Full text: Die Hausgesetze der regierenden Deutschen Fürstenhäuser. Dritter Band: Sachsen, Schwarzburg, Waldeck, Württemberg, Zollern. (3)

45 III. Das Testament des Fürsten Christian Wilhelm vom 21. Sept. 1716. 363 
IM. 
Das Testament des Fürsten Christian Wilhelm zu Schwarzburg-Son- 
dershausen vom 21. Sept. 1716. 
(Heydenreich a.a. O0. 8. 247—255). 
Im Nahmen des Allerhöchsten dreyeinigen Gottes, des Vaters, des Sohnes 
und des Heil. Geistes, Amen. Von desselben Gottes Gnaden, Wir Christian Wil- 
helm, Fürst zu Schwartzburg, der vier Graffen des Reichs, Grafl zu Hohnstein, 
Herr zu Arnstatt, Sondershausen, Leutenberg, Lohra und Clettenberg, uhrkun- 
den hiermit, und thun zu wissen gegen männigl. so hievon zu wissen von nö- 
then, besonders gegen sämtl. Unsere freundlich geliebte Kinder, Söhne und 
Töchter, nahmentl. Herrn Günther, Herrn Heinrichen, Herrn Augusten, Herrn 
Rudolffen, Herrn Wilhelm, Herrn Christian, wie auch Frauen Magdalehnen, So- 
phien, verwittweten Gräfin zu Schönburg u. s. w. Frauen Christianen Aemilien 
Anthonien, verwittweten Hertzogin zu Mecklenburg, Printzessin Louysen Alber- 
tinen, Printzeßin Christianen Wilhelminen und Printzessin Henrietten Ernestinen, 
allerseits Fürsten und Fürstinnen zu Schwartzburg, welchergestalt Wir bey Un- 
sern von Gott verliehenen, und nunmehro angewachsenen hohen Jahren, Unser 
Hauß, Gott gefällig, zu bestellen, nechst stets eyfriger Besorgung Unserer See- 
len Seeligkeit, auch sonst in ein und andern zu Ihrer, Unserer geliebten Fürstl. 
Kinder, und gesamter ‚Posterität sowohl, als des Landes Wohlfahrt, Aufnahmen, 
Friede, und Ruhe aus väterlicher, wohlgemeinter Sorgfalt, mit reiffem Vorbedacht, 
eine letzte Willensverfassung auf die zu Recht, und Gewohnheit beständigste Arth 
und Weyse, wie Wir hierdurch gethan haben wollen, zu errichten für nöthig be- 
funden, welchem nach vor das 
1. und vor allen Dingen, wir der grundgütigen Allmacht des großen Gottes 
unendlichen fußfälligen Dank erstatten, daß selbige bis jetzo, in Unser graues 
hohe Alter, unter Unserer etlich und viertzig Jahre hero getragener Regierungs- 
last, und bey verschiedenen schwehren Zufällen, Uns so gnädiglich beygestanden, 
und erhalten, auch an Leib und Seele in viele Wege reichlich gesegnet hat, Wir 
erkennen darbey gegen diesen grossen Gott, Unsere Unwürdigkeit, demüthigen 
und bekennen Uns vor Ihr, als einen armen Sünder, und bitten, daß er Uns für- 
ter, bis an Unser Ende, in Gnade beystehen, in Beständigkeit des Glaubens an 
ihn erhalten, und um des theuren Verdienstes Christi, Unsers Heylandes willen, 
zu der, seiner Allwissenheit gefälligen Zeit, einen seeligen Abschied, seiner göttli- 
chen Barmherzigkeit nach, verleyhen wolle, nach dessen Erfolg, wann wir nicht 
besonders fernere Spezial-Verordnung (wie Wir doch noch zu thun gemeynt sind) 
hinterlassen werden, Wir Unsere Fürstliche Leichenbestattung, ohne Ueberfluß 
eingerichtet, und Unsere Ruhe-Stette in Unsern Fürstl. Begräbniß allhier zu Son- 
dershausen, bestellet wissen wollen. So viel nun 2. die Succession Unserer Lande, 
und Leuthe, und die institutionem haeredis betrifft, so haben Wir von langen 
Jahren her, sowohl bey Uns selbsten, als wit Unsern Herrn Bruders, und Herrn
	        
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