Mentenegre. (Juni 13. Juli 10.) — Griechesland. (Jan. 6.—10.) 843
13. Juni. Kabinettswechsel.
Das neue Kabinett ist folgendermaßen zusammengesetzt: Vorsitz und
Aeußeres: Popowitsch: Oeffentl. Arbeiten: Milo Voniowitsch; Justiz,
Kulus und Bildungswesen: Veljko Millikewitsch; Inneres und Krieg:
Mirko Heidukowitsch.
Nach dem „Temps“ erfolgt der Rücktritt des Kabinetts Matanowitsch
wegen eines Glückwunschtelegramms des Königs von Montenegro an den
König von Italien anläßlich der „glänzenden Erfolge“ der Italiener.
Am 13. Juli gibt der „Petit Parisien“, ohne Angabe der Gründe
für die Aenderungen in der Besetzung der Ressorts folgende Minister-
liste bekannt: Vorsitz und Aeußeres: Popowitsch, Finanzen: Vojuko-
witsch, Justiz und öffentlicher Unterricht: Millikewitsch und Inneres:
Heidukowitsch.
10. Juli. Wechsel des Militärgouverneurs.
Kaiser Karl ernennt den bish. Militärgeneralgouverneur FML. B.
Weber Edler von Webenau zum Kommandanten eines Korps und den
früheren k. k. Ministerpräsidenten Obersten H. Grafen Clam-Martinic
zum Militärgeneralgouverneur von Montenegro.
XXIII.
Griechenland.
6. Jan. Die Regierung beantwortet die Note des Vierverbandes
vom 31. Dez. 1916 (s. Jahrg. 1916).
In der Antwort werden einzelne Punkte der Verbandsnote beanstandet;
dagegen erklärt sich die Regierung bereit, andere zu besprechen. Nach
„Reuter“ teilt die Regierung ferner mit, Griechenland werde dem Ver-
bande den Krieg nicht erklären, sondern ihn durch passiven Widerstand zu
der Erkenntnis zwingen, daß die Seesperre eine unverdiente Strafe für die
Ereignisse vom 1. Dez. 1916 sei, die weiter nichts als die Folge eines Miß-
verständnisses gewesen seien, da dem Admiral Dartige du Fournet amtlich
erklärt worden sei, das Heer sei, unabhängig von der Regierung, fest ent-
schlossen, jedem Versuch zur Wegnahme der Waffen gewaltsamen Wider-
stand zu bieten. Was die verhafteten Venizelisten angehe, so sei der König
bereit, einzelnen oder allen Verzeihung zu gewähren, allein er habe keine
Handhabe, um einzugreifen, ehe das gerichtliche Verfahren abgeschlossen sei.
9. Jan. Ultimatum des Vierverbandes.
Die Vierverbandsmächte Frankreich, England, Rußland und
Italien überreichen der griech. Regierung ein Ultimatum (vom 8.), in
dem die Annahme der in der Note vom 31. Dez. enthaltenen Forderungen
binnen 48 Stunden verlangt wird. Das Ultimatum bietet Bürgschaften
gegen eine Ausdehnung der venizelistischen Bewegung.
10. Jan. Die Regierung nimmt das Ultimatum an.
Die Antwortnote lautet: 1. In der Erwägung, daß die von den ver-
bündeten Mächten zu Lande und zur See gebotenen Bürgschaften eine
weitere Ausdehnung der revolutionären Bewegung ausschließen, und in
der Erkenntnis, daß das wesentliche Streben dieser Mächte dahin geht, die