1334 Inhang zu den Vereinigien Staaten von Nordamerika. (August 16.)
Frieden zu leben und jeden Anschein der Bedrohung dieses Friedens durch
die Drohung ihrer Heere und Flotten zu vermeiden. Zufolge dieser ber-
gebrachten Politik würden die Vereinigten Staaten im Falle des Angrißes
einer fremden Macht zu Beginn des Krieges ernstlich, wenn nicht gar ver-
hängnisvoll, durch den Mangel an Waffen und Munition und durch den
Mangel an Mitteln, solche in einer für die Erfordernisse der nationaten
Verteidigung hinreichenden Menge zu erzeugen, in Verlegenheit kommen.
Die Vereinigten Staaten haben sich immer auf das Recht und die Möglich-
keit, Waffen und Munition von neutralen Mächten im Falle eines fremden
Angriffes zu kaufen, verlassen. Dieses Recht, welches sie für sich selbst in
Anspruch nehmen, können sie nicht anderen absprechen.
Eine Nation, deren Prinzip und Politik es ist, sich hinsichtlich des
Schutzes ihrer politischen und territorialen Intezrität aufs internationale
Verpflichtungen und internationale Gerechtigkeit zu verlassen, könnte das
Opfer einer aggressiven Nation werden, deren Politik und Praxis es ist,
in Friedenszeiten ihre militärische Kraft mit der Absicht auf Eroberung zu
stärken, wenn nicht die angegriffene Nation, nachdem der Krieg erklärt ist.
sich auf die Weltmärkte begeben und die Mittel zur Verteidigung gegen
den Angreifer kaufen kann.
Würden die Nationen der Welt allgemein die Theorie annehmen,
daß neutrale Mächte den Verkauf von Wassen und Munition an Krieg-
führende zu untersagen hätten, so würde dies jede Nation zwingen, jeder-
zeit genügendes Rriegsmaterial in Bereitschaft zu haben, um jeder sich er-
gebenden Möglichkeit zu begegnen und Einrichtungen für die Herstellung
von Waffen und Munition zu schaffen und zu erhalten, ausreichend, um
den Bedarf ihrer Land= und Seestreitkräfte während des ganzen Verlaufs
des Krieges zu decken. Es ist klar, daß die Anwendung dieser Theorie da-
hin führen würde, daß jedes Land zu einem bewaffneten Lager würde.
bereit, einem Angriffe zu widerstehen und versucht, bei Behauptung seiner
Rechte eher Gewalt an zuwenden, als zur Beilegung internationaler Streitig-
keiten Vernunft und Gerechtigkeit anzurufen.
In der Erkenntnis, daß die Annahme des Prinzips, nach welchem cs
die Pflicht eines neutralen Staates ist, den Verkauf von Waffen und Muni-.
tion an einen kriegführenden Staat während des Verlaufes des Krieges zu
untersagen, unausweichlich ienen Kriegführenden in den Vorteil setzen würde.
welcher in Friedenszeiten die Erzeugung von Kriegsmaterial gefördert und
in Erwartung des Krieges große Lager von Waffen und Munition angelegt
hat, ist die Regierung der Vereinigten Staaten überzeugt, daß die Annahme
der Theorie der Welt den Militarismus aufzwingen und jenem Weltfrieden
entgegenarbeiten würde, welcher der Wunsch und das Ziel aller Nationen
ist, die Gerechtigkeit und Rechtlichkeit in ihren wechselseitigen Beziehungen
hochhalten.
Bei der vorangegangenen Erörterung des praktischen Grundes, aus
dem sie für den Handel mit Munition eingetreten ist und denselben be-
trieben hat, wünscht die Regierung der Vereinigten Staaten dahin ver-
standen zu werden, daß sie nicht in der Absicht gesprochen habe, ein Urteil
über die Umstände des gegenwärtigen Krieges auszusprechen oder anzu-
deuten, sondern nur in voller Offenheit den Gedankengang darzulegen,
welcher für die Richtung der Politik der Vereinigten Staaten in diesem
Belange maßgebend war.
Während die durch das Vorgehen Oesterreich-Ungarns und Deutlsch-
lands im Verlaufe des südafrikanischen Krieges so gut illustrierte Praxis
der Nationen und das offenbare Uebel, das aus einer Aenderung dieser
Praxis sich ergeben würde, die Zustimmung zu den Anregungen der k. und