Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Einunddreißigster Jahrgang. 1915. Zweite Hälfte. (56b)

Pereinigte Staaten von MNorbamerike und Kauada. (Oktober 16.) 1277 
Der Staatssekretär des Schapvamtes, Mac Adoo, reist längs der Ost- 
küste und hält überall Propagandareden, in denen er auf die Notwendig- 
keit der Schaffung einer solchen Handelsflotte hinweist, damit Amerika seinen 
Ausfuhrhandel selbst in die Hand nehmen kann. 
16. Okt. Dr. Dumbas Verteidigung. 
Die „Münch. Ztg.“ veröffentlicht unter dem obigen Titel einen Artikel, 
in dem ein Brief des österreichisch-ungarischen Botschafters 
Dr. Dumba an den Staatssekretär Lansing mitgeteilt wird. 
In dem Briefe heißt es: Da der österreichisch-ungarische Botschafter 
in Washington sich seit Monaten in der phänomenalen Lage befindet, über- 
haupt nicht mit seiner Regierung privatim verkehren zu können, während 
unsere Feinde jetzt wie immer die Erlaubnis haben, alle Kabel ohne Zenfur 
für ihre geheimen Chiffredepeschen zu benutzen, habe ich jetzt von Ihrem 
Ministerium gnädig die Erlaubnis bekommen, durch die deutsche Botschaft 
mit meiner Regierung in Verbindung zu treten, aber nur so weit, daß ich 
um Urlaub nachsuchen durfte, um meiner Regierung meine Haltung zu 
erklären. Es ist mir nicht erlaubt worden, meiner Regierung mitzuteilen, 
daß ich durchaus nicht zugebe, jemals gegen die Gesetze des Landes, bei 
dem ich akkreditiert bin, verstoßen zu haben, oder die Gastfreundschaft, die 
man mir bot, verletzt zu haben. Die Depesche, mit der ich meiner Regierung 
dies mitteilte, wurde von Ihrem Zensor nicht zugelassen; dagegen wurde 
aber meine vertrauliche Depesche an meine Regierung sonderbarerweise der 
amerikanischen Presse mitgeteilt und von ihr veröffentlicht. 
Ich nehme mir die Freiheit, Ihnen mitzuteilen, weshalb ich dem 
österreichisch-ungarischen Auswärtigen Amte den Brief vom 21. August durch 
Herrn Archibald schickte, der die Veranlassung zu der Mitteilung Ew. 
Exzellenz an das Auswärtige Amt war. Ich erhielt von meiner Regierung 
Befehl, die hier ansässigen Landsleute auf den § 327 unseres Militär- 
Strafgesetzbuches aufmerksam zu machen, wonach die Beteiligung an Munitions- 
herstellung für feindliche Länder schwer, unter Umständen sogar mit dem 
Tode bestraft wird. Meine Regierung war der Ansicht, daß die in Amerika 
lebenden Bürger dasselbe Pflichtgefühl zeigen müssen wie die zu Hause, 
und wenn Umstände sie verhinderten, in die Heimat zurückzukehren und. 
gegen den Feind zu kämpfen, wäre das wenigste, was von ihnen zu fordern 
sei, daß sie nicht für den Erfolg des Feindes tätig sind, indem sie die 
Waffen für die Tötung ihrer Brüder herstellen helfen. Infolgedessen wurde 
ich von meiner Regierung instruiert, jedes passende Mittel anzuwenden, 
um unsere Landsleute davor zu bewahren, daß sie dieses Verbrechen begehen. 
Zu der Zeit, wo Ew. Exzellenz die Klage gegen mich veröffentlichten, 
hatte ich überhaupt noch gar keine Gelegenheit gehabt, irgend etwas zu 
tun, um die Instruktion meiner Regierung auszuführen, und hatte selbst- 
verständlich auch nicht im entferntesten die Absicht, das in einer Weise zu 
tun, die gegen die amerikanischen Gesetze verstößt oder gegen die Gast- 
freundschaft. Ich behaupte nochmals respektvollst, daß in dem bei Archibald 
gefundenen Briefe nichts ist, was so ausgelegt werden könnte, als ob ich 
gesetzwidrige Absichten gehabt hätte. Der einzigste Vorschlag, den ich meinem 
Auswärtigen Amt unterbreitete, war, daß eine Proklamation an unsere 
Landsleute erlassen wird, daß diese Proklamation in den Munitionsfabriken, 
wo Landsleute arbeiten, und in den Zeitungen, die sie voraussichtlich lesen, 
bekanntgegeben werde und daß einige Arbeitsnachweise errichtet werden, 
um den Landsleuten, die infolge des Aufrufs die Arbeit in Munitions- 
fabriken aufgeben, neue Beschäftigung zu schaffen. Für diese Zwecke forderte 
ich insgesamt 60000 Mark. Die geringe Höhe dieser Summe zeigt, was
	        
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