Dãnemark. (Oltober 27. — November 27.) 1061
besondere die handelspolitische Lage Mitteilungen. Der Verteidigungs-
minister Munch gibt ausführlich Auskunft über die getroffenen und noch
beabsichtigten militärischen Vorkehrungen zum Schutz der Neutralität.
Vor der Sitzung haben die Konservativen dem Verteidigungsminister 35
schriftlich niedergelegte Fragen überreicht, welche die andauernden großen
Schwierigkeiten in der Zufuhr von Waren und Rohstoffen betrifft.
27. Okt. (Landsthing.) Beratung des Antrags der Rechten
auf Einsetzung eines Ausschusses zur Untersuchung der Ver-
teidigungsbereitschaft.
Nachdem der Verteidigungsminister und Vertreter aller anderen Par-
teien sich dagegen ausgesprochen haben, zieht die Rechte ihren Antrag
zurück und beantragt statt dessen eine Tagesordnung, in der verschiedene
Maßregeln zur Entwicklung der Verteidigungskraft des Landes gefordert
werden. Es soll namentlich für die Ausbildung von mehr Offizieren und
Unteroffizieren, für Vergrößerung der Waffen= und Munitionsvorräte und
für Verbesserung der Befestigungsanlagen gesorgt werden. Die Regierung
bekämpft diese Tagesordnung, worauf die Linke eine Tagesordnung ein-
bringt, der die Regierung und die Regierungsparteien ihre Zustimmung
aussprechen. In dieser heißt es: Da die Regierung sich bereit erklärt hat,
vertraulich alle gewünschten Aufklärungen zu geben, da ferner ein be-
sonderer Ausschuß hierfür als überflüssig angesehen werden muß und
möglicherweise schaden könnte, indem seine Einsetzung in der Bevölkerung
Beunruhigung hervorrufen würde und die Erhaltung der Einigkeit, in der
bisher alle möglichen Bewilligungen erfolgt sind, erschweren würde, geht
das Haus zur Tagesordnung über. Diese Tagesordnung wird mit
32 Stimmen der Linken, der Radikalen und der Sozialdemokraten gegen
20 Stimmen der Rechten angenommen, während sich die Freikonservativen
der Stimme enthalten.
30. Okt. Die Regierung erläßt ein Ausfuhrverbot für alle
Arten von Seifen, sowie von Eisenbahnrädern für Normal= und
schmalspurige Bahnen.
27. Nov. Zwischen der britischen Regierung und den Vertretern
der dänischen Regierung wird in London ein Handelsabkommen
vereinbart.
Ueber den Inhalt des dänisch-englischen Handelsabkommens
wird folgendes bekanntgegeben: Die Vereinigung dänischer Großkaufleute
und der dänische Industrierat übernehmen gegenüber der englischen Re-
gierung die Garantie dafür, daß die einzuführenden Waren bestimmungs-
gemäß verwendet werden. Die Einfuhr von Waren für den heimischen
dänischen Verbrauch soll künftig ungehindert stattfinden dürfen. Irgend-
welche Hindernisse in bezug auf den dänischen Warenaustausch mit Ruß-
land und Finnland werden englischerseits nicht in Frage kommen. Auch
die Weiterausfuhr dänischerseits eingeführter Waren nach Schweden und
Norwegen soll in normalem Umfange gestattet sein, soweit einzelne Waren-
gattungen in Betracht kommen, jedoch mit gewissen Beschränkungen. Das
Uebereinkommen findet auf solche Waren, betreffs deren früher bereits ein
Abkommen getroffen worden ist, sowie auf solche, hinsichtlich derer die
englische Regierung sich vorbehalten hat, in einzelnen Fällen besondere
Abreden mit den dänischen Importeuren zu treffen, keine Anwendung.
Frühere Uebereinkommen sind bereits hinsichtlich Kohlen, Koks, Baum-