Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Dritter Band: Sachsen, Schwarzburg, Waldeck, Württemberg, Zollern. (3)

238 XIV. Uebereinkunft zwischen den herzoglichen Häusern Sachsen-Gotha etc. 238 
zu Sachsen-Gotha und Altenburg, Herr Georg, regierender Herzog zu Sachsen- 
Coburg-Meiningen, und Herr Friedrich regierender Herzog zu Sachsen-Hildburg- 
hausen, seit einigen Jahren in Freundvetterliche Communication zu treten, und 
die Höchste Entschließung zu faßen geruhet haben, Sich zum gemeinsamen 
Wohl des Herzoglichen Gesammthauses Sachsen Gothaischer Linie zu vereinigen: 
l., 
Wie überhaupt das gemeinschaftliche Beste in Rücksicht der Lande und 
Unterthanen mit gemeinsamen Kräften zu befördern? 
2., 
Wie die allgemeine Sicherheit zu erhalten? 
3., 
Wie besorglichen Getraid theurungen und Fruchtsperren vorzubeugen ? 
4., 
Auf welche Weise die zwischen einem oder dem andern Fürstl. Hause noch 
existirende Irrungen binnen einer gewissen Zeit entweder in Güte oder durch 
Comproniß gänzlich zu beendigen? und 
5., 
Wie künftigen Irrungen bei vorkommenden Successions- und andern Fällen 
auf beständig vorzukommen sey? 
Diese Gegenstände auch bey der zu dem Ende beliebten gegenwärtigen all- 
hiesigen Hauß-Conferenz umständlich besprochen und in genaue Erwägung ge- 
zogen worden; So haben sich hierüber die allerseitige hierzu bevollmächtigte 
Enndesunterschriebene Herzogliche Deputirte bis auf höchste Genehmigung und 
Ratification ihrer Durchleuchtigsten Herren Herzoge folgendermasen wohlbedächt- 
lich und unwiderruflich verglichen: 
I. . 
Sowie die Durchlauchtigsten Herren Herzoge zu Sachsen Coburg-Saalfeld, 
Sachsen Gotha und Altenburg, Sachsen Coburg-Meiningen und Sachsen Hildburg- 
hausen Sich zeithero vorzüglich haben angelegen seyn lassen, das wahre Wohl 
und Beste HöchstIhroselben eigenen Unterthanen sowohl, als auch allerseitiger 
in einem Verband und gesammter Lehnschafft stehenden Fürstlichen Lande, in 
Gemäsheit der Hauß-Verträge, nach Möglichkeit zu befördern; So bleiben Höchst 
Ihroselben noch immerfort geneigt und erböthig, diesen höchstrühmlichen End- 
zweck ferner unermüdet zu verfolgen, und Sie werden dahero jede Gelegenheit 
benutzen, bei welcher Sie sothane Gesinnungen werckthätig darlegen zu können 
eine Veranlaßung erhalten. Demnächst wollen 
I., 
sämmtliche Durchlauchtigste Herren Herzoge, nicht nur bey einer in Ihro Her- 
zoglichen Landen durch etwa entstehende innere Unruhen und Aufwiegelungen, 
oder durch Eindringen auswärts zusammen gerotteten bösen Gesindels, oder auf- 
rührerischer und übelgesinnter Flüchtlinge, aus benachbarten oder entfernten Ge- 
genden bedrohenden Gefahr solche Maasregeln schleunig und zeitig von selbst 
zu ergreifen Bedacht nehmen, wodurch besorgliches großes Uebel abgewendet 
und anscheinende Gährungen sofort in der Geburt erstickt werden können; Son-
	        
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