Hermegen. (Juni 6.—28.) „ 637
mit einem Revolver, ohne zu treffen. Das engl. Boot wurde darauf zurück-
gerufen und die engl. Kriegsschiffe feuerten auf eine Entfernung von 400
Meter vier Torpedos und angeblich auch einige Kanonenschüsse gegen die
„Gamma“ ab. Ein Torpedo traf, zwei explodierten am Strande und das
vierte erreichte das Land, ohne zu explodieren. Es wurde niemand be-
schädigt. Zahlreiche Augenzeugen an Land bestätigen den Vorfall, der sich
nahe am Land ereignete. Ein norw. Bewachungsschiff, das unterwegs
von Egersund war, sah um 11¼ Uhr vormittags die Kriegsschiffe vier
Seemeilen vom Lande südwärts fahren. Sie machten sofort kehrt und ver-
schwanden schnell. Eine Anzahl Schiffe sind am gleichen Tage in den
norw. Hoheitsgewässern von engl. Schiffen angerufen worden.
Der norweg. Gesandte in London ist telegraphisch beauftragt, bei der
britischen Regierung anläßlich dieser Vorfälle bestimmten Einspruch zu er-
heben. (S. ferner die Aeußerung der „Nordd. Allg. Ztg.“ Tl. 1 S. 620 f.)
6. Juni. Teuerungskundgebungen im ganzen Lande.
Das gesamte geschäftliche Leben ruht. Der „Demonstrationstag“ ver-
läuft in vollständiger Ruhe und Ordnung. In Christiania wird ein De-
monstrationszug veranstaltet, an dem etwa 40000 Menschen teilnehmen.
Während der Zug am Storthingsgebäude vorbeidefiliert, Überreichen die
Wortführer der Arbeiterschaft ein Manifest mit Teuerungsforderungen an
die Adresse des Storthings und der Regierung.
12. Juni. (Storthing.) Aufbringung norw. Dampfer.
Das Storthing verhandelt über die Interpellation Konow wegen der
Aufbringung der norw. Dampfer „Harald Haarfager" und „Thorunn",
sowie wegen der deutschen Linienschiffahrt an der norw. Küste.
Der Minister des Aeußern Ihlen erklärt, daß das Ausw. Amt sich
wegen der Aufbringung des „Harald Haarfager“ an die Gesandtschaft in
Berlin gewandt habe. Diese habe auch alle nötigen Anweisungen wegen
des „Thorunn" erhalten, und die norw. Regierung habe der deutschen Re-
gierung gegenüber die Zuversicht ausgesprochen, daß das Schiff freigegeben
werde. Die deutsche Regierung habe sich bereit erklärt, Mannschaft und
Ladung freizugeben, aber die norw. Regierung habe nicht auf die dafür
gestellten Bedingungen eingehen können. Sie habe der deutschen Regierung
gegenüber das stärkste Bedauern über das Geschehene ausgesprochen. Nach
den letzten Berichten habe es den Anschein, daß die Aufbringung in den
norw. Hoheitsgewässern erfolgt sei. Die Regierung erwäge die Frage, den
Passagierverkehr ausländischer Schiffe an der norw. Küste zu verbieten.
Allen ausländischen Schiffen würde während der ganzen Fahrt an der
norw. Küste eine Zollwache an Bord gegeben werden. (S. auch S. 638.)
28. Juni. Deutsch-norw. Zwischenfall.
Der norw. Gesandte in Berlin überreicht eine Verbalnote betr. die
Beförderung von Sprengstoffen nach Norwegen durch einen deutschen
Kurier. (Den Wortlaut s. Tl. 1 S. 659, die halbamtliche Darstellung der
„Nordd. Allg. Ztg.“ vom 1. Juli s. Tl. 1 S. 665, die Antwort der deut-
schen Regierung vom 9. Juli s. Tl. 1 S. 680 ff.)
„Dagbladet“, das Beziehungen zur Regierung unterhält, bezeichnet
(am 3.) die Darstellung der „Nordd. Allg. Ztg." als in anerkennenswert
ruhigem Ton gehalten, der vermutlich mit der Auffassung im Berliner
Auswärtigen Amt übereinstimme. Es sei jedoch Grund vorhanden, sofort
auszusprechen, daß das norw. Volk die Sache ganz anders betrachte. Das
17 Bombenlager sei eine gewaltige Verletzung des neutralen Norwegens,
elbst wenn die Bomben für Feinde bestimmt gewesen wären, mit denen