Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Einunddreißigster Jahrgang. 1915. Zweite Hälfte. (56b)

1162 Kürkei. (Oktober 20.—27.) 
transportieren, um ihr Leben zu retten. Die Armenier begingen den großen 
Fehler, daß sie offen auf Rußlands Seite traten, wofür sie nun gestraft sind. 
20. Okt. Die Strecke der Bagdadbahn von Islahie nach 
Radju wird dem Betrieb übergeben. 
Die beiden genannten Stationen liegen östlich Amanus im Norden 
von Aleppo. Die Eröffnung dieser Teilstrecke bringt das syrische Netz um 
17 Kilometer näher an den schon durchschlagenen Haupttunnel der ganzen 
Bahn bei Bagtsche. 
21. Okt. Der bisherige Präsident der Abgeordnetenkammer 
Halil Bei übernimmt das Ministerium des Außeren. 
Es wurde bisher vom Großwesir Prinz Said Kalim verwaltet. 
25. Okt. Der deutsche Botschafter Frhr. von Wangenheim f. 
25. Okt. (Kammer.) Präsident Halil Bei teilt mit, daß der 
Sultan ihn auf Vorschlag des Großwesirs zum Minister des 
Außern ernannt habe. 
Er übernehme die Verantwortung dieses sehr wichtigen Amtes auf der 
Grundlage des Vertrauens der Kammer. Vizepräsident Hussein Djahid 
teilt der Kammer den Tod des Freiherrn von Wangenheim mit und sagt: 
Die türkische Kammer vernimmt ohne Zweifel mit Bedauern den Tod des 
Diplomaten, der dem türkisch-deutschen Bündnis so große Dienste erwiesen 
hat. Die Kammer drückt einstimmig ihr lebhaftes Beileid aus. Nachdem die 
Kammer als Zeichen der Trauer eine halbe Stunde die Sitzung unter- 
brochen hat, schreitet sie zur Wahl des Präsidenten und wählt den 
früheren Wali von Adrianopel Hadji Adil mit 128 gegen 25 Stimmen 
zum Präsidenten. 
27. Okt. Die türkische Botschaft in Berlin teilt mit, daß in 
der Nacht zum 16. September armenische Banden neuerlich einen 
Anschlag auf die Stadt Urfa gemacht hatten, bei dessen Abwehr 
20 türkische Soldaten und Gendarmen getötet und 50 verwundet 
worden seien. 
Siehe Näheres Beck'sche Chronik des Deutschen Krieges Bd. IX S. 455 f. 
27. Okt. (Kammer.) Genehmigung von Gesetzen. 
Im Dringlichkeitswege wird ein Gesetz genehmigt, durch das die Re- 
gierung zur Aufnahme eines von der deutschen Regierung gewährten Vor- 
schusses in Höhe von sechs Millionen Pfund ermächtigt wird. Auf Grund 
dieses Vorschusses wird die Regierung ermächtigt, auf Gold lautende Rassen- 
anweisungen in der gleichen Höhe auszugeben, die vollständig durch 
Schatzanweisungen der deutschen Regierung an die Verwaltung der osmani- 
schen Staatsschulden gedeckt sind. Diese Schatzanweisungen werden in der 
ganzen Türkei einen Zwangskurs haben und in Konstantinopel ein Jahr 
nach Friedensschluß rückzahlbar sein. 
Die Kammer genehmigt ferner das seit Oktober 1914 vorläufig an- 
gewendete Gesetz betreffend Aushebung der Bestimmungen der aus KRapitu- 
lationen beruhenden osmanischen Gesetze, sowie ein Gesetz, durch das für 
Rechtsstreitigkeiten zwischen Osmanen und Ausländern ein neues Gerichts- 
verfahren eingeführt wird.
	        
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