682 Kuland. (April 16.—20.)
des jebigen Beamtentums. Alle Beamten müssen aus Wahlen hervor-
gehen und zu beliebiger Zeit absetztor sein. Ihre Besoldung darf den
Horchschnittckohn eines guten Arbeiters nicht übersteigen.
Ueber alsbald zutage tretende Meinungsverschiedenheiten zwischen
Lenin und Zeretelli im A.-- u. S. Rat berichtet die „Frkf. Ztg.“ auf
Grund von Meldungen Petersb. Blätter folgendes: Lenin forderte den
Sturz der Bourgeoisregierung und verlongte, daß Rußland seine Alliierten
und seine Feinde vor die Wahl stelle, entweder einen Frieden ohne
Annexionen zu schließen oder den Kampf gegen die russ. Demokratie auf-
zunehmen. L. forderte ferner, daß alle internationalen Vertröge veröffent-
licht und für ungültig erklärt würden. Nach dem Sturze der Regierung,
meinte er, sei eine internationale Revolution wahrscheinlich. Z. erwiderte
darouf, das Proletariat könne die Regierung nicht selber übernehmen: eine
Diktatur des Proletariats würde endlosen Widerspruch erwecken. Daher
müsse zunächst die bürgerliche Regierung bestehen bleiben. Die Mehrheit
des Urbeiterrates billigte die Ansichten Zeretellis.
16. April. Rechtsgleichheit für alle Nationalitäten und Kulte.
Die Prov. Regierung beschließt mit sofortiger Wirkung die Abschaffung
aller. Gesetze, Verordnungen und Sonderbestimmungen, durch die einzelne
Nationalitäten und Glaubensbekenntnisse benachteiligt werden. Der Erlaß
ählt im einzelnen die jetzt wegfallenden Beschränkungen auf. Sie beziehen
ch auf Recht der Niederlassung und der Reise (Juden und Armenier, kath.
Geistliche), Grunderwerb und Erwerb von Pfandrechten, Ausübung von
Handwerken oder von Handetsgeschäften, Teilnahme an Aktiengesellschaften
u. dgl., Einstellung von Dienstboten und Handelsgehilfen, Berechtigung zum
Staatsdienst und zum Dienst in Semstwo= und anderen öffentlichen Ver-
waltungen, Ausübung des Lehramts, Benutzung der staatlichen Lehranstalten
und Genuß von Stipendien, Berechtigung zum Amt eines Vormundes und
zur Ausübung des Rechtsanwaltberufes, Anwendung nichtruss. Sprachen
und Dialekte im privaten Geschäftsverkehr und in der Buchführung und
beim Unterricht in privaten Lehranstalten. Die Vorrechte des orthodoxen
Klerus für die Ableistung des Militärdienstes werden auf die Geistlichen
anderer Bekenntnisse ausgedehnt, alle Sondervorschriften für die Rekru-
tierung nichtchristlicher Mannschaften ausgehoben. Die nichtorthodoxen
Bauern erhalten für die Ansiedlung dieselben Rechte wie die orthodoxen.
17. April. (Petersburg.) Einführung des achtst. Arbeitstages.
„Politiken“ gibt folgende Stockholmer Meldung aus Petersburg:
Zwischen dem A.= u. S.-Rat und der Petersb. Fabrikantenvereinigung wurde
ein Abkommen getroffen betr. Einführung des achtst. Arbeitstages und eines
Schiedsgerichts für Arbeitsstreitigkeiten.
19. April. Eröffnung der Zeichnung auf die „Freiheitsanleihe“.
Die Höhe der Anleihe ist unbegrenzt. Der Kurs beträgt 85 Proz.,
der Zinsfuß 5 Proz., die Tilgungsfrist 49 Jahre. Die Anleihe wird völlig
steuerfrei sein. Das Endergebnis ist nicht bekannt geworden.
20. April. (Ukraine.) Ukr. Nationalkongreß in Kiew.
Es wird folgende Entschließung angenommen: Gemäß den histo-
rischen Traditionen stellt der Kongreß sest, daß nur eine nationale terri-
toriale Autonomie die Rechte des ukr. Volkes sichert. Die Autonomie ist
hinreichend harantiert durch die Bildung eines rusff. erepubl. Staatenverbandes.
Nach einer Meldung des Ukr. Pressebureaus in der Schweiz beschloß der