300 Stalien. (Jan.#1.— Febr. 23.)
VII.
Italien.
1. Jan. Einrichtung eines Kriegskomitees.
Das „Amtsblatt"“ verlautbart die Einrichtung eines Kriegskomitees
innerhalb des Kabinetts, bestehend aus dem Ministerpräsidenten und sechs
Ministern. Die Chefs des Generalstabes und des Admiralstabes werden
mit beratender Stimme zugezogen werden. Das Kriegskomitee soll alle
Maßnahmen treffen, welche nicht den Entschließungen des ganzen Minister-
rates unterstehen und im Interesse des Krieges dringlich und wichtig sind.
Die Befugnisse des Kabinetts sollen dadurch nicht vermindert werden.
1. Jan. Ankündigung der V. Kriegsanleihe.
Durch kgl. Verfügung wird die V. (steuerfreie) Kriegsanleihe zur Zeich-
nung aufgelegt. Der Zinsfuß beträgt 5 Proz. bei einem Kurse von 86.50.
Die Zeichnungsfrist dauert vom 15. Jan. bis 3. Febr. (verlängert bis
10. März). — Das Ergebnis beträgt einschließlich der Konvertierungen
6130 Mill. Lire.
18. Jan. Untersuchung der Niederlage im Okt. 1917.
Ein kgl. Erlaß setzt einen Ausschuß ein zur Untersuchung und Bericht-
erstattung über die Gründe und etwaigen Verantwortlichkeiten für die Er-
eignisse, welche das Zurückweichen des ital. Heeres bis zur Piave bestimmt
haben, sowie über die Art des Zurückweichens. Er besteht aus 7 Mitgliedern,
von denen 4 Militärs und 3 Parlamentarier sind.
Am 8. Febr. teilt die „Ag. Stef.“ dazu weiter mit: In Verfolg der
über die militär. Vorgänge am Ende Okt. v J. eingeleiteten Untersuchung
entschied der Ministerrat, daß die Generale Cadorna, Porro und Capello
weiterhin zur Verfügung des Kriegsministeriums bleiben sollen ohne Herab-
setzung ihres Ranges oder Ansehens, lediglich um die Möglichkeit zu haben,
dem Ausschuß alle Unterlagen liefern zu können, die ihm nützen könnten.
Zur Teilnahme an dem Ausschuß des interalliierten Obersten Kriegsrats
in Versailles ordnete der Ministerrat (an Stelle Cadornas) den General
Gaetano Giardino, früheren Kriegsminister und jetzigen Unterchef des
Generalstabes des Generals Diaz, ab.
18. Jan. Durch Erlaß des Ministers des Innern wird die
Behandlung feindlicher Staatsangehöriger geregelt.
12.—23. Febr. (Kammer.) Wiederbeginn der Sitzungen, Re-
gierungspolitik, Vertagung.
Ministerpräsident Orlando eröffnet die Tagung mit einer ausführ-
lichen, inhaltlich jedoch ziemlich farblosen Erklärung, in der er auf die
früheren Aeußerungen des Kabinetts über den Krieg und die einmütige
Zustimmung der nicht gegen den Krieg eingenommenen Parteien verweist
und seine Grundgedanken dahin zusammenfaßt: Durchhalten ist unausweich-
liche Notwendigkeit angesichts unserer nationalen Ideale und unserer Selbst-
erhaltungspflicht; dieser Haltung stimmen alle den Mittelmächten feindlichen
Staaten zu. O. weist auf die sachliche Uebereinstimmung der letzten Reden
der Ententestaatsmänner über Kriegsziele und Friedensbedingungen hin;
die verschiedenen Verhältnisse, unter denen sie gesprochen hätten, hätten nun
bewirkt, daß alle denkbaren Friedensmöglichkeiten dem Gegner zur Kenntnis
gebracht worden wären. Dieser aber habe sich nicht bereit gezeigt, auf sie