1340 Anba#s in den Pereiniglen Stasten von Uordamerika. (Dezember 9.)
Maßnahmen des Londoner Kabinetts darstellen, nicht erlassen hat und in
der Behinderung der Zufuhr von Waffen und Munition, deren die Unions-
regierung Erwähnung tut, eine kommerzielle Isolierung gewiß nicht geschen
zu werden vermag, ganz zu geschweigen der Tatsache, daß die Ausfuhr
von Kriegsmaterial aus Oesterreich-Ungarn im Burenkrieg, gleich wie in
anderen Kriegen, wo eine solche Ausfuhr überhaupt stattfand, die Grenze
der Zulässigkeit niemals überschritten hat. Was die Berufung auf den vom
Washingtoner Kabinett angeführten deutschen Schriftsteller anlangt, so ist
ihr ebenso wie den daran geknüpften Konklusionen der Boden wohl dadurch
entzogen, daß, wie der Bundesregierung mittlerweile gewiß bekannt ge-
worden ist. Herr Einicke selbst öffentlich dagegen Verwahrung eingelegt
hat, eine Stelle seiner Abhandlung über die Neutralität im Seekrieg zu-
gunsten der Haltung des Washingtoner Kabinetts verwertet zu sehen. Im
übrigen hält es auch die K. u. K. Regierung für selbstverständlich, daß ein
neutraler Staat ein Ausfuhrverbot nicht in der Absicht erlassen darf, einer
Nriegspartei zu schaden. Ebenso selbstverständlich kann aber von einem
Ausfuhrverbot, welches ein Staat behufs Wahrung seiner Neutralität er-
lassen würde, niemals behauptet werden, es sei dies in der Absicht ge-
schehen, eine Kriegspartei zu benachteiligen. Die Erörterungen der Bundes-
regierung endlich, welche von der Verproviantierung von Kriegsschiffen
handeln, beruhen augenscheinlich auf cinem Mißverständnis. Bei dem Oin-
weis auf das Verbot der Lieferung von Kriegsschiffen und das Verbot
gewisser Lieferungen an Kriegsschiffe hatte die K. u. K. Regierung nicht
einen konkreten Fall im Auge, sondern die in den Artikeln 8, 19 und 20
der XIII. Haager Konvention ausgesprochenen Verbote.
Der Unterzeichnete hat die Ehre, sich an die Gefälligkeit Seiner Ex-
zellenz des Herrn amerikanischen Botschafters mit der ergebensten Bitte zu
wenden, von den vorstehenden freundschaftlichen Ausführungen, welche ledig-
lich bestimmt sind, die Darlegung der Rechtslage, wie sie in der Note vom
29. Juni laufenden Jahres gekennzeichnet war, unter Bedachtnahme auf
die von der Bundesregierung vorgebrachten Momente abschließend zu er-
gänzen, dem Washingtoner Rabinett auf telegraphischem Wege ?# Mitteilun g
machen zu wollen, und benützt zugleich auch diesen Anlaß, um Seiner Ex-
zellenz dem Herrn amerikanischen Botschafter den Ausdruck seiner aus-
gezeichneten Hochachtung zu erneuern. Burian, m. p.
Notenwechsel zwischen den Vereinigten Staaten und Öster-
reich-Ungarn über die Versenkung der „Ancona“.
9. Dez. Die Regierung der Vereinigten Staaten übergibt durch
ihren Botschafter in Wien, Penfield, dem Minister des Auswärtigen
von Csterreich-Ungarn, Baron Burian, folgende Note:
Es liegen verläßliche Informationen von amerikanischen und anderen
überlebenden Passagieren der „Ancona“ vor, die zeigen, daß das U. Boot,
welches die österreichisch-ungarische Flagge führte, auf den Dampfer scharf
schoß und der Dampfer deshalb zu entkommen trachtete. Ferner, daß nach
kurzem Zeitraum, ehe noch Besatzung und Passagiere alle imstande waren,
die Boote zu besteigen, das U. Boot eine Anzahl von Geschossen auf das
Schiff abfeuerte und es schließlich torpedierte und versenkte, während noch
Passagiere an Bord waren. Durch das Geschützfeuer und den Untergang
des Schiffes verloren viele Personen ihr Leben oder wurden ernstlich ver-
letzt, darunter befanden sich Bürger der Vereinigten Staaten. Die Erklärung
des österreichisch-ungarischen Marinestabes über den Vorfall bestätigt im