1. Der Wasienstilstand zwischen Pulzarien und der Entente. (Sept. 25.29.) 709
:B. Der Waffenstillstand zwischen dem Vierbund
und der Entente.
1. Der Waffenstillstand zwischen Bulgarien und der Entente.
25. Sept. Waffenstillstands- und Friedensgesuch Bulgariens.
Die „Bulg. Tel.-Ag.“ meldet am 26.: Amtlich wird mitgeteilt: Auf
Grund der Erwägung der jüngsten Ereignisse und nach der gemeinsam mit
allen zuständigen Faktoren erfolgten Erörterung der Lage hat die bulg.
Regierung, von dem Wunsche geleitet, dem Blutvergießen ein Ende zu
setzen, den Generalissimus der Armee im Feld ermächtigt, den Höchstkom-
mandierenden der Ententestreitkräfte in Saloniki die Einstellung der Feind-
seligkeiten vorzuschlagen, um Verhandlungen zwecks Abschlusses eines Waffen-
stillstandes und des Friedens an zubahnen. Die Mitglieder der bulg. Delegation
sind gestern abend abgereist, um sich mit den Bevollmächtigten der krieg-
führenden Ententestaaten in Verbindung zu setzen. (S. auch Bulg.)
Die bulg. Delegation trifft am 28. in Saloniki ein. Ihr gehören an
Finanzminister Liaptschew, General Lukow, Kommandant der zweiten
Armee, und der ehem. Minister Radew. Für die Entente leitet die Ver-
handlungen der Oberkommandant der Orientarmeen der Alliierten, der
franz. General Franchet d'Esperey.
Hinsichtlich der Stellung der Entente zu dem bulg. Ansuchen
besagt eine Note der „Ag. Havas“ v. 29.: Es sind augenblicklich keine
diplomatischen Verhandlungen im Zuge, es konnten Bulgarien daher auch
keine politischen Bedingungen auferlegt werden. Das Ersuchen um Gewährung
eines Waffenstillstandes, der ev. Friedensverhandlungen nach sich zichen
könnte, ist vom Oberkommandanten der bulg. Armee formuliert worden,
der sich erbötig machte, Parlamentäre zu General Franchet d'Esperey zu
entsenden. Der Oberkommandierende der Orientarmeen begnügte sich damit,
zu antworten, 1. daß die militärischen Operationen keinesfalls eingestellt
werden könnten, bevor ein genaues Abkommen über die Bedingungen des
nachgesuchten Waffenstillstandes erzielt sei, 2. daß er bereit wäre, ordnungs-
gemäß beglaubigte Abgesandte der bulg. Regierung zu empfangen, falls sich
solche vor den Linien der verbündeten Truppen in Begleitung eines Par-
lamentärsoffiziers einfinden sollten, um die Bedingungen festzusetzen. Die
Bedingungen wurden durch General Franchet d'Esperey den verbündeten
Regierungen unterbreitet, die sie genehmigten. Sie sind rein militärischer
Natur, dazu bestimmt, die Sicherheit und Freiheit der Aktionen der ver-
bündeten Armeen im Orient durchaus zu verbürgen und die Gewähr für
die Entwicklung etwaiger weiterer Verhandlungen zu bieten. Darüber hinaus
sind alle Erzählungen über die Bedingungen ebenso wie über Ereignisse
politischer oder diplomatischer Natur in der bulg. Angelegenheit unrichtig
oder verfrüht.
29. Sept. (Saloniki.) Unterzeichnung des Waffenstillstands-
vertrages.
Die „Bulg. Tel.-Ag.“ meldet am 30.: Eine amtliche Meldung besagt:
Gestern am 29. Sept. spät nachts wurde der Waffenstillstand zwischen den
bulg. Delegierten und dem Oberbefehlshaber der Orientarmee in Saloniki
unterzeichnet. Es wurde der Befehl gegeben, auf der ganzen Front die
militärischen Operationen einzustellen. In diesem Augenblick ergeht an die
bulg. Nation und die Armee, nachdem die Feindseligkeiten nunmehr eingestellt
sind, die Aufforderung, Ruhe und Ordnung zu bewahren, damit die Re-