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Schleswig-Holstein, wo erst auf etwa 150 Lebende des beregten Alters ein Todesfall
im Berichtsjahre kam.
Unter denjenigen Personen, welche das 60. Lebensjahr überschritten
haben, war die Sterblichkeit (Sterbeziffer) am größten in Hessen-Nassau und
dem benachbarten Fürstenthum Waldeck, in Lippe, Sachsen-Meiningen und der
bayerischen Pfalz, am geringsten wie im Vorjahre in Schaumburg-Lippe und
Schleswig-Holstein.
. Die Gefahr, schon im ersten Lebens jahre zu sterben, war, wie im Vorjahre,
für die lebendgeborenen Kinder am größten in Reuß ä. L., demnächst in
Sachsen-Altenburg, im Königreich Sachsen und im rechtsrheinischen Bayern, am
geringsten in den drei Fürstenthümern Schaumburg-Lippe, Lippe und Waldeck,
demnächst in den diesen Staaten benachbarten Provinzen Hessen-Nassau, Westfalen
und Hannover; in dieser Gegend des Reiches starben weniger als 156, in den
erstgenannten Gebieten mehr als 277 Kinder des 1. Lebensjahres auf je 1 000 im
Berichtsjahre Lebendgeborene.
Der Ueberschuß der Geburten über die Sterbefälle war im Allgemeinen
etwas geringer als im Vorjahre, insbesondere in Württemberg, Hohenzollern,
dem rechtsrheinischen Bayern und Baden, in Reuß ä. L., Waldeck und Lübeck, auch
in Ostpreußen, Westpreußen, dem Königreich Sachsen und in Schwarzburg-Sondershausen,
dagegen war er beträchtlicher als im Vorjahre namentlich in der bayerischen
Pfalz und den drei westlichsten Provinzen Preußens, auch in Berlin, Schlesien und im
Großherzogthum Hessen. Am bedeutendsten im Verhältniß zur Einwohnerzahl war
er wie im Vorjahre in Westfalen und Posen; besonders gering war er — ebenfalls
wie im Vorjahre — in Elsaß-Lothringen, Hohenzollern, Berlin und Mecklenburg-Schwerin.
III. Die Ursachen der Sterbefälle.
Bei den im ersten Lebensjahre gestorbenen Kindern war mehr als der dritte Theil
aller Todesfälle durch Magen= oder Darmkatarrh verursacht.
Die größte Bedeutung hatte diese Todesursache in Reuß ä. L., woselbst etwa
3¾ aller Sterbefälle von Säuglingen einem Magen= oder Darmkatarrh zur Last
gelegt wurden, demnächst in Sachsen und Württemberg, wo dies bei mehr als der
Hälfte der Fall war, dagegen wurde in Schlesien und Posen, in Westfalen, Hessen-Nassau
und in einigen thüringischen Staaten angeblich nicht einmal der vierte
Theil der Säuglingssterbefälle durch ein solches Leiden herbeigeführt.
Angeborene Lebensschwäche ist bei den im ersten Lebensjahre gestorbenen
Kindern besonders oft (bei 20 % derselben) im rechtsrheinischen Bayern, in Elsaß-Lothringen,
Hamburg und Hohenzollern als Todesursache angegeben, dagegen verhältnißmäßig
selten — nur bei 10 0% der gestorbenen Säuglinge — im Königreich
Sachsen und in Pommern, noch seltener in dem durch eine sehr hohe Säuglingssterblichkeit
auffallenden Fürstenthum Reuß ä. L.
Bei Sterbefällen im Alter von 1 bis 15 Jahren sind von den im Schema
aufgeführten Leiden am häufigsten Lungenentzündung und sonstige entzündliche
Krankheiten der Athmungsorgane als Todesursache genannt, ausgenommen in Ostund
Westpreußen, in Pommern, Posen und Waldeck, wo Diphtherie und Croup,
— bezw. „Bräune“ — die häufigste Ursache des Todes waren. Daneben hatte