V.
Großbritannien.
1. Jan. Die Regierung übernimmt die Aufsicht über die irischen
Eisenbahnen.
Die engl. und schott. Linien unterstehen ihr bereits.
2. Jan. Viscount Cowdray wird zum Vorsitzenden des neu-
errichteten Luftamtes ernannt.
4. Jan. Zur Frage der Bewaffnung der Handelsschiffe.
Die Admiralität gibt bekannt: Die Deutschen geben sich alle Mühe,
mittels Radiogramme den rein defensiven Charakter der Bewaffnung der
engl. Handelsschiffe zu verdächtigen. Sie stützen dabei ihre Behauptungen
auf nicht autorisierte, von Zeit zu Zeit in einigen engl. Blättern erscheinende
Auslassungen. In dieser Hinsicht wurde die Politik der engl. Regierung
genau in der folgenden, im Unterhaus am 21. Dez. 1916 durch den Ersten
Lord der Admiralität abgegebenen Erklärung festgestellt: Die Kgl. Regierung
kann keinen Unterschied zulassen zwischen den Rechten von unbewaffneten
Handelsschiffen und nur zur Verteidigung bewaffneten Handelsschiffen. Es
ist nicht daran zu zweifeln, daß die deutsche Regierung in dem Begriff
Defensivaktion und Offensivaktion Verwirrung zu schaffen sucht, um die
Neutralen dazu bringen zu können, die für die Verteidigung bewaffneten
Handelsschiffe als Kriegsschiffe zu behandeln. Unsere durchaus klare Stel-
lung ist folgende: Jedes Handelsschiff genießt seit unvordenklicher Zeit das
Recht, sich gegen den Angriff oder eine Untersuchung durch den Feind zu
verteidigen, und zwar mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln. Es
darf jedoch den Feind nicht aufsuchen, um ihn zu bekämpfen, da dies Sache
der Kriegsschiffe ist. Soviel ich weiß, nehmen alle Neutralen diesen Stand-
punkt ein, der übrigens auch in den deutschen Prisenverordnungen genau
so klar umschrieben ist.
Am 10. wird demgegenüber von deutscher Seite amtlich festgestellt:
Mit solcher durchsichtigen Dialektik wird kein sachliches Urteil getrübt werden.
Die seindlichen Handelsschiffe tragen ihre Bewaffnung, um anzugreifen,
wobei die engl. Marine nach dem Grundsatz handelt, daß der Angriff die
beste Verteidigung ist. Das ist erwiesen nach den erlassenen Befehlen und
ihrer tatsächlichen Durchführung, die unsere Handlungsweise bestimmen.
6. Jan. Außenhandel im Jahre 1916.
Nach den amtlichen Ausweisen betrug der Wert der Einfuhr 949 Mill.
Pf. St. (1915: 853, 1914: 696, 1913: 768 Mill. Pfd. St.), der Gesamt-
ausfuhr 604 Mill. (1915: 483, 1914: 526, 1913: 634 Mill.). Dazu kommt
der Wert der Einfuhren der Regierung für den Heeresbedarf, den der
„Economist“ auf 624 Mill. Pf. St. berechnet. Somit stellt sich der gesamte
Einfuhrüberschuß auf 969 Mill. Pf. St.