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gründete er die Universität Wittenberg, welche durch Luther die Wiege der
Reformation wurde. Obgleich er niemals öffentlich die alte Kirche verliess, so
erwarb er sicH doch um die Reformation, welche er in staatskluger Weise unter-
stützte, grosse Verdienste. Dreimal führte er als „Generalreichsstatthalter‘ das
Reichsvikariat, lehnte aber die ihm nach K. Maximilians I. Tode angebotene
Kaiserkrone ab. Verheirathet war er nie. Ihm folgte daher in der Kur sein
Bruder Johann der Beständige 1525—1532, welcher sich gleich nach seines
Bruders Tode öffentlich zur lutherischen Lehre bekannte und die Vertheidigung
und Ausbreitung der Reformation zu seiner wichtigsten Aufgabe machte. Er rief
1526 das erste Bündniss der Evangelischen zu Torgau ins Leben, führte die Or-
ganisation von Kirche und Schule im Sinne der neuen Lehre durch, besonders
durch die Kirchenvisitation von 1528, protestirte nebst andern Reichsfürsten gegen
den Beschluss des Reichstages zu Speier, übergab auf dem Reichstage zu Augs-
burg die Augsburger Konfession vom 25. Juni 1530, rief den schmalkaldischen
Bund ins Leben und trug viel dazu bei, den ersten Religionsfrieden zu Nürnberg
zu Stande zu bringen. Keinem Fürsten verdankt die evangelische Kirche in
Deutschland mehr als ihm.
Johann der Beständige verordnete in seinem Testamente, dass seine Lande
auf seine beiden Söhne, Johann Friedrich und Johann Ernst zu glei-
chen Theilen kommen sollten, jedoch mit Ausnahme der Kurlande. Anfangs
regierten die beiden Brüder gemeinsam, im J. 1542 nahmen sie eine Landesthei-
lung vor, wornach Johann Ernst die Pflege Koburg mit aller Herrlichkeit und
einem Jahrgehalt von 14,000 Gulden erhielt. Bei seinem kinderlosen Tode 1553
fielen seine Besitzungen wieder an den erstgeborenen Bruder zurück.
JohannFriedrich der Grossmüthige erneuerte und organisirte den
schmalkaldischen Bund, zu dessen Haupt er zugleich mit Philipp von Hessen
ernannt wurde (1536). Nachdem er an dem durch die Reformation veranlassten
Kriege gegen den Kaiser Theil genommen hatte, deshalb in die Reichsacht erklärt,
„für sich und seine Leibeserben aller seiner Lehne, Hab’ und Güter verlustig
erkannt“ und sogar zum Tode verurtheilt worden war (das Urtheil vom 10. Mai
1547 in Hortleders Reichsverhandlungen Bd. III Kap. 70. S.493), auch seine
sämmtlichen Besitzungen „als eingezogene und konfiscirte Güter‘ durch eine aus-
drückliche kaiserliche Deklaration dem Herzog Moritz von der albertinischen Linie
geschenkt worden waren, sah er sich genöthigt, die wittenbergische Kapitu-
lation am 19. Mai 1547 einzugehen (Glafey. Beil. Nr. 3). Hiernach musste er
sich „aller Gerechtigkeit, so er sich durch einige Wege, für sich oder seine
Nachkommen, an dem Kurfürstenthum anmassen möchte, gänzlich zu des Kaisers
Händen verziehen, auch alles, was der Kaiser deshalb vorgenommen habe oder
noch vornehmen möchte, sich gefallen lassen.“ Soviel die konfiscirten und dem
Herzog Moritz geschenkten Güter betrefie, sei beschlossen, dass der Herzog den
Kindern des Gefangenen ein jährliches Einkommen von 50,000 Gulden lasse,
auch zur Erstattung dieses Einkommens gewisse namentlich verzeichnete Aemter
und Städte einräume, ausserdem sollte den Kindern von den ebenfalls konfis-
cirten böhmischen Lehen die Lehnschaft Saalfeld verbleiben. Im J. 1552 war