Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Dritter Band: Sachsen, Schwarzburg, Waldeck, Württemberg, Zollern. (3)

9 vom 31. Aug. 1654. 99 
Erhöhung der gar geringen Pfarrbesoldungen und Anrichtung eines Zucht- und 
Waisenhauses verordnet, und auf gewisse Güthere gewidmet, so sollen Unsere 
Succeffores, (welches Wir ihnen hiermit väterlich eingebunden und derowegen ihr 
Gewissen gerühret haben wollen,) darüber mit Ernst getreulich halten, und es 
dahin richten, daß von denen Beambten und Bedienten, welchen solche Güthere 
mit zu adminiftriren, oder dergleichen Geld, nach Unser derentwegen gemachter 
affignation aus zuzahlen, aufgetragen, die aus demselben Jährlichen zu erheben 
geordnete penfiones nirgends anders wohin, alß zu itztgedachtem ende, verbraucht 
werden mögen. Gestalt es dann auch also mit denjenigen Stifftungen, welche so- 
wohl Unser in Gott ruhender UhrGroßHerr Vater, Chur-Fürst Johann Frie- 
derich zu Sachsen etc. Hochlöblicher Gedächtnis, und dessen hinterlassene 
3 Söhne an Geld und Frucht vor gewisse Pfarrer und Schulbediente, auch Ho- 
fpitalien in diesem Unserm, wie nichts wenigers in dem Weimarischen, inclufive 
der Eisenachischen Landesportion, und dem Altenburgischen Fürstenthumb, Item 
in den alfecurirten Aembtern, und denn fürter mit dem, was Unser Herr Vetter, 
Hertzog Johann Casimir zu Sachsen etc. zur Schulen zu Gotha, so wohl 
auch, was Wir, noch bey währender Gesambtschafft der Lande zu Weimar, ver- 
mög der Schuldentheilung etlichen Pfarrern zur Zulage, und dann wegen Unter- 
haltung des Convictorii in besagter Gothischen Schulen, verordnet, gehalten werden 
solle, und ist zu dessen allen fernern Beobachtung Unser Will und Meinung, daß 
die Beambten, welche solche Stifftungen jährlich zu entrichten haben, bey ihrer 
Annehmung auch Unserm Confiftorio angeloben sollen, dieser Unser Verordnung 
getreulich und unausgesetzt nachzuleben: Massen dann dasselbige, auf beschehene 
Erkundigung des wiedrigen, bey Unser Renthcammer oder Regierung fleissige An- 
regung zu thun haben wird, damit die Beambte zu solcher ihrer Schuldigkeit mit 
besondern Ernst und Einsehen angehalten werden: Dergleichen auch besagtes 
Confiftorium wegen des vierten Quartals, so Wir noch zu Besoldung der Profef- 
forum in Unser gesambten Univerfität Jena jährlich zu entrichten, benebens dem, 
was der Oeconomus daselbsten jährlichen bey Unser Cammer zu fordern hat, Item 
was denen Stipendiaten, derer an der Zahl dreyzehen seyn sollen, zu bezahlen, 
erinnern solle. Und dieweil an rechter Bestellung der Schulen, wie männiglich 
bekant, sehr viel gelegen, zumahl heutiges Tages, da fast alles nur obenhin in 
denselbigen tractirt, und die Jugend nicht mehr mit solcher dexterität und Art, 
wie vor diesem, auf gründliche Wissenschafft der Sprachen und Künsten geführet 
wird, die Erfahrung auch bißhero bezeuget, daß man bey erledigten Rectorat- 
und Conrectorat-fällen fast keine wohl qualificirte Personen, oder doch gar lang- 
sam bekommen kann, alß haben Wir vor gut angesehen, daß unter der ordent- 
lichen Zahl der Stipendiaten zum wenigsten Ihrer zwene seyn sollen, welche ihr 
Studiren auf die politiorem literaturam und rem Scholafticam zu richten, und bey 
der Schulen beständig zu verbleiben sich pflichtig machen: Zu welchem Ende 
dann jedwederem noch einsten so viel, als den andern, auch wohl in denen letz- 
teren Jahren, bey verspürten guten Succels, und Befindung, daß sie ihren Scopum 
desto eher zu erreichen auf eine solche Univerfität, da die Philologia mit beson- 
dern Fleiß getrieben wird, zu verschicken, ein mehrers, auch, mit Einstellung 
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