Rußßland. (Dezember 26. 27.) 787
Interessen des ukr. Volkes schützen wird. Diese Regierung hat auch an
allen Friedensverhandlungen, Konferenzen und Kongressen gleich allen
an deren Staaten teilzunehmen. Die Gewalt des Rates der Volkskommissare
erstreckt sich nicht auf ganz Rußland, insbes. aber nicht auf die ukr. demokr.
Republik. Daher kann auch der Friede, den Rußland mit seinen Gegnern
zu schließen beabsichtigt, nur dann für die ukr. Republik verbindlich sein,
wenn seine Bedingungen von der ukr. Republik angenommen und unter-
schrieben werden. Einen Frieden im Namen des ganzen Rußland kann nur
die Regierung schließen, die von allen Republiken und staatlich organisierten
Gebieten gebildet wird. Wenn die Bildung einer solchen Regierung in
der nächsten Zukunft nicht schon möglich wäre, so könnten nur die ver-
einten Regierungen aller dieser Republiken und Gebiete Frieden schließen.
Das ufkr. Generalsekretariat bleibt den Grundsätzen des allgem. Demokr.
Friedens treu, es ist bestrebt, ihn zu beschleunigen und hält es für not-
wendig, daß seine Vertreter an den Friedensverhandlungen in Brest-
Litowsk teilnehmen; gleichzeitig will das Generalsekretariat, daß die Sache
des Friedens auf einer internat. Konferenz ergänzt werde, zu welcher die
ukr. Regierung alle kriegführenden Mächte auffordert.
Auf diese Note erhält die ukr. Regierung am 26. aus Brest-Litowsk
folgende telegraphische Antwort von den Vertretern der Zentralmäch te:
Die Note des Generalsekretariats zeigt, daß es unumgänglich notwendig ist,
daß die Vertreter der ukr. demokr. Republik an den Friedensverhandlungen
in Brest-Litowsk teilnehmen. Deutschland, Oesterreich--Ungarn, Bulgarien
und die Türkei halten es für notwendig, zu erklären, daß sie bereit sind,
die Vertreter der ukr. demokr. Republik als Teilnehmer an den Friedens-
verhandlungen in Brest-Litowsk zu begrüßen. Gleichzeitig weisen sie darauf
hin, daß sie die ukr. Vertreter auch bei den Verhandlungen über den Waffen-
stillstand begrüßt hätten. Kühlmann, Czernin, Popow, Nessimi.
26. Dez. Niederlage Kaledins.
Die „Petersb. Tel.-Ag.“ meldet: Die Truppen Kaledins sind bei
Bielgorod geschlagen worden. Das Abenteuer des Generals von Nowo-
tscherkask wird ebenso elend enden wie das des Bandenführers von Gatschina.
27. Dez. Verstaatlichung der Banken.
Der Hauptvollzugsausschuß des Allruss. Kongresses der Sowjets faßt
folgenden Beschluß: Im Interesse einer gerechten Organisation der öffent-
lichen Güter, im Interesse einer völligen Ausrottung der Spekulationen
der Banken und der vollen Befreiung der Arbeiter und Bauern und des
gesamten arbeitenden Volkes von der Ausnutzung durch das Großkapital
und die Banken und mit dem Ziele, eine einzige Volksbank zu schaffen,
die wahrhaft im Interesse der Klasse der Besitzlosen arbeitet, erklärt der
Hauptvollzugsausschuß alle Bankgeschäfte als Staatsmonopol. Die gegen-
wärtig bestehenden Aktienbanken und privaten Bankhäuser werden mit der
Staatsbank vereinigt. Aktiva und Passiva der Banken werden liquidiert
und von der Staatsbank übernommen. Der Rat der Staatsbank übernimmt
die vorläufige Verwaltung der Geschäfte der Privatbanken. Die Interessen
der kleinen Bankkunden werden vollständig gewahrt werden.
27. Dez. (Ukraine.) Maxim. Rada in Charkow.
„Now. Lutsch“ meldet: Der allukrainische Kongreß der A.= u. S.-Räte
beschloß, daß er allein die volle Regierungsgewalt über die gesamte Ukraine
besitze. In der Ukraine hat sich eine neue Rada (in Charkow) gebildet, die
sich auf Arbeiter und Bauern im Gebiete stützt.
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