Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Einunddreißigster Jahrgang. 1915. Zweite Hälfte. (56b)

Norwegzen. (Dezember 9.—31.) 1079 
9. Dez. Nobelfriedenspreis für 1914. 
Das Nobelkomitee des Storthings beschließt, den reservierten Nobel- 
friedenspreis 1914 nicht zu verteilen, sondern gemäß § 5 der Grund- 
regeln der Nobelstiftung den Betrag des Friedenspreises einem besonderen 
Fonds des Komitees zu überweisen. Bezüglich des Friedenspreises 1915 
beschließt das Komitee, den Preis nicht zur Verteilung zu bringen, worauf der 
Preis gemäß § 5 der Grundregeln für das nächste Jahr reserviert bleibt. 
12. Dez. Wirtschaftliche Maßnahmen. 
Ein Ausschuß wird eingesetzt zur Beratung eines Gesetzes, das der 
Staatskasse außerordentliche Einnahmen aus zeitweiligen Abgaben auf 
einen Teil wichtiger Ausfuhrartikel, wie Erzeugnisse des Waldes, der 
chemischen Industrie, der Konservenindustrie, der Fischerei usw. und ferner 
durch Abgaben auf die Schiffstonnage verschaffen soll. Die daraus erzielten 
Einnahmen sollen in erster Linie dazu verwendet werden, durch Preis- 
herabsetzungen oder auf andere Weise die wirtschaftliche Lage der Volks- 
schichten zu erleichtern, die unter der Teuerung am meisten leiden. 
14. Dez. Durch Verordnung wird bestimmt, daß norwegische 
Staatsbürger oder Gesellschaften vorläufig nicht ohne Erlaubnis des 
Ministeriums des Aeußeren ausländische Schiffe von registrierungs- 
pflichtiger Größe, die über 15 Jahre alt sind, kaufen dürfen. 
18. Dez. Ein Regierungserlaß bestimmt, daß ausländische 
Militärpersonen, die in Norwegen interniert sind und den 
Internierungsort unerlaubterweise verlassen oder zu verlassen suchen, 
sowie dort internierte ausländische Militärpersonen, die dazu be- 
hilflich sind, mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft werden. 
27. Dez. Der Verlust der norweg. Handelsmarine von Kriegs- 
beginn an, beläuft sich auf 108 500 Tonnen im Wert von 41 Mill. 
Kronen. 
31. Dez. Der englische Versuch, zwischen Großbritannien und 
Norwegen ein Handelsabkommen nach dänischem Muster zu treffen. 
gilt als gescheitert.
	        
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