Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Dritter Band: Sachsen, Schwarzburg, Waldeck, Württemberg, Zollern. (3)

16 Einleitung. 16 
gründete er die Universität Wittenberg, welche durch Luther die Wiege der 
Reformation wurde. Obgleich er niemals öffentlich die alte Kirche verliess, so 
erwarb er sicH doch um die Reformation, welche er in staatskluger Weise unter- 
stützte, grosse Verdienste. Dreimal führte er als „Generalreichsstatthalter‘ das 
Reichsvikariat, lehnte aber die ihm nach K. Maximilians I. Tode angebotene 
Kaiserkrone ab. Verheirathet war er nie. Ihm folgte daher in der Kur sein 
Bruder Johann der Beständige 1525—1532, welcher sich gleich nach seines 
Bruders Tode öffentlich zur lutherischen Lehre bekannte und die Vertheidigung 
und Ausbreitung der Reformation zu seiner wichtigsten Aufgabe machte. Er rief 
1526 das erste Bündniss der Evangelischen zu Torgau ins Leben, führte die Or- 
ganisation von Kirche und Schule im Sinne der neuen Lehre durch, besonders 
durch die Kirchenvisitation von 1528, protestirte nebst andern Reichsfürsten gegen 
den Beschluss des Reichstages zu Speier, übergab auf dem Reichstage zu Augs- 
burg die Augsburger Konfession vom 25. Juni 1530, rief den schmalkaldischen 
Bund ins Leben und trug viel dazu bei, den ersten Religionsfrieden zu Nürnberg 
zu Stande zu bringen. Keinem Fürsten verdankt die evangelische Kirche in 
Deutschland mehr als ihm. 
Johann der Beständige verordnete in seinem Testamente, dass seine Lande 
auf seine beiden Söhne, Johann Friedrich und Johann Ernst zu glei- 
chen Theilen kommen sollten, jedoch mit Ausnahme der Kurlande. Anfangs 
regierten die beiden Brüder gemeinsam, im J. 1542 nahmen sie eine Landesthei- 
lung vor, wornach Johann Ernst die Pflege Koburg mit aller Herrlichkeit und 
einem Jahrgehalt von 14,000 Gulden erhielt. Bei seinem kinderlosen Tode 1553 
fielen seine Besitzungen wieder an den erstgeborenen Bruder zurück. 
JohannFriedrich der Grossmüthige erneuerte und organisirte den 
schmalkaldischen Bund, zu dessen Haupt er zugleich mit Philipp von Hessen 
ernannt wurde (1536). Nachdem er an dem durch die Reformation veranlassten 
Kriege gegen den Kaiser Theil genommen hatte, deshalb in die Reichsacht erklärt, 
„für sich und seine Leibeserben aller seiner Lehne, Hab’ und Güter verlustig 
erkannt“ und sogar zum Tode verurtheilt worden war (das Urtheil vom 10. Mai 
1547 in Hortleders Reichsverhandlungen Bd. III Kap. 70. S.493), auch seine 
sämmtlichen Besitzungen „als eingezogene und konfiscirte Güter‘ durch eine aus- 
drückliche kaiserliche Deklaration dem Herzog Moritz von der albertinischen Linie 
geschenkt worden waren, sah er sich genöthigt, die wittenbergische Kapitu- 
lation am 19. Mai 1547 einzugehen (Glafey. Beil. Nr. 3). Hiernach musste er 
sich „aller Gerechtigkeit, so er sich durch einige Wege, für sich oder seine 
Nachkommen, an dem Kurfürstenthum anmassen möchte, gänzlich zu des Kaisers 
Händen verziehen, auch alles, was der Kaiser deshalb vorgenommen habe oder 
noch vornehmen möchte, sich gefallen lassen.“ Soviel die konfiscirten und dem 
Herzog Moritz geschenkten Güter betrefie, sei beschlossen, dass der Herzog den 
Kindern des Gefangenen ein jährliches Einkommen von 50,000 Gulden lasse, 
auch zur Erstattung dieses Einkommens gewisse namentlich verzeichnete Aemter 
und Städte einräume, ausserdem sollte den Kindern von den ebenfalls konfis- 
cirten böhmischen Lehen die Lehnschaft Saalfeld verbleiben. Im J. 1552 war
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.