
ermächtigt wird. Es soll eine Zentrale für Kartoffeleinfuhr und Kartoffel- 
verteilung errichtet werden, mit der Aufgabe, preisregelnd zu wirken. 
Deutschland und Holland haben Ausfuhrbewilligungen für Kartoffeln erteilt. 
12. Okt. Bundesrat. 
Eine Notverordnung zum Militärstrafgesetz von 1851 setzt für 
die Dauer der Mobilisation die Strafbemessungen wesentlich herab. 
Ein Kreisschreiben des Bundesrates an die Kantonsregierung betont 
nachdrücklich die moralische Pflicht der öffentlichen Verwaltungen, die herr- 
schende Arbeitslosigkeit durch Beschaffung von Arbeitsgelegenheit zu be- 
kämpfen. Zurzeit beträgt in den schweizerischen Gewerben die Zahl der 
gänzlich verdienstlosen Arbeiter über 10 Prozent, die Zahl der teilweise 
Verdienstlosen weit über 30 Prozent. Besonders das Baugewerbe leidet 
außerordentlich unter der gegenwärtigen Krise. Die eidgenössische Darlehns- 
kasse wird fortan den Kantonen, Gemeinden und Privaten, die Bauprojekte 
in Angriff nehmen, Vorschüsse gegen faustpfändliche Sicherheit bewilligen.
	        
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