1298 Vereinigte Stasten von Nerdamerihs und Kauads. (Dez. 14. — Febr. 12.)
14. Dez. Die Antwort der österreichisch-ungarischen Regierung
auf die Note vom 9. Dezember wird dem Botschafter in Wien,
Penfield, zugestellt. (S. den Wortlaut unten im Anhang S. 1341.)
16. Dez. Die Regierung der Ver. Staaten erhob Einspruch bei der
französischen Regierung zugunsten der Freigabe deutscher und österr.=
ung. Zivilgefangener, die auf der Fahrt nach Portoriko auf amerika-
nischen Schiffen durch französ. Kreuzer gefangen genommen wurden.
Siehe Näheres Beck'sche Chronik des Deutschen Kriegs Bd. XI1 S. 209.
21. Dez. Die zweite Note der Ver. Staaten in der Ancona-Angelegen-
heit wird durch den Botschafter in Wien, Penfield, der österr.-ung.
Regierung überreicht. (S. den Wortlaut u. S. 1343.)
29. Dez. Beilegung der Ancona-Angelegenheit durch
die Note der österr.-ung. Regierung. (S. den Wortlaut u. S. 1343.)
Anhang zu den Vereinigten Staaten von Nordamerika
enthaltend:
I. Den Notenwechsel zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland
1. über die deutsche Erklärung des Kriegsgebiets,
2. über die Versenkung des William P. Frye,
3. über die Waffen-- und Munitionsausfuhr der Ver. Staaten,
4. über die Versenkung der Lusitania.
II. Den Notenwechsel zwischen den Ver. Staaten und Oesterreich-Ungarn
1. über die Waffen- und Munitionslieferungen an die Entente,
2. über die Versenkung der „Ancona"“.
Deutsch-amerikanischer Notenwechsel über die Erklärung
des Kriegsgebiets.
12. Febr. Die Regierung der Vereinigten Staaten überreicht
durch ihren Botschafter James W. Gerard in Berlin dem deutschen
Staatssekretär des Auswärtigen v. Jagow folgende Note:
Ew. Exzellenz! Ich bin von meiner Regierung beauftragt, Ew. Exzellenz
folgendes mitzuteilen: Die Regierung der Vereinigten Staaten ist durch die Be-
kanntmachung des deutschen Admiralstabes vom 4. Februar 1915 darauf auf-
merksam gemacht worden, daß die Gewässer rings um Großbritannien und Fr-
land einschließlich des gesamten Englischen Kanals als Kriegsgebiet anzu-
sehen seien, daß alle in diesen Gewässern nach dem 18. d. M. angetroffenen
Kauffahrteischiffe zerstört werden sollen, ohne daß es immer möglich sei, die
Besatzung und die Passagiere zu retten, und daß auch neutrale Schiffe in
diesem Kriegsgebiet Gefahr laufen, da angesichts des Mißbrauchs neutraler
Flaggen, der am 31. Januar von der britischen Regierung angeordnet sein
soll und angesichts der Zufälligkeiten des Seekrieges es nicht immer ver-
mieden werden könne, daß die auf feindliche Schiffe berechneten Angriffe
auch neutrale Schiffe träfen.
Die amerikanische Regierung erachtet es daher als ihre Pflicht, die
Kaiserlich Deutsche Regierung in aufrichtiger Hochschätzung und mit den
freundschaftlichsten Gefühlen, aber doch ganz offen und ernstlich auf die
sehr ernsten Folgen aufmerksam zu machen, die das mit der Bekannt-