Anhang zn den Vereinigten Staaten. (Nov. 5.) 617
der Präsident in seinen Kundgebungen gekennzeichnet hat. gez. Solf, Staats-
sekretär des Auswärtigen. (S. dazu Tl. 1 S. 397 f.)
5. Nov. Vierte Antwortnote an Deutschland.
Staatssekretär Lansing richtet an den schweiz. Gesandten in Wa-
shington folgende Note: Staatsdepartement, 5. Nov. 1918. Geehrter Herr!
Ich habe die Ehre, Sie zu ersuchen, der deutschen Regierung folgende
Mitteilung zu übermitteln:
In meiner Note v. 23. Okt. 1918 habe ich Ihnen mitgeteilt, daß der
Präsident seinen Notenwechsel mit der deutschen Regierung den mit den
Ver. St. im Kriege verbundenen Regierungen übermittelt hat mit dem
Anheimstellen, falls diese Regierungen geneigt sind, den Frieden zu den
angegebenen Bedingungen und Grundsätzen herbeizuführen, ihre militärischen
Ratgeber und die der Ver. St. zu ersuchen, den gegen Deutschland ver-
bundenen Regierungen die nötigen Bedingungen eines Waffenstillstandes.
zu unterbreiten, der die Interessen der beteiligten Völker in vollem Maße
wahrt und den verbundenen Regierungen die unbeschränkte Macht sichert,
die Einzelheiten des von der deutschen Regierung angenommenen Friedens
zu gewährleisten und zu erzwingen, wofern sie einen solchen Waffenstillstand
vom militärischen Standpunkt für möglich halten.
Der Präsident hat jetzt ein Memorandum der Alliierten Regierungen
mit Bemerkungen über diesen Notenwechsel erhalten, das folgendermaßen
lautet: „Die Alliierten Regierungen haben den Notenwechsel zwischen dem
Präsidenten der Ver. St. und der deutschen Regierung sorgfältig in Erwägung
gezogen. Mit den folgenden Einschränkungen erklären sie ihre Bereitschaft
zum Friedensschluß mit der deutschen Regierung auf Grund der Friedens-
bedingungen, die in der Ansprache des Präsidenten an den Kongreß v.
8. Jan. 1918, sowie der Grundsätze, die in seinen späteren Ansprachen nieder-
gelegt sind. Sie müssen jedoch darauf hinweisen, daß Absatz 2, der sich auf
den gewöhnlich sogenannten Begriff der Freiheit der Meere bezieht, ver-
schiedene Auslegungen zuläßt, von denen sie einige nicht annehmen können.
Sie müssen sich deshalb über diesen Gegenstand beim Eintritt in die Friedens-
konferenz volle Freiheit vorbehalten. Ferner hat der Präsident in den in
seiner Ansprache an den Kongreß v. 8. Jan. 1918 niedergelegten Friedens-
bedingungen erklärt, daß die besetzten Gebiete nicht nur geräumt und befreit,
sondern auch wiederhergestellt werden müssen. Die Alliierten Regierungen
sind der Ansicht, daß über den Sinn dieser Bedingung kein Zweifel bestehen
darf. Sie verstehen darunter, daß Deutschland für allen durch seine Angriffe
zu Land, zu Wasser und in der Luft der Zivilbevölkerung der Alliierten
und ihrem Eigentum zugefügten Schaden Ersatz leisten soll.“
Der Präsident hat mich mit der Mitteilung beauftragt, daß er mit
der im letzten Teil des angeführten Memorandums enthaltenen Auslegung
einverstanden ist. Der Präsident hat mich ferner beauftragt, Sie zu ersuchen,
der deutschen Regierung mitzuteilen, daß Marschall Foch von der Regierung
der Ver. St. und den Alliierten Regierungen ermächtigt worden ist, gehörig
beglaubigte Vertreter der deutschen Regierung zu empfangen und sie von
den Waffenstillstandsbedingungen in Kenntnis zu setzen. Empfangen Sie,
mein Herr, die erneute Versicherung meiner Hochschätzung. Robert Lansing.
Der Originaltext lautet: Sir — I have the honor to request you
to transmit the following communication to the German Government:
In my note of Oct. 23, 1918 I advised Fou that the President had
transmitted his correspondence with the German authorities to the Go-
vernments with which tbe Government of the United States is associated
as a belligerent, with the suggestion that, if those Governments were