Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Einunddreißigster Jahrgang. 1915. Zweite Hälfte. (56b)

1298 Vereinigte Stasten von Nerdamerihs und Kauads. (Dez. 14. — Febr. 12.) 
14. Dez. Die Antwort der österreichisch-ungarischen Regierung 
auf die Note vom 9. Dezember wird dem Botschafter in Wien, 
Penfield, zugestellt. (S. den Wortlaut unten im Anhang S. 1341.) 
16. Dez. Die Regierung der Ver. Staaten erhob Einspruch bei der 
französischen Regierung zugunsten der Freigabe deutscher und österr.= 
ung. Zivilgefangener, die auf der Fahrt nach Portoriko auf amerika- 
nischen Schiffen durch französ. Kreuzer gefangen genommen wurden. 
Siehe Näheres Beck'sche Chronik des Deutschen Kriegs Bd. XI1 S. 209. 
21. Dez. Die zweite Note der Ver. Staaten in der Ancona-Angelegen- 
heit wird durch den Botschafter in Wien, Penfield, der österr.-ung. 
Regierung überreicht. (S. den Wortlaut u. S. 1343.) 
29. Dez. Beilegung der Ancona-Angelegenheit durch 
die Note der österr.-ung. Regierung. (S. den Wortlaut u. S. 1343.) 
Anhang zu den Vereinigten Staaten von Nordamerika 
enthaltend: 
I. Den Notenwechsel zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland 
1. über die deutsche Erklärung des Kriegsgebiets, 
2. über die Versenkung des William P. Frye, 
3. über die Waffen-- und Munitionsausfuhr der Ver. Staaten, 
4. über die Versenkung der Lusitania. 
II. Den Notenwechsel zwischen den Ver. Staaten und Oesterreich-Ungarn 
1. über die Waffen- und Munitionslieferungen an die Entente, 
2. über die Versenkung der „Ancona"“. 
Deutsch-amerikanischer Notenwechsel über die Erklärung 
des Kriegsgebiets. 
12. Febr. Die Regierung der Vereinigten Staaten überreicht 
durch ihren Botschafter James W. Gerard in Berlin dem deutschen 
Staatssekretär des Auswärtigen v. Jagow folgende Note: 
Ew. Exzellenz! Ich bin von meiner Regierung beauftragt, Ew. Exzellenz 
folgendes mitzuteilen: Die Regierung der Vereinigten Staaten ist durch die Be- 
kanntmachung des deutschen Admiralstabes vom 4. Februar 1915 darauf auf- 
merksam gemacht worden, daß die Gewässer rings um Großbritannien und Fr- 
land einschließlich des gesamten Englischen Kanals als Kriegsgebiet anzu- 
sehen seien, daß alle in diesen Gewässern nach dem 18. d. M. angetroffenen 
Kauffahrteischiffe zerstört werden sollen, ohne daß es immer möglich sei, die 
Besatzung und die Passagiere zu retten, und daß auch neutrale Schiffe in 
diesem Kriegsgebiet Gefahr laufen, da angesichts des Mißbrauchs neutraler 
Flaggen, der am 31. Januar von der britischen Regierung angeordnet sein 
soll und angesichts der Zufälligkeiten des Seekrieges es nicht immer ver- 
mieden werden könne, daß die auf feindliche Schiffe berechneten Angriffe 
auch neutrale Schiffe träfen. 
Die amerikanische Regierung erachtet es daher als ihre Pflicht, die 
Kaiserlich Deutsche Regierung in aufrichtiger Hochschätzung und mit den 
freundschaftlichsten Gefühlen, aber doch ganz offen und ernstlich auf die 
sehr ernsten Folgen aufmerksam zu machen, die das mit der Bekannt-
	        
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