Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Einunddreißigster Jahrgang. 1915. Zweite Hälfte. (56b)

XVI. 
Türkei und Agypten. 
1. Die Türkei. 
3. Jan. (Kammer.) Annahme eines Gesetzentwurfs betr. die 
Verlängerung des Moratoriums bis 13. April. Vorlage eines 
Gesetzentwurfs, durch den die Schulden der unter Waffen stehenden 
Soldaten bis nach dem Krieg gestundet werden. 
6. Jan. Der Tanin meldet, daß bisher 15400 gefangene ruf- 
sische Soldaten von dem Kaukasusheere in das Innere des türkischen 
Reiches abgeschoben worden sind. 
7. Jan. Veröffentlichung der Akten über die Aufhebung des 
Vertrages mit den englischen Firmen Armstrong, Withworth und 
Vickers. 
Folgende Vereinbarungen werden dadurch hinfällig: 1. Der zwischen 
dem türkischen Marineministerium und den genannten Firmen abgeschlossene 
Vertrag betreffend den Bau des Dreadnoughts „Sultan Mehmed Fatih“ und 
einiger anderer Kriegsschiffe. 2. Die Verpflichtungen der türkischen Regierung 
betreffend den Zinsen- und Tilgungsdienst für die durch die Gesellschaft für 
Dock- und Schiffbau ausgegebenen oder noch auszugebenden Aktien. Die 
Gesellschaft hat die von den Unterzeichnern für diese Aktien bereits gezahlten 
Summen zurückzuerstatten. Die zur Sicherung des Zinsen- und Tilgungs- 
dienstes bei der türkischen Verwaltung der öffentlichen Schuld verpfändeten 
Zehnten des Wilajets Siwas werden frei. 
10. Jan. (Budgetausschuß der Kammer.) Voranschlag für 
das beginnende Rechnungsjahr. 
Die Einnahmen sind auf 26836 438 Pfund, die Ausgaben auf 35 580609 
Pfund bemessen, so daß sich ein Fehlbetrag von 8744171 Pfund ergibt. 
Die Heeresausgaben belaufen sich auf 6044 108, die Marineausgaben auf 
1592245 Pfund. In der beigelegten Begründung wird auf die Auf- 
hebung der Kapitulationen hingewiesen, durch die die Möglichkeit ge- 
schaffen ist, ernste finanzielle Reformen durchzuführen. So sollen der Re- 
gierung durch Erhöhung des Zollsatzes auf 15 %, durch Ausdehnung der 
Gewerbesteuer auf die fremden Staatsangehörigen und durch Aufhebung 
der fremden Postämter bedeutende Einkünfte verschafft werden. Dank 
dieser Maßnahmen hätte in dem Budget das Gleichgewicht erzielt werden 
können, wenn nicht infolge des Krieges eine Verzögerung in der Durch- 
führung dieser Maßnahmen eingetreten wäre. 
In dem Finanzgesetz wird die Regierung ermächtigt, alle Arten von 
finanziellen Operationen vorzunehmen, die zur Deckung des Fehlbetrages
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.