792 Velen. (Februar 1. März 26.)
1. Febr. (P. Staatsrat.) Organisationsstatut.
Zur Annahme gelangt das vom Ausführenden Ausschusse entworfene
Organisationsstatut des Prov. Staatsrats. Organe des Staats-
rats sind: Allgemeine Versammlung, Ausführender Ausschuh, Kronmarschall,
Abteilungen, vorbereitende Ausschüsse und örtliche Beauftragte. Die All-
gemeine Versammlung des Staatsrats beherrscht seine ganze Tätig-
keit und beschließt über Angelegenheiten grundsätzlicher Natur, Gesetze, Ver-
ordnungen, Staatshaushalt u. ä. Der Ausführende Ausschuß führt die
Beschlüsse der Allg. Vers. aus, besorgt unter der Oberaussicht der Allg. Vers.
die organisatorische und administrative Arbeit des Staatsrats, beaufsichtigt
die Abteilungen und verhandelt im Namen des Staatsrats mit den Ok-
kupationsbehörden. Ihm gehören der Kronmarschall, der Vizemarschall und
die bisher ernannten sieben Abteilungsdirektoren an. Der Kronmarschall
ist Vorsitzender der Allg. Vers. und des Ausführ. Ausschusses, Siegelbewahrer
und bis zur Wahl des Herrschers oder Regenten Oberster Vertreter der
poln. Staatsgewalt nach innen und außen. Die acht Abteilungen be-
arbeiten und begutachten im Auftrage des Ausführ. Ausschusses die Gesetz-
und Verordnungsentwürfe und besorgen Organisation und Administration
ihrer Dienstzweige. Der Abteilungsdirektor wird vom Ausführ. Ausschuß
aus seiner Mitte delegiert und der Vizedirektor durch die Allg. Vers. ernannt.
Zur Bearbeitung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen können vorberei-
tende Ausschüsse gebildet werden. Bis zur Errichtung einer Verwaltung
kann der Ausführ. Ausschuß im Einverständnisse mit den Okkupationsbehörden
in den Kreisen und größeren Städten örtliche Beauftragte ernennen,
deren Amtsbefugnis durch ein besonderes Statut geregelt wird. Die Staats-
ratsmitglieder sind Beamte der Krone Polens, nicht Vertreter von Parteien
und Organisationen und können nicht am politischen Parteikampf teilnehmen.
Sie schwören dem Kronmarschall den Diensteid, dieser legt einen entsprechen-
den Eid vor der Allg. Vers. ab.
Die Abteilungen werden vom Ausführ. Ausschuß folgendermaßen
verteilt: Finanzen: Dzierzbicki, Politik: Graf Rostworowski, Inneres:
Lempicki, Volkswirtschaft: Janicki, Arbeit: Kunowski, Justiz: Bu-
kowiecki, Kultus und Unterricht: Mikulowski-Pomorski. Die Heeres-
sachen erledigt bis zur Bildung eines eigenen Departements die Heeres-
kommission. Die Ernannten sind keine Berufspolitiker, sondern größten-
teils parteilose, fachmännisch entsprechend vorgebildete Männer.
26. März. (P. Staatsrat.) Danktelegramm Kaiser Karls.
Die „Deutsche Warschauer Ztg.“ teilt mit: In der letzten Sitzung des
Prov. Staatsrats unter Vorsitz des Kronmarschalls teilte dieser mit, daß
auf Huldigungstelegramme, welche der Pr. St. an die Herrscher beider
Zentralmächte gesandt hatte, ein Antworttelegramm Kaiser Karls
an den Kronmarschall eingegangen ist, worin es heißt: Meine aufrich-
tigsten Wünsche begleiten die Bildung des durch Mich gemeinsam mit
Meinem hohen Verbündeten ins Leben gerufenen Königreichs Polen, dessen
oberstes Organ der Staatsrat darstellt. Mit dem lebhaftesten Interesse ver-
folge Ich nach wie vor die wichtigen Aufgaben, die dem poln. Staatsrat
bei der Wiedergeburt des Vaterlandes obliegen, und die Bemühungen
Ew. Hochw. und Ihrer Mitarbeiter, den großen Anforderungen dieser
denkwürdigen Epoche der poln. Geschichte zu genügen. Im besonderen
würdige Ich durchaus Ihr Streben, ein poln. Heer zu schaffen, dessen
Bildung eine Angelegenheit von größter Bedeutung für den poln. Staat
ist, und Ich bin entschlossen, aufs kräftigste die Frage der Schaffung eines
eeres zu fördern.