Die IHrrrichisch-ungerische Menarchie. (August 9.—13.) 165
Zwischen Kaiser Karl und Kaiser Wilhelm sindet aus diesem Anlaß
ein Depeschenwechsel statt. Der siegreiche Armeekommandant Generaloberst
v. Kövess wird zum Feldmarschall ernannt.
9. Aug. Graf Berchtold über den angebl. Potsdamer Kronrat.
Der k. u. k. Minister des Aeußern a. D. Leopold Graf Berchtold
veröffentlicht folgende Erklärung: Die „Times“ haben kürzlich eine nach-
mals in der Ententepresse wiederholt abgedruckte und auch im neutralen
Auslande vielfach besprochene Meldung gebracht, wonach angeblich am
5. Juli 1914 in Potsdam ein Kronrat unter Beteiligung Sr. k. u. k.
Hoheit des Feldmarschalls Erzherzogs Friedrich, ferner des Chefs des
k. u. k. Generalstabes Frhr. v. Conrad, des kgl. ung. Ministerpräsidenten
Grafen Tisza sowie in meiner Gegenwart stattgefunden hätte. Ich bin in
der Lage, demgegenüber festzustellen, daß diese Meldung, solglich auch alle
daran geknüpften Kombinationen vollkommen aus der Luft gegriffen sind.
Leopold Graf Berchtold.
9. Aug. Graf Czernin begibt sich nach Berlin (s. Tl. 1 S. 749).
9. Aug. Beginn wirtschaftlicher Verhandlungen des Vierbundes.
Das „WB.“ teilt mit: Die Regierungen Oesterreich--Ungarns, Deutsch-
lands, Bulgariens und der Türkei beschlossen, Verhandlungen zwecks Bor-
bereitung wirtschaftlicher Vereinbarungen, die sich auch auf das
Gebiet des Verkehrswesens in den genannten Staaten erstrecken sollen, zu
pflegen. Zum Verhandlungsorte wurde im Einvernehmen aller Beteiligten
Wien bestimmt. Zu diesen Verhandlungen, die am 9. Aug. beginnen, werden
außer den Abgeordneten der k. u. k. Regierung und der österr. sowie ung.
Regierung auch fachliche Vertreter aus dem Deutschen Reiche, Bulgarien
und der Türkei erscheinen.
16. Aug. Gnadenerlaß.
Durch Kaiserl. Entschließung wird allen Militärpersonen, die vor dem
17. Aug 1917 von Gerichten der gemeinsamen Wehrmacht zu einer Frei-
heitsstrafe verurteilt worden sind, und denen gegenwärtig die Strafe unter-
brochen oder aufgeschoben ist, der Vollzug der Freiheitsstrase oder des noch
nicht vollstreckten Teiles nachgesehen, wenn sie nach der Verurteilung sich
vor dem Feinde so tapfer verhalten und auch sonst so gut geführt haben,
daß dadurch ihre Schuld als gefühnt zu betrachten ist. Ferner werden
allen Personen, die vor dem 17. Aug. 1917 von einem Gerichte der ge-
meinsamen Wehrmacht wegen eines Vergehens (Uebertretung) rechtskräftig
verurteilt worden sind, die Strafen nachgesehen. Diese Bestimmung erstreckt
sich jedoch nicht auf Strafen, die wegen Preistreiberei oder wegen Wuchers
verhängt worden sind. Weiter wird der Vollzug der vor dem 17. Aug. 1917
verhängten und noch nicht oder nicht ganz vollstreckten militärischen Diszi-
plinarstrafen erlassen.
13. Aug. (Kroatien.) Vertagung des Landtags.
Nachdem die Indemnitätsvorlage in dritter Lesung angenommen ist,
macht der Banus den Vorschlag, die Sitzungen zu unterbrechen, damit
die Regierung Zeit gewinnt, den geplanten Gesetzentwurf betr. das all-
gemeine Wahlrecht vorzubereiten. Das Haus vertagt sich demgemäß bis
18. Sept. Der Dringlichkeitsantrag Radic (Bauernp.) auf Einsetzung eines
ständigen Verfassungsausschusses wird dem zuständigen Ausschusse über-
wiesen. Im Vordergrunde der Beratungen stand die kroatisch -serbische
Koalition. Die Mehrheit des Landtags steht auf dem Standpunkte des