Zrankreich. (Februar 19.—März 7.) 387
Staatsminister Flach richtet an die deutsche Regierung folgende Note:
Die Regierung S. Durchl. des Fürsten von Monako darf keinesfalls die
Kundgebung der Kaiserl. deutschen Regierung außer acht lassen, obwohl
diese Kundgebung nicht an sie gerichtet worden ist, in welcher erklärt wird,
daß die Kaiserl. Regierung „jedem Seeverkehr mit allen Waffen entgegen-
treten wird“ in einem um die Länder mehrerer kriegführender Staaten be-
zeichneten Gebiete und besonders in der Gegend des Mittelländischen Meeres,
an dem das Gebiet des Fürstentums und der Hasen von Monako liegen.
Wenn diese Kundgebung vollständig durchgeführt werden würde, würde sie
die Unterbindung des gesamten Handels im Hafen von Monako bewirken.
Der autonome Staat Monako ist seit dem Beginn der Feindseligkeiten
streng neutral geblieben. Die Fürstl. Regierung kann sich daher nicht der
Pflicht entziehen, ausdrücklich Verwahrung gegen einen Beschluß einzulegen,
der sie nicht nur in ihren Interessen berührt, sondern auch im Genuß der
den neutralen Staaten — seien sie mächtig oder schwach — durch das Völker-
recht im Kriege und durch die allgemeinen Grundsätze der menschlichen
Sittlichkeit gewährleisteten Rechte.
Diese Note wird der deutschen Gesandtschaft in Bern durch das Poli-
lische Departement der Schweiz. Eidgenossenschaft am 5. März übermittelt.
19. Febr. (Kammer.) Prämie für U-Boot.
Die Marinekommission der Kammer nimmt einen Vorschlag Lefevre
an, der die Regierung auffordert, für jedes vernichtete oder erbeutete U.- Boot
eine Prämie von 500000 Fr. zu zahlen.
23. Febr. Abschluß eines Uebereinkommens mit Österr.-Ungarn
betr. die Freigabe von Geistlichen und Zivilärzten. (S. S. 35.)
24. Febr. (Kammer.) Alkoholsteuer.
Finanzminister Ribot bringt einen Gesetzantrag ein, wonach künftig
auf Alkohol eine Einheitssteuer an Stelle der bisherigen Ortszölle
erhoben werden soll. Die Steuereinnahmen sollen den Gemeinden zur
Deckung der durch den Krieg entstandenen Mehrkosten überwiesen werden.
Die Steuer bezweckt auch die Einschränkung des Alkoholverbrauchs.
3. März. Neue Anleihen.
Die Pariser Blätter bringen einen Aufruf zur Zeichnung auf die
Schatzscheine mit drei= und sechsmonatiger Laufzeit sowie auf die Landes-
verteidigungsobligationen. Die Obl. werden zu 97,10 % aufgelegt bei einer
Verzinsung von 5%. Die Rückzahlung soll von 1920 bis 1925 erfolgen.
Außerdem werden neue 5% ige Obl. zum Parikurse mit fünfjähriger Lauf-
zeit aufgelegt, die bereits nach dem ersten Jahre und dann alle halben
Jahre eingelöst werden können.
4. März. Verheimlichung der Schiffsverluste.
Das Marineministerium teilt amtlich mit, die Erfahrung habe
gezeigt, daß die Veröffentlichung der Namen der versenkten Schiffe
große Unannehmlichkeiten zur Folge habe. Es sei deshalb beschlossen worden,
die Veröffentlichung einzustellen und jede Woche die Aufstellung des Er-
gebnisses des U.Bootkrieges während der Vorwoche bekanntzugeben. Die
Aufstellung werde die Zahl der versenkten Schiffe nach Kategorien anführen.
7. März. (Paris.) Nationale Kundgebung in der Sorbonne.
An der von allen großen franz. Vereinen veranstalteten Kundgebung,
die den Kriegswillen Frankreichs bekräftigen soll, nehmen der Prxäsident
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