Greßbriiaunien. (April 22. 25.) 287
beigemischt werden; 2. Brot darf erst zwölf Stunden nach der Fertigstellun
verkauft werden; 3. die Herstellung von Blätterteig und leichtem Gebäck
verboten; 4. die Verwendung von Weizen, Roggen und Reis außer für
Saatzwecke und den menschlichen Genuß ist verboten; 5. in Klubs und
öffentlichen Speiseanstalten dürfen einer Person täglich höchstens acht Unzen
(U.= 28 Gr.) Brot, zwei U. Mehl, zwölf U. Fleisch, 71° U. Zucker und
nachmittags zwischen drei und sechs höchstens zwei U. Gebäck verabfolgt
werden. Diese Beschränkungen beziehen sich nicht auf die billigen Wirts-
häuser für die ärmeren Klassen, wo man für weniger als 1 sh 3p (1.25 M.)
ißt. Ferner werden woöchentlich ein fleischloser Tag und fünf kartoffellose
Tage eingeführt. In Privathäusern soll der Wochenverbrauch an Brot auf
vier, an Fleisch auf 2½ und an Zucker auf ½ engl. Pf. den Kopf be-
schränkt werden.
Nach der „Labour Gazette“ des englischen Handelsamts waren am
31. März die Lebensmittelpreise in England um 94 Proz. teurer als
im Juli 1914. Im Lauf des Monats März ist Margarine um 9, Brot
um 7, Käse um 5, Fleisch um 2 bis 4, Fett um 3, Fisch um 5 Proz.
gestiegen.
22. April. (Unterhaus.) Prüfung der Staatsausgaben.
Ein von 35 Vertretern aller Parteien eingebrachter Antrag fordert
die Einsetzung eines Ausschusses zur Prüfung der Staatsausgaben
mit der Befugnis, Staatsbeamte zu vernehmen. In der Begründung
wird ausgeführt, daß der Schatzsekretär bei der Einbringung des Budgets
im April 1916 die bestimmte Hoffnung ausgesprochen habe, die aus-
geworfenen, für den Tag 5 Mill. Pf. St. betragenden Staatsausgaben
würden durch Ersparnisse vermindert werden können. Jetzt betrügen die
Ausgaben täglich 7 Mill. Pf. St. und die Regierung denke nicht an Sparen.
Die Finanzkontrolle des Unterhauses habe praktisch aufgehört.
25. April. Versenkung angeblicher engl. Lazarettschiffe.
Die engl. Admiralität gibt bekannt: Am 17. April abends wurden
die Lazarettschiffe „Donegal“ (1885 Br. Reg.To.)) und „Lanfranc"
(6287 Br. Reg.To.) ohne Warnung torpediert, während sie Verwundete nach
britischen Häsen bringen sollten. Wegen der Gepflogenheit der Deutschen,
Lazarettschiffe ohne Warnung zu torpedieren, und im Hinblick auf den Um-
stand, daß Unterscheidungsmerkmale und Beleuchtung derartiger Schiffe sie
zu einem allzu auffallenden Ziel für die deutschen C-Boote machen würden,
war es nicht länger angängig, unsere Lazarettschiffe in der bisherigen Weise
kenntlich zu machen. Obwohl also diese Schiffe Verwundete beförderten,
waren sie äußerlich in keiner Weise als Lazarettschiffe zu erkennen. Beide
Schiffe wurden durch Kriegsschiffe begleitet. „Donegal“ beförderte leicht
verwundete Engländer, wovon 29 Mann und außerdem 12 Mann der Be-
satzung vermißt werden. Sie sind vermutlich ertrunken. „Lanfranc“ be-
förderte 234 verwundete englische Offiziere und Mannschaften und 167 ver-
wundete deutsche Gefangene, außerdem einen ärztlichen Stab von 52 Per-
sonen. Der Dampfer hatte eine Besatzung von 123 Köpfen. Von diesen
werden vermißt: zwei verwundete englische Offiziere, 15 verwundete eng-
lische Soldaten, ein Mitglied des ärztlichen Stabes, fünf Mitglieder der
Bemannung, vier verwundete deutsche Offiziere und zehn deutsche Soldaten.
Englische Patrouillenschiffe haben 152 verwundete deutsche Gefangene ge-
rettet auf die Gefahr hin, selbst torpediert zu werden. Die ungesetzliche
und unmenschliche-Kriegführung der Deutschen gegen Handelsschiffe ist seit
einiger Zeit auch gegen Lazarettschiffe gerichtet worden, welche die Flagge
des Roten Kreuzes führen und sich im übrigen vollkommen in Ueberein-