Rußland. (Dezember 4.) 773
Freiheit würdig! Befleckt nicht die Macht des revolutionären Volkes, das
kühn im Kampfe, großmütig als Sieger sein muß! Kameraden! Nach dem
Falle des Hauptquartiers gewinnt der Kampf für den Frieden neue Kräfte.
Die Revolution und die Freiheit zu Euch! Auf zur Einigkeit und Mannes-
zucht! Der Oberbefehlshaber: Krylenko.
4. Dez. (Finnland.) Verfassungsentwurf.
Senatspräsident Svinhufvud legt dem Landtag den vom Senat
ausgearbeiteten Gesetzentwurf über die künftige Regierungsform Finnlands
vor. Im Unterschied zu der Unabhängigkeitserklärung des sozialistischen
Landtages vom 18. Juli (s. S. 712) gründet sich der neue Gesetzvorschlag
auf die völlige, also auch außenpolitische Selbständigkeit des Landes und
sieht daher unmittelbare diplomatische Schritte der neuen Regierung vor,
um die internationale Anerkennung der Unabhängigkeit Fs herbeizuführen.
Bei der Einbringung der Vorlage gibt Präsident Svoinhufvud im
Namen des Senats folgende Erklärung ab: Der finnländische Landtag hat
am 15. Nov. (s. S. 763) auf Grund des § 38 der Regierungsform sich als
Inhaber der höchsten Regierungsgewalt erklärt und für das Land eine
Regierung ernannt, die sich als wichtigste Aufgabe die Verwirklichung und
Sicherung der staatlichen Selbständigkeit Finnlands gestellt hat. Hiermit
hat das finnländische Volk sein Schicksal in eigene Hände genommen. Zu-
folge der gegenwärtigen Verhältnisse muß es dazu sowohl berechtigt als
verpflichtet sein. Finnlands Volk ist davon tief überzeugt, daß es nur
als völlig frei seine nationalen und allgemein menschlichen Aufgaben er-
füllen kann. Unser Jahrhunderte alter Freiheitsdrang muß jetzt zur Wirk-
lichkeit werden. Das finnländische Volk muß als unabhängige Nation den
übrigen Bölkern der Welt gleichgestellt werden. Die Erreichung dieses
Zieles erfordert zunächst gewisse Maßnahmen von seiten des Landtags.
Die geltende Regierungsform Finnlands, die auf die gegenwärtigen Ver-
hältnisse nicht unmittelbar anzuwenden ist, erfordert eine vollständige Um-
arbeitung. Daher hat die Regierung jetzt dem Landtag den Entwurf einer
Regierungsform für Finnland unterbreitet, dem das Prinzip, daß Finn-
land eine unabhängige Republik sein soll, zugrunde liegt. Mit Rücksicht
darauf, daß die Grundzüge der neuen Regierungsform sofort festzustellen
sind, hat die Regierung gleichzeitig den Vorschlag zu den erforderlichen
grundgesetzlichen Bestimmungen sowie verschiedene andere Gesetzentwürfe
dem Landtag vorgelegt, die die Durchführung der dringendsten Reformen
bezwecken, die bereits vor der Annahme der neuen Regierungsform ver-
wirklicht werden müssen. Aber auch seitens der Regierung erfordert das
angegebene Ziel besondere Maßnahmen. Die Regierung wird sich an die
auswärtigen Mächte wenden, um die internationale Anerkennung der
staatlichen Selbständigkeit unseres Landes zu erzielen. Dies ist gegen-
wärtig eine um so dringendere Maßregel, als die ernste, durch die völlige
Isolierung Finnlands entstandene Lage, die Hungersnot und der Arbeits-
mangel im Lande die Regierung zwingen, ohne Zögern in Verbindung
mit denjenigen fremden Mächten zu treten, von deren baldigem Eintreten
für die Ermöglichung sowohl der Lebensmitteleinfuhr als der Zufuhr von
erforderlichen Waren für den Bedarf der Industrie unsere Rettung von
der drohenden Hungersnot und vor dem Aufhören der industriellen Tätig-
keit ausschließlich abhängt. Das russische Volk hat nach dem Wegfall des
Zarentums mehrmals seine Absicht kundgegeben, dem finnländischen Bolk
das Recht zu gewähren, selbst über sein Schicksal zu bestimmen, ein Recht,
das sich auf die Kulturentwicklung dieses Volkes während Jahrhunderte
stützt. Und über alle Schrecken des Krieges hinaus ist eine Stimme laut