Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)

Zrankreich. (Februar 19.—März 7.) 387 
Staatsminister Flach richtet an die deutsche Regierung folgende Note: 
Die Regierung S. Durchl. des Fürsten von Monako darf keinesfalls die 
Kundgebung der Kaiserl. deutschen Regierung außer acht lassen, obwohl 
diese Kundgebung nicht an sie gerichtet worden ist, in welcher erklärt wird, 
daß die Kaiserl. Regierung „jedem Seeverkehr mit allen Waffen entgegen- 
treten wird“ in einem um die Länder mehrerer kriegführender Staaten be- 
zeichneten Gebiete und besonders in der Gegend des Mittelländischen Meeres, 
an dem das Gebiet des Fürstentums und der Hasen von Monako liegen. 
Wenn diese Kundgebung vollständig durchgeführt werden würde, würde sie 
die Unterbindung des gesamten Handels im Hafen von Monako bewirken. 
Der autonome Staat Monako ist seit dem Beginn der Feindseligkeiten 
streng neutral geblieben. Die Fürstl. Regierung kann sich daher nicht der 
Pflicht entziehen, ausdrücklich Verwahrung gegen einen Beschluß einzulegen, 
der sie nicht nur in ihren Interessen berührt, sondern auch im Genuß der 
den neutralen Staaten — seien sie mächtig oder schwach — durch das Völker- 
recht im Kriege und durch die allgemeinen Grundsätze der menschlichen 
Sittlichkeit gewährleisteten Rechte. 
Diese Note wird der deutschen Gesandtschaft in Bern durch das Poli- 
lische Departement der Schweiz. Eidgenossenschaft am 5. März übermittelt. 
19. Febr. (Kammer.) Prämie für U-Boot. 
Die Marinekommission der Kammer nimmt einen Vorschlag Lefevre 
an, der die Regierung auffordert, für jedes vernichtete oder erbeutete U.- Boot 
eine Prämie von 500000 Fr. zu zahlen. 
23. Febr. Abschluß eines Uebereinkommens mit Österr.-Ungarn 
betr. die Freigabe von Geistlichen und Zivilärzten. (S. S. 35.) 
24. Febr. (Kammer.) Alkoholsteuer. 
Finanzminister Ribot bringt einen Gesetzantrag ein, wonach künftig 
auf Alkohol eine Einheitssteuer an Stelle der bisherigen Ortszölle 
erhoben werden soll. Die Steuereinnahmen sollen den Gemeinden zur 
Deckung der durch den Krieg entstandenen Mehrkosten überwiesen werden. 
Die Steuer bezweckt auch die Einschränkung des Alkoholverbrauchs. 
3. März. Neue Anleihen. 
Die Pariser Blätter bringen einen Aufruf zur Zeichnung auf die 
Schatzscheine mit drei= und sechsmonatiger Laufzeit sowie auf die Landes- 
verteidigungsobligationen. Die Obl. werden zu 97,10 % aufgelegt bei einer 
Verzinsung von 5%. Die Rückzahlung soll von 1920 bis 1925 erfolgen. 
Außerdem werden neue 5% ige Obl. zum Parikurse mit fünfjähriger Lauf- 
zeit aufgelegt, die bereits nach dem ersten Jahre und dann alle halben 
Jahre eingelöst werden können. 
4. März. Verheimlichung der Schiffsverluste. 
Das Marineministerium teilt amtlich mit, die Erfahrung habe 
gezeigt, daß die Veröffentlichung der Namen der versenkten Schiffe 
große Unannehmlichkeiten zur Folge habe. Es sei deshalb beschlossen worden, 
die Veröffentlichung einzustellen und jede Woche die Aufstellung des Er- 
gebnisses des U.Bootkrieges während der Vorwoche bekanntzugeben. Die 
Aufstellung werde die Zahl der versenkten Schiffe nach Kategorien anführen. 
7. März. (Paris.) Nationale Kundgebung in der Sorbonne. 
An der von allen großen franz. Vereinen veranstalteten Kundgebung, 
die den Kriegswillen Frankreichs bekräftigen soll, nehmen der Prxäsident 
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