634 Hermegen. (Februar 6. -21.)
Die „Nordd. Allg. Ztg.“ schreibt dazu unterm 1. Febr. u. a.: Durch
diese neue Verordnung hat die norw. U.Bootsverordnung vom 13. Okt. 1916
ihren gegen Deutschland gerichteten Charakter verloren, und wenn auch der
deutsche Standpunkt von der norw. Regierung ebensowenig wie von der
schwedischen Regierung voll anerkannt worden ist, so läßt sich doch die neue
Verordnung ebenso wie die schwedische mit erheblichen Neutralitätsinteressen
der beiden so nahe am Seekriegsschauplatz gelegenen Staaten erklären. Die
deutsche Regierung hat sich daher der norwegischen Regierung wie der
schwedischen Regierung gegenüber darauf beschränkt, ihre grundsätzliche Auf-
fassung durch eine Rechtsverwahrung aufrechtzuerhalten, ohne dieser eine
praktische Folge zu geben. Damit dürste der Zwischenfall in einer für
beide Teile annehmbaren Form erledigt sein.
6. Febr. Ablehnung der Aufforderung der Ver. Staaten zu
gemeinsamem Vorgehen gegen Deutschland.
Auf die vom Gesandten der Ver. Staaten im Ministerium des Aeußern
überreichte Note des Präsidenten Wilson an die Neutralen (s. Ver. Staaten,
3. Febr.) antwortet die norw. Regierung, daß sie nicht der Meinung sei,
sich dem Schritte der Ver. Staaten anschließen zu können. Sie fügt binzu,
es seien augenblicklich in Stockholm Verhandlungen zwischen den drei nor-
dischen Reichen im Gange über die Stellung, die sie auf der Grundlage
des Völkerrechts zu der Erklärung Deutschlands einnehmen werden. — Die
Presse verhält sich dem Vorgehen Wilsons gegenüber durchaus ablehnend.
43. Febr. Uberreichung einer Protestnote an Deutschland und
Osterreich-Ungarn. (S. S. 597 f.)
18. Febr. Die englische Regierung hebt die besonderen Be-
schränkungen in der Kohlenausfuhr für Norwegen auf.
Bei Aufhebung der Kohlensperre macht England zur Bedingung, daß
der Aupferezlieferungsvertrag der von beiden Parteien verschieden
ausgelegt wird — England meint, es dürfe überhaupt kein Schwefelkies
nach Deutschland gehen, Norwegen meint, die Produktion einer Grube, die
erst nach Inkrafttreten des Kiesabkommens in Betrieb genommen wurde,
dürfe nach Deutschland gehen —, von einem norwegischen und einem eng-
lischen Juristen nochmals geprüft werden solle, währenddessen aber kein
Kies nach Deutschland gehen dürfe. Falls die Berechtigung der norweg.
Auslegung erwiesen werde, solle die Kiesausfuhr nach D. gestattet werden.
Bis auf zwei der Regierung nahestehende Leitungen hat das Mini-
sterium Knudsen keine gute Presse bezüglich der Erledigung des Konfliktes
mit England, da Norwegen in allen Punkten England gegenüber nach-
gegeben hat. Mit größerem Nachdruck verlangt die Presse den Rücktritt
des Ministerpräsidenten Knudsen und des Ministers des Außern Ihlen
und die Uebernahme der Regierung durch Mowinckel oder, wie „Aften-
posten“ schreibt, durch den früheren Ministerpräsidenten Michelsen, damit
die norwegische Außenpolitik wieder in eine starke, zielbewußte Hand komme.
21. Febr. (Storthing.) Erörterung der Regierungspolitik.
Bei Besprechung der Thronrede unterziehen der Führer der Opposition
der Rechten, bagerup Bull, und der Storthingspräsident Mowinckel
Regierungsparte) die wenig erfolgreiche Politik des Ministerpräsidenten
nudsen einer scharfen Kritik und erheben die Forderung nach einer Samm-
lungsregierung. In seiner Erwiderung weist Ministerpräsident Knudsen
alle gegen die Regierung gerichteten Vorwürfe der Opposition als grundlos