178 VII. Sachsen-Gotha und Meiningischer Hauptrecess 178
ohnlängst geschehenen Einlösung, wie unten gemeldet, wird zu denen Activ-
Schulden geschlagen,) behalten Herzog Bernhards Durchl. noch zur Zeit Ihren
habenden Antheil pro indiviso, und wollen vermittelst eines auf Ihre am Wie-
derkauf-Schilling habende ratam und dessen jährlichen abwerffendes interesse
gerichteten Pachtes Herrn Herzog Friederichs Durchl. die Administration
derselben auf gewisse Jahre überlassen oder sonsten annehnlichen Vergleich
treffen; Dieweiln aber auch Herr Herzog Friederich die völlige Verpflegung
Dero Fürstl. Schwester, wie solche in der zu Ende angefügten Original-Beylage
enthalten, über sich genommen, so soll diejenige Quota, welche Herr Herzog
Bernhard dazu beyzutragen schuldig, von denen Pachtgeldern genommen und
gekürtzet, auch solche Fürstl. Alimente zusamt der Fürstl. Ausstattung, welche
der Princessin auf den Vermählungs-Fall zu geben, so viel Herrn Herzog Bern-
hards ratam betrift, auf diese wiederkäufliche Aemter hiermit versichert seyn,
und auf einen oder andern unverhoften Fall gleichwohl Dero übrige sämtliche
bereiteste Mittel, damit zu dergleichen Abgaben nie kein Mangel erscheine, zu-
gleich dafür haften.
X.
Zum Zehenten, ob man wohl auch gerne so bald zu Vertheilung der
Aemter- und Steuer-Resten, wie ingleichen des sämtlichen Vorraths geschritten
wäre, als an welchen ingesamt Herrn Herzog Bernhards Durchl. einen Sieben-
Theil zu fordern haben, davon aber auch Herrn Herzog Ernsts, und Herrn
Herzog Johann Ernsts Bau- Mobilien- Beylagers- und Heimführungs - Geld
nebst andern gemeinschaftlichen praestandis abzutragen seynd, so ist jedoch
dazu und zuförderst zu einem beständigen Quanto weder in einem oder dem
andern zu gelangen gewesen, ehe alle Rechnungen abgehöret, der Calculus ge-
zogen und die Reste examiniret, auch der vorhandene Vorrath gestürtzet wor-
den, solchem nach hat man diese Vertheilung annoch dahin ausgestellet seyn
lassen; Es wollen aber Herrn Herzog Friederichs Durchl. ‘ohne einigen Ver-
zug und mit allem Eyfer daran seyn, damit die endliche Richtigkeit auch hier-
inne befördert und dabey keine Zeit verlohren werde, inmassen dann Seine Fürst-
liche Durchl. die völlige Administration und Direction zusamt der Execution in
solchen Stücken biß zu endlichen ehister Richtigmachung und Vertheilung, wo-
bey Jedem Herrn sein Contingent, so viel möglich, in seiner eigenen Landes-
Portion anzuweisen, ohne Eintrag verbleiben, und die etwa dazu erforderte Ko-
sten aus der Gremeinschaft genommen werden sollen. Es bleibet auch Herzog
Bernhards Durchl. unbenommen, solche Rechnung vor der von Herrn Herzog
Friederichs Durchl. geschehenen Unterschrift und ertheilten Quittung vor
sich zu durchgehen und Ihre darbey habende Erinnerungen zu thun, gestalt
Deroselben nach der Rechnungs - Iustification deswegen gehörige Notification ge-
schehen soll.
XI.
Zum Eilften, bey Untersuchung der Activ- und Passiv-Schulden, wie
auch anderer obliegenden Abgaben und gemeinschaftlichen Bürden, hat man zu-
förderst der Christlichen und Söhnlichen Schuldigkeit befunden, alle von Ihrer
Fürstl. Durchl. hochseligsten Herrn Vater und denen löblichen Vorfahren ver-