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ter Leopolds VII. von Oesterreich (1234—1243), 2) mit Agnes, Tochter des Kö-
nigs Ottokar von Böhmen (1245 — 1268), .3) mit Elisabeth von Maltitz (1268).
Bei seinem Tode 1288 hinterliess Heinrich der Erlauchte zwei Söhne, den TLand-
grafen Albrecht und den von seiner dritten Gemahlin Elisabeth von Maltitz ge-
borenen Friedrich und einen Enkel Friedrich, den Sohn des 1285 verstorbenen
Dietrich von Landsberg. Die Regierung der Markgrafschaft Meissen traten Al-
brecht und Friedrich von Landsberg gemeinschaftlich an: „Henrico sublato, una
cum patruo Alberto, Thuringorum Landgravio, successimus aequaliter jure he-
reditario ad possessionem et dominium principatus Misnensis.“ (Cod. dipl. Sax.
I, 1. p. 225.) Friedrich, der jüngste Sohn, aus unebenbürtiger Ehe mit einer
Ministerialin erzeugt !), succedirte, trotz des kaiserlichen Emancipationsdiploms
seiner Mutter von 1278, nicht mit den übrigen Agnaten in die Markgrafschaft,
sondern wurde mit einem kleinen Gebietstheile abgefunden, wozu auch das da-
mals sehr unbedeutende Dresden gehörte; er nannte sich urkundlich „dominus
de Dresden, illustris domini Henrici quondam Misnensis et orientalis marchionis
filius,“ wurde aber nie als Markgraf bezeichnet und anerkannt, ebensowenig
führte Elisabeth von Maltitz bei Lebenszeiten ihres Gemahles, noch nach seinem
Tode, den Titel einer Markgräfin von Meissen; als Wittwe schrieb sie sich nur
„des Markgrafen Nachgelassene.“ Uebrigens hatte Friedrich von Dresden,
genannt der Kleine (f 1318), keine männliche Nachkommenschaft, und seine
Besitzung fiel an die Hauptlinie zurück.
Im letzten Jahrzehnt des XIU. Jahrh. liess sich Albrecht der Unartige
in Unterhandlungen mit König Adolf von Nassau ein, welche das meissnische
Haus mit dem Verluste der kaum erworbenen Landgrafschaft in Thüringen be-
drohten und zwischen dem Landgrafen und seinen Söhnen zu langen und schweren
Streitigkeiten führten. Es wurde damals als Grundsatz des Fürstenrechts be-
hauptet und schliesslich durchgesetzt, dass kein Landesherr ohne Zustimmung
seiner nächsten Erben sein Land veräussern dürfe, auch nicht an das
Reich. König Adolf kam 1294 nach Thüringen: „ad terras Thuringiae receptan-
das, quas a seniore Thuringiae lantgravio, promissis ut ajunt eidem duodecim
marcarum millibus coömerat, reclamantibus tamen ejusdem lantgravii
filiis‘“ (Chron. San Petr... Die von K. Adolf erhobenen Ansprüche wurden von
K. Albrecht aufgenommen. Erst am 19. Dec. 1310 wurde der Friede hergestellt
und Friedrich mit der gebissenen Wange, der Sohn Albrechts des Un-
artigen, der Enkel Heinrichs des Erlauchten, „tamquam verus heres et legitimus
successor‘ mit Thüringen und Meissen vom Reiche belehnt. Dieser Fürst ver-
einigte einige Zeit darnach, durch den Abgang der Landsberger Linie, mit Fried-
rich Tutta (dem Stammler, + 1291), wieder alle Besitzungen des wettinischen
Hauses in seiner Hand, welche er auf seinen Sohn, Friedrich den Ernst-
haften, 1324 vererbte. Friedrich der Ernsthafte folgte seinem Vater unter
Vormundschaft seiner Mutter Elisabeth (Gräfin von Arnshaugk) und des Grafen
Heinrich von Schwarzburg, erkaufte die Herrschaft Orlamünde und einen Theil
1) Ueber diese Ehe vergl. Pütter, Ueber Misheirathen teutscher Fürsten u. Grafen. Göttingen
1796. S. 34—41.