97 vom 31. Aug. 1654. 97
Was aber Unsere Töchtere Elisabethen Dorotheen, Sophien,
Johannen und Dorotheen Marien, Herzoginne zu Sachsen, etc. so wir schon
haben, und durch Gottes Gnade noch mehr erzeugen möchten, betrifft, wollen
und ordnen wir, daß dieselbigen nicht allein, so lang sie unverheyrathet bleiben,
von Unsern Söhnen und Erben Ihrem Stande nach mit nothwendiger Fürstlicher
Alimentation und Unterhalt williglichen und ohne einiger Widerung versehen,
sondern auch dem Herkommen nach in Unserm Fürstl. Hause Fürstlich, wann
ihnen Christliche Heyrath fürfallen, ausgestattet werden sollen; Schickte es aber
der liebe Gott also, daß der Fürstl. Manns Stamm dieser Unser Gothischen Linien
gantz abgienge, so ist dieses Unser Will und Meinung, dafern zur selben Zeit
von Uns, oder nach Gelegenheit der Fälle von Unsern Söhnen erzeugte Töchtere
noch am Leben wären, daß über dasjenige, was zu ihren Heyrath-Guth und Aus-
stattung dem Herkommen nach entrichtet worden, Ihnen noch ferner aus Unser
Verlassenschaft Dreyßig Tausend Gülden hiesiger Landeswehrung, und was
wir etwann noch ferner in einem sonderbaren Codicill, welches vor ein Stück
dieses Unsers letzten Willens und nichts wenigers, als derselbe, kräfftig zu achten,
abgefolget werden solle, welche dann solches Vermächtnüs unter sich nach der
Personen Anzahl in gleiche theile zu vertheilen haben werden; Dafern sie aber
auf solchen begebenen Fall schon verstorben wären, hätten aber Kinder hinter
sich gelassen, so soll solche Summa auf dieselbige kommen, und allezeit die-
jenigen, die in einem weitern Grad stehen, mit denen näheren gleichsam nach
den Stämmen daran Theil haben. Und wie Wir Unsere Söhne und Töchtere auch
andere Nachkommen, zu erkenn- und beständiger bekennung Unserer wahren
Evangelischen Lutherischen allein seligmachenden Religion väterlich ermahnet:
Also sollen Sie darinnen, sonderlich was die Haupt Articul betrifft, gründlich und
mit Fleiß unterrichtet, auch dabey in Zeiten in wahrer Furcht des Herrn zur
Aufrichtigkeit beydes gegen Gott und dem Menschen, solcher gestalt angeführet
und gewehnet werden, daß Sie die Heucheley von Hertzen hassen, und der Wahr-
heit gegen jedermann in Glück und Unglück ergeben seyn mögen. Gestalt dann die-
jenigen so Unsere Fürstl. Kinder und Nachkommen auferziehen werden, dieses Stück
vornehmlich in gute Obacht zu nehmen haben. Und dieweil bey solcher Auferziehung
nicht wenig gelegen, daß dazu Christliche und gewissenhafite Personen deputirt
werden, so haben Wir nicht allein dazu verhoffentlich solche Leute angenommen,
sondern wollen auch ernstlichen, daß auch ins künftig nach Unserm seligen Hintritt
aus dieser Welt also mit dergleichen Personen verfahren, und nach obgedachten
Qualitäten mit höchstem Fleiß getrachtet werde: Welche denn sich in solchem
Ihrem Ampt nach der Ordnung, die Wir deswegen sonderlich aufsetzen, ihnen
publiciren, und unter Unser Fürstl. Handschrifft ausfertigen lassen, einzig und allein
zu richten haben, und darauf vor Antretung ihres Dienstes mit zu verpflichten seyn.
Wann nun obgedachte Unsere Söhne zu Jahren kommen, und vorgedachter
massen einen guten Grund in unser Christlichen Religion und der wahren Gott-
seligkeit, auch bey der Hofstatt, und, wann es rathsam gefunden werden möchte,
auff Univerlitäten, da die Studia fleißig getrieben und gute Difciplin gehalten
wird (dergleichen und keine andere sie besuchen sollen) in nothwendigen Sprachen
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